Schlagwortarchiv für: Geflüchtete

Geflüchteten den Zugang zu Bildung und Forschung erleichtern

, ,

In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Ukrainehilfe in Bildung und Forschung wird Solidarität konkret von uns gestaltet. Wir wollen jungen Menschen und Wissenschaftler*innen, die aus der Ukraine fliehen mussten, eine gute Perspektive bieten. Bislang haben mehr als 400.000 ukrainische Geflüchtete Schutz in unserem Land gefunden, darunter viele Schüler*innen, Azubis, Erzieher*innen und Lehrer*innen sowie Studierende und Forscher*innen. Wir wollen geflüchteten Menschen den Zugang zu Bildung und Wissenschaft erleichtern und begrüßen deshalb, dass auch die Bundesländer die Geflüchteten schnell integrieren wollen. Der Bund beteiligt sich mit einer Milliarde Euro an den Kosten für Kinderbetreuung, Schule, Gesundheit und Pflege. Zu begrüßen ist außerdem, dass geflüchtete Studierende sich visumfrei bis Ende August in Deutschland aufhalten können, dass das BAföG für ukrainische Schüler*innen und Studierende mit Aufenthaltstitel geöffnet und die Zeugnisbewertung vereinfacht wird. Die Koalitionsfraktionen loben die Bereitschaft vieler Betriebe, Azubis aus der Ukraine einzustellen, sowie das vielfältige Engagement der Bildungs-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Wir wollen das Recht auf Bildung auch für Geflüchtete verwirklichen. Daher appellieren wir an die Bundesregierung und die Länder, ukrainische Schulabschlüsse und Schuljahre sowie pädagogische Abschlüsse und Studienleistungen möglichst einheitlich und unbürokratisch anzuerkennen. Zudem fordern wir, die deutsch-ukrainische Forschungskooperation weiterzuentwickeln und diese nach Kriegsende gezielt beim Wiederaufbau zu unterstützen. Hier finden Sie den Link zum entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition.

Abschiebungen nach Afghanistan

, , ,

Nicht erst seit dem Anschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul ist klar, dass Afghanistan kein sicheres Herkunftsland ist. Menschen die aus Afghanistan fliehen, sind an Leib und Leben bedroht. Die Einschätzung des Auswärtigen Amts, Teile von Afghanistan als sicher einzustufen, teile ich nicht. Eine Neubewertung angesichts der aktuellen Entwicklung halte ich für geboten. Gestern verabschiedeten die Koalitionsfraktionen daher einen Antrag, der bis zu einer Neubewertung der Sicherheitslage Rückführungen nach Afghanistan aussetzt. Ausgenommen davon sind lediglich freiwillige Rückkehrer sowie, auf der Basis einer Einzelfallprüfung, Straftäter und Gefährder. Gleiches gilt für Personen, die sich einer Identitätsfeststellung verweigern.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Kreis Unna erhält Förderung zur Koordinierung der Bildungsangebote für Geflüchtete

, , , ,

SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek begrüßt die Förderung durch den Bund

Der Kreis Unna erhält über den Zeitraum von zwei Jahren eine Zuwendungssumme von insgesamt 279.978,08 €. Es werden die Personalstellen von zwei Kommunalen Koordinatoren/innen der Bildungsangebote für Neuzugewanderte sowie Reisekosten zu Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Workshops und Schulungen finanziert. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich über den positiven Förderbescheid für den Kreis Unna aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

„Im Kreis Unna können wir damit die bestmöglichen Bildungszugänge für geflüchtete Menschen anbieten. Denn nur durch Bildung schaffen wir Perspektiven für die Neuzugewanderten und helfen ihnen sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Als Mitglied des zuständigen Fachausschusses im Bundestag hatte ich mich besonders für die Förderung eingesetzt“, so Kaczmarek zu dem Förderbescheid.

Die BMBF-Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ unterstützt die Kommunen ganz gezielt dabei, den zu uns geflüchteten Menschen bestmögliche Zugänge zu Bildungs- und Weiterbildungsangeboten zu ermöglichen – durch eine verbesserte Koordinierung auf kommunaler Ebene.

Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration

, ,

Diesen Donnerstag hat das Parlament das neue Integrationsgesetz beschlossen, für das die SPD gekämpft hat. Mit dem Gesetz gibt es nun zum ersten Mal verbindliche Regeln für die Integration in Deutschland. Der Gesetzentwurf stellt klare Standards auf, was gefordert und was gefördert wird für eine gelingende Integration.

Die Arbeitsmarktintegration ist einer der Eckpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Der Bund legt 100.000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf und ermöglicht für drei Jahre eine Aussetzung der Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete. Auch entwickelt der Bund die Förderung der Berufsausbildung weiter: Er weitet den Zugang zur Assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen auf Geflüchtete aus. Ebenso erleichtert er den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld.

Mehr Rechtssicherheit in der Ausbildung erhalten Geflüchtete zukünftig, indem sie während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Auch wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung erteilt (sog. „3+2-Regel“) und die die Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Die SPD konnte durchsetzen, dass im Fall eines Ausbildungsabbruches eine Duldung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes einmalig um sechs Monate verlängert wird.

Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll auch etwas davon haben. So werden die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts künftig gestaffelt. Damit Asylsuchende schneller Deutsch lernen können, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskurse bei guter Bleibeperspektive. Die Integrationskurse werden von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt und die Wartezeiten für ihr Zustandekommen auf sechs Wochen verkürzt. Auch müssen Kursanbieter ihr Angebot und freie Kursplätze veröffentlichen.

Die Situation von Geflüchteten ist eine andere als von Arbeitsmigranten. Deshalb können Geflüchtete bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutsch auf Sprachniveau C1 und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selber sichern können. Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie Sprachkenntnisse auf Niveau A2 haben, ihren Lebensunterhalt überwiegend selber sichern und wenn sie ein paar weitere Kriterien erfüllen. In Härtefällen gibt es Ausnahmen von diesen Bestimmungen.

Damit Bundesländer die Verteilung Schutzberechtigter besser steuern können, wird eine befristete Wohnsitzzuweisung für anerkannten Flüchtlinge und Asylsuchende eingeführt. Die SPD hat darauf geachtet, dass die Regelung eine schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt erlaubt: Ausgenommen von der Wohnsitzzuweisung ist, wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat und damit den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deckt.

Der Beschluss ist eine Zusammenführung des Gesetzentwurfs der großen Koalition, zu finden hier, und des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, den Sie hier einsehen können.