Schlagwortarchiv für: Finanzen

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Erträge aus Straftaten leichter einziehen

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Erträge, die aus Straftaten wie z.B. der Geldwäsche stammen, können in Zukunft leichter eingezogen werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium ein Gesetz vorgelegt, dass die sogenannte strafrechtliche Vermögensabschöpfung neu regelt. Allerdings können nicht nur Erträge aus Straftaten leichter eingezogen werden, sondern auch Vermögen, das wahrscheinlich aus einer kriminellen Handlung stammt. Außerdem soll durch das geplante Gesetz die Entschädigung der Opfer neu geregelt werden. In Zukunft werden die Opfer leichter ihre Entschädigung durchsetzen können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten

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Der Bund möchte Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Integration zusätzlich finanziell unterstützen. Am 16. Juni 2016 sowie am 7. Juli 2016 hatten sich Bund und Länder geeinigt und konkrete Maßnahmen vereinbart.

 

Das Parlament hat diesen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Das Gesetz sieht vor, dass von 2016 bis 2018 die Länder jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile erhalten. Auch sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Gesetzentwurf plant auch, einen weiteren Schritt für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen umzusetzen: Ab 2018 sollen die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet werden durch eine Umverteilung der Steuerverteilung. Dafür sollen laut Entwurf eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den Kosten der Unterkunft durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden, das heißt die Verwaltungsaufgaben verbleiben bei den Kommunen.

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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Neben der Abschaffung des Kooperationsverbots haben die Ministerpräsidenten noch weitere Änderungen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Verantwortung, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern sicherzustellen. Die Länderanteile an der Umsatzsteuer werden zukünftig nicht nur nach der Einwohnerzahl verteilt, sondern durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer insgesamt um 4 Milliarden Euro erhöht. Wichtig ist dabei auch, dass die kommunale Finanzkraft in den Ländern zu 75% in die Gesamtberechnung der Finanzkraft der Länder miteinbezogen wird. Länder mit finanzschwachen Kommunen erhalten auf diese Weise einen höheren Anteil.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Autobahnen in Deutschland in Zukunft nicht privatisiert werden können. Es soll verfassungsrechtlich verankert werden, dass die Bundesstraßen unwiderruflich öffentliches Eigentum bleiben. Es soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden, damit Bundesfernstraßen besser geplant und schneller gebaut werden können.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.

 Bundeshaushalt 2017

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Die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause stand ganz im Zeichen der ersten Verhandlungen zum Bundeshaushalt für das Jahr 2017. So beriet der Bundestag diese Woche in erster Lesung über den Haushalt für das Jahr 2017 und den Finanzplan bis 2020. Alle Einzelpläne, die Finanzpläne für sämtliche Bundesministerien, wurden beraten. Am Mittwoch gab es die vierstündige Generalaussprache, die „Elefantenrunde“, und am heutigen Freitag fand die Schlussrunde zum Haushaltsgesetz statt.

Für die Sozialdemokraten werden bei den nun laufenden Haushaltsberatungen für 2017 die Themen öffentliche Sicherheit, Alleinerziehende und die Angleichung von Ost/West-Renten besonders im Vordergrund stehen. Auch für unsere anderen Themen werden wir Sozialdemokraten kämpfen, dass noch Anpassungen bis zur Schlussabstimmungen vorgenommen werden. Bereits jetzt ist ein großer Erfolg für die Sozialdemokraten, dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor allem zusätzlich in den sozialen Zusammenhalt in Deutschland investiert.

Der Entwurf über den Haushalt 2017 sieht Ausgaben in Höhe von 328,7 Milliarden Euro vor. Im Gegensatz zum Jahr 2016 mit einem Haushalt von 316,9 Milliarden Euro sind das 11,8 Milliarden Euro mehr. Der Gesetzentwurf sieht keine Aufnahme neuer Kredite vor. Seit 2014 ist der Haushalt für 2017 der vierte Bundeshaushalt in Folge, für den es keine Neuverschuldung geben wird. Dem Ausgabenplus stehen geplante Steuermehreinnahmen in der beeindruckenden Höhe von 13,72 Milliarden Euro gegenüber – die wir für gute, sozialdemokratische Vorhaben eingesetzt sehen möchten.

Folgende Ausgaben sind für die Einzelpläne vorgesehen:

Einzelplan Bezeichnung                                                                                                2017 1000 €

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt                                                                                 36 093

02 Deutscher Bundestag                                                                                                                    849 686

03 Bundesrat                                                                                                                                           28 173

04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt                                                                             2 481 400

05 Auswärtiges Amt                                                                                                                        4 604 160

06 Bundesministerium des Innern                                                                                              8 338 282

07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz                                                 735 239

08 Bundesministerium der Finanzen                                                                                          5 996 408

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie                                                                  7 432 777

10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft                                                   5 896 086

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales                                                                      138 613 794

12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur                                           26 821 234

14 Bundesministerium der Verteidigung                                                                                  36 611 620

15 Bundesministerium für Gesundheit                                                                                     15 096 146

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit                 5 455 423

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend                                     9 195 827

19 Bundesverfassungsgericht                                                                                                            31 053

20 Bundesrechnungshof                                                                                                                 148 424

21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit                      15 031

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung              7 989 985

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung                                                            17 557 454

32 Bundesschuld                                                                                                                          20 115 370

60  Allgemeine Finanzverwaltung                                                                                           14 653 335

Ausgaben                                                                                                                         328 700 00

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf  und zum Finanzplan bis 2020

Abgeordnete freuen sich über Finanzspritze der Landesregierung

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217 Projekte erhalten in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen Geld aus dem Städtebauförderprogramm. Dafür investieren Land, Bund und die Europäische Union insgesamt fast 261 Millionen Euro. „Das Förderprogramm ist auch für die Städte Unna, Schwerte und Kamen eine wirksame Hilfe, um die Lebensqualität und das Zusammenleben zu verbessern“, freuen sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und die SPD Landtagsabgeordneten Hartmut Ganzke und Rüdiger Weiß über eine Finanzspritze von fast 5,7 Millionen Euro für die drei Städte. „Mit rund 3,7 Millionen Euro wird die Fortsetzung der Innenstadtumgestaltung in Schwerte ermöglicht. Gut 1,6 Millionen Euro fließen in die Fortsetzung der Quartiersentwicklung Berliner Allee in Unna-Königsborn sowie in die Machbarkeitsstudie für das Umfeld der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen. Kamen erhält 382.000 Euro für das integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Heeren-Werve sowie die Öffnung der Innenstadt zur umgestalteten Seseke.“

Die Abgeordneten begrüßen „die soziale Ausrichtung“ des diesjährigen Städtebauförderprogramms. Damit zeige die Landesregierung einmal mehr, dass sie wisse, wo der Schuh drückt. Fast zwei Drittel der berücksichtigten Kommunen befänden sich in schwierigen finanziellen Situationen und bräuchten genau diese Hilfe.

Auch die inhaltliche Ausrichtung des Programms sei richtig, erklären die Abgeordneten. Der soziale Zusammenhalt werde mit gezielten Maßnahmen in Wohnquartieren gefördert. Zugleich werde so die regionale Wirtschaft unterstützt. Die Fördermittel ermöglichten ein Vielfaches an weiteren Investitionen. „Das ist ein gutes und nachhaltigeres Konjunkturprogramm für unsere Städte und Gemeinden. Es verbessert die Attraktivität unserer Städte, ihre Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Menschen und hilft denen, die Hilfe besonders bedürfen. Letztlich sichert es auch Arbeitsplätze vor Ort, vom Handel bis zur Bauwirtschaft.“

Dabei bleibe es bei der kommunalfreundlichen Ausgestaltung der Bund-Länder-Hilfen in Nordrhein-Westfalen, denn jeder Bundes-Euro werde mit 1,40 Euro des Landes ergänzt. Die Kommunen müssten 60 Cent beisteuern. „Das ist einzigartig in Deutschland: Nach dem üblichen Finanzierungsschlüssel müssten Bund, Land und Kommune jeweils einen gleich hohen Anteil aufbringen.“

Städtebauförderprogramm: „Jeder Euro erhöht die Lebensqualität der Menschen vor Ort“

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Mit dem ersten Spatenstich für die Wasserstadt Aden auf der Fläche der ehemaligen Zeche Haus Aden am Datteln-Hamm-Kanal in Bergkamen-Oberaden beginnt am Samstag, 21. Mai, die Umwandlung des Geländes in ein städtebaulich anspruchsvolles Zukunftsquartier. „Die Bedeutung dieses herausragenden Projekts wurde vom Bund mit einer Fördersumme von rund 3,7 Mio. Euro unterstrichen“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der ebenfalls vor Ort ist, wenn am Samstag, dem bundesweiten „Tag der Städtebauförderung“, der Meilenstein für das größte stadtentwicklungspolitische Vorhaben im Kreis Unna und eines der größten in der Metropole Ruhr gelegt wird.

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Für städtebaulich wichtige Projekte erhielten die Kommunen und Gemeinden im Wahlkreis Unna I in den vergangenen Jahren zusammen mehr als 26 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm Städtebauförderung, so Kaczmarek. Im Einzelnen profitierte Unna mit etwa 5,6 Mio. Euro, um unter anderem die westliche Innenstadt oder Königsborn Süd-Ost voranbringen zu können. Schwerte konnte in den letzten Jahren mit rund 2,7 Mio. Euro planen, Kamen erhielt für die Sanierung und Entwicklung der Innenstadt ca. 6,8 Mio. Euro, Holzwickede für die Entwicklung des Bahnhofsumfeldes und der Ortsmitte einen Zuschuss von über 3 Mio. Euro, Fröndenberg erhielt 553.700 Euro und Bönen 927.800 Euro für städtebauliche Projekte. Die größte Finanzspritze für bauliche Vorhaben erhielt Bergkamen. Die Stadt wurde mit insgesamt rund 7 Mio. Euro bezuschusst.

„Ich bin froh über diese massive Förderung vom Bund“, freut sich Kaczmarek über den wichtigen Impuls für die Städte. Jeder Euro für die Städtebauförderung steigere die Attraktivität der Kommunen und Gemeinden und erhöhe die Lebensqualität der Menschen vor Ort.

Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017: Solidarprojekt für sozialen Zusammenhalt

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Bei den Verhandlungen zu den Eckwerten des Bundeshaushalts hat die SPD den Einstieg in ein Solidarprojekt durchgesetzt, von dem alle Menschen in Deutschland profitieren: Familien, Kinder, Arbeitssuchende, Flüchtlinge, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Behinderung:

  • 2,2 Mrd. Euro gibt es zusätzlich für aktive Arbeitsmarktpolitik (Qualifizierung, Ausbildung und Arbeitsgelegenheiten) sowohl für Flüchtlinge als auch für länger hier lebende Langzeitarbeitslose
  • 800 Mio. Euro Investitionen mehr in Wohnungsbau und Städtebau
  • Weitere 450 Mio. Euro 2017 und 500 Mio. Euro stehen ab 2018 bereit für den Kita-Ausbau, Sprach-Kitas und Initiativen gegen Rechtsextremismus. Für den Kita-Ausbau stellt der Bund damit mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung.
  • Mit einer Milliarde Euro zusätzlich finanzieren wir Sprachförderung, Integrationskurse und weitere Integrationsmaßnahmen
  • 180 Mio. Euro für die Solidarrente ab 2017 (jährlich aufwachsend), um langjährig Beschäftigten eine Mindestrente oberhalb der Sozialhilfe zu garantieren
  • Die SPD hat zudem dafür gesorgt, dass für das neue Bundesteilhabegesetz die notwendigen Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung bereitgestellt werden

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lassen nicht zu, dass sich unsere Gesellschaft auseinanderdividiert. Sondern wir investieren, damit unser Land zusammenhält und gemeinsam für eine gute Zukunft anpackt.

Der SPD geht es mit dem Solidarpaket um die ganze Gesellschaft. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/solidarprojekt-fuer-deutschland/2/3/2016/

Grüne sorgen mit falschen BAföG-Zahlen für Verunsicherung bei Studierenden

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Wie vor einem Jahr verrechnen sich die Grünen bei der Zahl der BAföG-Bezieher und schüren so Verunsicherung. Die Große Koalition hat mit ihrer BAföG-Reform bereits jetzt konkrete Verbesserungen im Alltag der Studierenden erreicht und wird mit der Erhöhung ab dem Wintersemester zusätzliche 110.000 potenzielle BAföG-Empfänger erreichen.

„Die im vergangenen Jahr verabschiedete 25. BAföG-Novelle sorgte bereits zum 1. August 2015 für die ersten deutlichen Verbesserungen für die Studierenden. Beispielsweise werden die Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitungszeit erhöht und die Förderung bei vorläufiger Zulassung zu einem Masterstudium ermöglicht. Zum Wintersemester 2016/17 folgen dann die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils sieben Prozent sowie die Anhebung von Wohnpauschale und Kinderzuschlägen und zahlreiche weitere Leistungsverbesserungen. Durch die Anhebung der Freibeträge werden dabei etwa 110.000 Personen zusätzlich BAföG-Förderung erhalten können.

Dies ist alles andere als eine „Schrumpfkur“ wie die Grünen heute behaupten, sondern die erste substanzielle Erhöhung des BAföG seit Jahren. Die Grünen wollen diese BAföG-Reform schlecht reden und nehmen dabei in Kauf, dass junge Menschen grundlos verunsichert werden. Sie verschweigen bewusst, dass einige BAföG-Bezieher mit geringer Teilförderung aus dem BAföG fallen, weil ihre Eltern, deren Einkommenssituation die zentrale Bezugsgröße für das BAföG ist, die Einkommensgrenzen nach oben durchstoßen. Selbst wenn man diesen Effekt herausrechnet, werden immer noch über 70.000 Menschen zusätzlich Anspruch auf BAföG haben. Weil die Grünen wieder einmal Jahresdurchschnittszahlen und Jahresfallzahlen im BAföG durcheinander bringen, operieren sie wieder mit falschen Zahlen und grundloser Panikmache. Das ist durchschaubar und unprofessionell.“

Asylgesetz und Vorratsdatenspeicherung – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.10.2015

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In den letzten Tagen hat die Diskussion um sogenannte Transitzonen die Debatte in der Flüchtlingspolitik bestimmt. Aktuell kommen viele Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, Warte- und Verteilzentren einzurichten, in denen eine erste Aufnahme und Registrierung erfolgt. Das finde ich richtig. Falsch finde ich jedoch Vorschläge, zehntausende Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zu inhaftieren. Genau das würden Transitzonen aber mit sich bringen. Das ist weder praktikabel noch verantwortbar. Wir brauchen vielmehr eine Rückkehr zu geordneten Asylverfahren in Europa. Konkret bedeutet das: Griechenland und Italien brauchen beim Aufbau von Ankunftszentren rasch finanzielle und logistische Unterstützung. Denn nur wenn Flüchtlinge bei ihrer Ankunft konsequent registriert werden, ist eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten überhaupt möglich. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen wir die EU-Außengrenzen besser sichern und ein europäisches Grenzmanagement schaffen. Wir werden außerdem Jordanien, den Libanon und die Türkei, stärker unterstützen, um auch dort die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wir wissen aber auch: Der Kampf gegen die Fluchtursachen in den Heimatländern erfordert einen langen Atem. Das gilt insbesondere auch für den blutigen Bürgerkrieg in Syrien.

In Deutschland wollen wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen, damit sich Flüchtlinge, die hier bleiben, rasch integrieren. Sprache, Bildung und Ausbildung sowie ausreichend Wohnraum sind hierfür elementare Voraussetzungen. Gleichzeitig werden wir unmissverständlich die Werte unserer Verfassung vermitteln: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Wenn wir diese Integrationsleistung schaffen, dann wird Deutschland auch von den Chancen profitieren, die der Zuzug mehrheitlich junger Menschen bedeutet.

Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen leisten seit Monaten wichtige Arbeit in den Kommunen. Der Bundestag will dieses Engagement natürlich unterstützen und hat in dieser Woche ein Maßnahmepaket verabschiedet, um die Akteure vor Ort zu entlasten.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen
  2. Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat
  3. Anpassung des Unterhaltsrechts
  4. Modernisierung des Vergaberechts
  5. Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen
  6. Präsidentschaftswahlen in Belarus

Anpassung des Unterhaltsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.