Behindertenrechte stärken

In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor demnächst die parlamentarischen Beratungen zum Bundesteilhabegesetz beginnen, hat in dieser Woche der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen.

Das neue Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot geben, da das Prinzip der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung aufgenommen wird. Das bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Gewalt Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt dies als Benachteiligung. Ebenso bringt das Gesetz Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) war am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Eine Evaluation kam 2014 zu dem Ergebnis, dass das BBG eine gute Basis für die Gleichstellung sei. Leider bestünden aber noch teilweise Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung. Außerdem werde das Gesetz noch zu wenig angewendet.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807824.pdf