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Oliver Kaczmarek, MdB
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Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen

Infodienst

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 2./3. Lesung beraten, soll eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführt werden. Ziel ist es, staatlichen Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Gleichzeitig soll die Privatsphäre durch die geplanten klaren und strengen Regelungen umfassend geschützt und die grundgesetzlichen und EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Gesetz soll zudem, so wie die SPD es auf ihrem letzten Parteikonvent beschlossen hat, hinsichtlich seiner Wirksamkeit aber auch der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach 36 Monaten evaluiert werden. Die Speicherung der Verkehrsdaten darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen: Inhalte dürfen nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Emails nicht erfasst werden. Die Provider müssen bei der Speicherung zudem höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Speicherfrist von Verkehrsdaten soll dabei auf nur zehn Wochen beschränkt werden. Es handelt sich hierbei um eine Höchstspeicherfrist: Die nach diesem Gesetz gespeicherten Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Kommt der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, soll dies mit einer Geldbuße belegt werden. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.
Die Anbieter müssen die Daten zudem gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen. Auch für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestehen hohe Hürden: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten besonders schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Der Abruf der Daten soll transparent sein. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Es wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen; damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Meine Stellungnahme folgt auf der Homepage heute Abend.

16. Oktober 2015/von Archiv
Schlagworte: Berlin, Bundestag, SPD-Bundestagsfraktion, Vorratsdatenspeicherung
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-10-16 14:13:162015-10-16 14:13:16Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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