Schlagwortarchiv für: internationale Zusammenarbeit

Bundestag berät China-Strategie

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Zu den größten globalen Veränderungen der letzten Jahrzehnte gehört der Aufstieg Chinas. Dieser bringt Herausforderungen, aber auch Chancen für Deutschland und die Europäische Union mit sich. Damit Deutschland seine Werte und Interessen in Bezug auf China besser verwirklichen kann, hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag auf eine umfassende China-Strategie verständigt. In dieser Woche wurde sie im Plenum des Bundestags beraten.

Die Strategie soll Wege und Instrumente aufzeigen, wie Deutschland mit China zusammenarbeiten kann, ohne dabei Werte, Souveränität, Wohlstand und Sicherheit zu gefährden. Ausgehend vom strategischen Dreiklang der europäischen China-Politik wird China als Partner, Wettbewerber und systemischer Rivale zugleich betrachtet. Wie sich dieser Dreiklang auswirkt, wird in der Strategie anhand verschiedener Bereiche wie Klimaschutz, Menschenrechte, Außen- und Sicherheitspolitik oder Wirtschaft veranschaulicht. Unter anderem sollen Exporte im Bereich der Dual-Use-Güter stärker kontrolliert und Direktinvestitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland vermehrt überprüft werden.

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Bundeswehreinsatz in Mali wird letztmalig verlängert

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Seit zehn Jahren beteiligt sich die Bundeswehr an der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ – kurz: MINUSMA –, um den Friedensprozess dort zu unterstützen und die staatlichen Strukturen des Landes landesweit zu stärken. In den vergangenen Monaten hat sich die sicherheitspolitische Lage in Mali deutlich verschlechtert.

Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, die Bundeswehr aus Mali abzuziehen. Um die politische Transition des Landes jedoch weiter zu unterstützen und unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die für Februar 2024 angekündigten Präsidentschaftswahlen stattfinden können, erfolgt der Abzug schrittweise. Laut Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, wird das Mandat zur Beteiligung der Bundeswehr an MINUSMA letztmalig um ein Jahr bis zum 31. Mai 2024 verlängert, um den Einsatz so strukturiert auslaufen zu lassen. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit den Vereinten Nationen und den Partnerländern in MINUSMA ab.

Das Mandat sieht weiterhin eine Personalobergrenze von 1400 Soldat:innen vor. Sollte während des Mandatszeitraums kein ausreichendes Versorgungs- und Schutzniveau für deutsche Soldat:innen mehr gewährleistet sein, kann das Mandat jederzeit – bis hin zur Beendigung des Einsatzes – angepasst werden. Über die Entwicklung der Sicherheitslage und des Rückzugs wird der Bundestag regelmäßig unterrichtet. Das Auslaufen des Bundeswehreinsatzes in der UN-Mission MINUSMA in Mali bedeutet nicht den Rückzug Deutschlands aus der Region. Wir werden den Sahel und die angrenzenden Küstenländer weiterhin mit zivilen Mitteln unterstützen. Dafür bringt das BMZ die Sahel-Plus-Initiative auf den Weg.

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Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz beseitigen

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Die Internationale Arbeitsorganisation hat ein Abkommen zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet: Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Ziel ist eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Deutschland will dieses Abkommen ratifizieren, um Arbeitnehmer:innen besser zu schützen. Staat und Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass es keinen Missbrauch am Arbeitsplatz gibt.

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Deutschland beteiligt sich an Mission gegen Terrorismus in der Sahelzone

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Terroristische Gruppen stellen eine Bedrohung für die Bevölkerung in der Sahelzone dar. Deutschland und internationale Partner werden daher in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den Vereinten Nationen vor Ort bleiben, um die Fähigkeiten der nigrischen Streitkräfte zu verbessern und terroristische Bedrohungen einzudämmen. Deutschland wird zeitlich befristet mobile Teams bereitstellen. Das Mandat, das in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, umfasst eine Obergrenze von 60 Soldat:innen und ist bis zum 31. Mai 2024 befristet.

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Der Marshall-Plan als Vorbild für heute

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Vor 75 Jahren – am 3. April 1948 – hat der US-Kongress den nach dem damaligen amerikanischen Außenminister so genannten Marshall-Plan verabschiedet. Die damit verbundenen Finanzhilfen, von denen Deutschland und andere europäische Staaten bis heute profitieren, förderten den Wiederaufbau Europas nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Zugleich legte der Plan den Grundstein für die europäische Integration und die transatlantische Zusammenarbeit, die mit Blick auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und den wachsenden Einfluss Chinas nichts an Bedeutung verloren haben.

Im Gegenteil: Mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wurde, würdigen die Koalitionsfraktionen den Marshall-Plan als Fundament der bis heute andauernden engen transatlantischen Partnerschaft. Zugleich gilt es, das internationale Völkerrecht und multilaterale Institutionen zu schützen und die Ukraine weiter zu unterstützen. Gefordert wird auch ein ähnliches Wiederaufbauprogramm für die Ukraine.

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Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen

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Multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unter-schiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis wollen wir eindämmen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, setzen wir ein Abkommen vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA um. Mit diesem Abkommen soll der Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen beiden Staaten erleichtert werden.

Konkret geht es darum, dass künftig länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und ihre Steuerzahlungen mit den USA automatisch ausgetauscht werden. Das Vorhaben geht zurück auf ein gemeinsames Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene.

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