Schlagwortarchiv für: Investitionen

Bundeshaushalt 2023

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Wir haben mit dem Bundeshaushalt 2023 die schwierige Balance aus notwendigen Investitionen in die Zukunft, gesellschaftlichem Zusammenhalt unseres Landes und haushaltspolitischer Vernunft geschafft. Wir behalten das Wichtigste im Blick und setzen inmitten zahlreicher Krisen klare Prioritäten. Dieser Haushalt steht für soziale Gerechtigkeit auch in der Zeitenwende. Zudem gehen wir wichtige Zukunftsinvestitionen an. Unsere Haushaltspolitik zeigt, dass diese Koalition gemeinsam an Lösungen arbeitet, statt das Trennende zu suchen. Wir wollen gemeinsam die Zukunft gestalten und stemmen uns mit aller Kraft gegen die Klimakrise und gegen die immensen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Diesen Krisen begegnen wir entschlossen und mit der Überzeugung, dass unser Handeln einen Unterschied macht. Mit der Umsetzung des Entlastungspaketes unterstützen wir diejenigen, die inmitten einer der schwersten Krisen seit Bestehen der Bundesrepublik dringend Hilfe brauchen. Das Bürgergeld, die Erhöhung des Kindergeldes, die Hilfe bei den Heizkosten, all das findet sich im neuen Haushalt wieder. Gleichzeitig stehen wir zu unserer internationalen Verantwortung. Unsere Haushaltspolitik ist progressiv und nachhaltig. Zahlreiche Verbesserungen im Regierungsentwurf wurden durch Umschichtungen und andere Prioritätensetzungen finanziert. Das ist gerade jetzt wichtig, um Vertrauen zu schaffen und Stabilität zu geben. Gleichzeitig können wir mit einer Krisenvorsorge im Jahr 2023 flexibel auf Unvorhergesehenes reagieren.

Wir stellen uns der Klimakrise entschlossen entgegen und stärken wichtige Programme im Klima- und Transformationsfonds. Wir verbinden die Bekämpfung der fossilen Energiekrise mit dem Klimaschutz, stärken die Effizienzberatung und legen ein Programm für den schnelleren Austausch alter Heizungsanlagen mit Wärmepumpen auf. Auch international haben wir den Klimaschutz im Blick und erhöhen die Mittel für die internationale Klimainitiative. Sowohl mit dem Klima- und Transformationsfonds als auch mit dem Etat des Bundesumweltministeriums unterstützen wir die Anpassung an die Folgen der Klimakrise.

Neben kurzfristigen, krisenbedingten Maßnahmen ist es wichtig in die Zukunft zu investieren. Das spiegelt sich auch im Haushalt wider: 500 Millionen Euro im nächsten Jahr und eine Milliarde Euro in den Folgejahren stehen für den Schienenverkehr zusätzlich zur Verfügung. Wir unterstützen Kommunen aktiv bei ihren Investitionsvorhaben, zum Beispiel für Schwimmbäder und Jugendclubs, sowie bei der Anpassung an den Klimawandel und beim natürlichen Klimaschutz. Allein mit diesen Investitionsprogrammen bringen wir insgesamt 700 Millionen Euro für Investitionen in den Kommunen auf den Weg. Wir werden unser Land gerechter, moderner, digitaler und nachhaltiger machen.

Gerechte Steuern, verlässliche Rente – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.06.2017

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In weniger als 100 Tagen wird Deutschland einen neuen Bundestag wählen. Dann wird sich entscheiden, in welche Richtung sich unser Land in den nächsten Jahren bewegt. Nach fast zwölf Jahren Kanzlerschaft unter Angela Merkel ist die Union personell und inhaltlich ausgelaugt. Ihr fehlen Konzepte und Ideen, wie sie die Bundesrepublik in Zukunft gestalten möchte.

 

Unser Land ist stark, aber damit das so bleibt, müssen wir nach der Bundestagswahl die richtigen Weichen stellen. Große Herausforderungen kommen auf uns zu. Die Politik muss Antworten darauf geben, wie wir nicht nur ein weiteres Absinken des Rentenniveaus verhindern, sondern wie wir auch die Modernisierung unserer Infrastruktur gerecht finanzieren können.

 

Die SPD hat in den vergangenen Wochen erste Eckpunkte für ihre Konzepte zur Renten- und Steuerpolitik vorgelegt, die wir diesen Sonntag auf unserem Bundesparteitag in Dortmund beschließen wollen. Darin zeigen wir klar und deutlich, was wir in der nächsten Regierung umsetzen möchten: Das Rentenniveau soll bis 2030 mindestens 48 Prozent betragen, ohne dass der Beitragssatz über 22 Prozent steigt. Finanziell entlasten wollen wir nicht nur Familien, sondern vor allem auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. Wichtige Meilensteine sind dabei die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags und die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Andere reden von Leistung, wir als SPD erkennen sie an. Wer Jahrzehnte hart gearbeitet hat, der verdient eine Rente, von der er leben kann. Und wer neben seinem Beruf noch Kinder großzieht, der muss entlastet werden. Unsere Forderungen stehen im Einklang mit dem Ziel einer gerechteren Gesellschaft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern
  2. Das SPD-Konzept für verlässliche Renten
  3. Verlegung des Bundeswehrkontingents von der Türkei nach Jordanien
  4. Pflegeberufe attraktiver machen
  5. Verlängerung des KFOR-Mandats im Kosovo
  6. Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB
  7. Einladung zum SPD-Bundesparteitag in Dortmund

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern

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Vorfahrt für Investitionen. Das ist der erste zentrale Baustein im Steuerkonzept der SPD. Wir wollen die besten Schulen, gebührenfreie Kinderbetreuung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, eine moderne Infrastruktur und schnelles Internet für alle. Die Überschüsse im Bundeshaushalt lassen solche Zukunftsinvestitionen zu.

 

Der zweite zentrale Baustein ist ein gerechteres Steuer- und Abgabensystem. Wir wollen Familien und Alleinerziehende sowie mittlere oder kleinere Einkommen gezielt entlasten. Dafür wollen wir die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen, einen Familientarif und Kinderbonus bei der Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag für untere und mittlere Einkommen schrittweise abschaffen, die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wiedereinführen und kleinere Einkommen bis 1.300 Euro bei den Sozialabgaben entlasten, ohne dass davon die Rentenansprüche beeinträchtigt werden.

 

Außerdem wollen wir die Einkommensteuer gerechter gestalten. Der bisherige Spitzensteuersteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro für Alleinstehende (120.000 Euro für Ehepaare) greifen. Bisher musste er bereits ab einem zu versteuerndem Einkommen von 54.000 Euro entrichtet werden. Der neue Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent. Er setzt aber erst später ab einem Einkommen von 76.200/154.000 Euro (Singles/Ehepaare) ein.

 

Reiche sollen stärker als bisher belastet werden. Deswegen wollen wir die Reichensteuer künftig fix ab einem Einkommen von 250.000 Euro (Alleinstehende) erheben. Mit einer Reform der Erbschaftssteuer mit weniger Ausnahmen stellen wir sicher, dass große Erbschaften wieder angemessen besteuert werden. Außerdem werden wir die Abgeltungssteuer abschaffen, die bislang Einkommen aus Kapital privilegiert. Denn diejenigen, die für ihr Geld arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen.

 

Das SPD-Steuerkonzept finden Sie hier.

Ausbau der Kindertagesbetreuung

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Für die SPD sind Kindertagesstätten kein Selbstzweck. Eltern, die ihre Kinder allein betreuen wollen, sollen das auch weiterhin tun dürfen. Aber klar ist auch:  Alle Eltern, die aus beruflichen oder anderen Gründen auf Betreuungsplätze für ihre Kinder angewiesen sind, müssen Zugang dazu bekommen. Das ist eine Frage der Chancengleichheit. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist deswegen ein sozialdemokratisches Herzensanliegen, um Familien in ihrem Alltag zu entlasten. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.

 

In dieser Woche verabschiedete der Bundestag deswegen ein Gesetz, das den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben soll. Im Rahmen des mittlerweile vierten Investitionsprogramms stellt der Bund bis 2020 weitere 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung, die gemeinsam mit den Ländern und Kommunen zusätzlich 100 000 Betreuungsplätze schaffen werden. Mit diesen Mitteln wird erstmalig auch die Betreuung von Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Zudem verbessern wir gezielt die Qualität der Angebote, z. B. durch bessere Gesundheitsversorgung und Bewegungsförderung.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Vorfahrt für Investitionen in Bildung und Infrastruktur – Zur Sitzungswoche vom 16.-20.01.2017

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Mehr als 6 Milliarden Euro beträgt der Überschuss, den der Bund im Jahr 2016 erwirtschaftet hat. Angesichts der immer noch großen Investitionslücke in Deutschland setzt sich die SPD dafür ein, dieses Geld für mehr Chancengleichheit zu nutzen. Besonders für die Sanierung unserer Schulen können wir das Geld sehr gut gebrauchen. Mit der Lockerung des Kooperationsverbots machen wir den Weg frei für die direkte Unterstützung der Kommunen durch den Bund im Bildungsbereich. In den Verhandlungen um den Nachtragshaushalt können wir das Geld schnell mobilisieren.

 

Auch wenn damit die rechtlichen Grundlagen für mehr Investitionen gelegt sind, sperrt sich die Union dagegen, mehr in Bildung zu investieren. Ohne Not will der Bundesfinanzminister das Geld in den Schuldenabbau stecken und dass obwohl durch die Haushaltsführung die Schuldenquote der Bundesrepublik seit 2010 von 81% auf nunmehr unter 70% gesunken ist. Für die Tilgung der Schulden bringt der Überschuss von 6 Milliarden nur wenig Bewegung. Von der Investition in gute Schulen profitieren hingegen tausende Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland. Deswegen ist für uns in der SPD-Bundestagsfraktion klar: Investitionen in Bildung und Infrastruktur haben Vorfahrt!

 


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Zeit für mehr Gerechtigkeit – Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion auf der Klausurtagung
  2. Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert
  3. Friedens- und Konfliktforschung stärken
  4. Änderung des Vereinsgesetzes
  5. Ausschreibung Otto-Wels-Preis 2017

Förderzeitraum Investitionen finanzschwacher Kommunen verlängern

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Die Bundesregierung hat einen Fonds aufgelegt für mehr Investitionen in den Kommunen. 3,5, Milliarden Euro stehen bereit, um Projekte vor Ort zu finanzieren. Auch der Kreis Unna profitiert von diesen Geldern. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass die Kommunen einen Eigenanteil von 10% aufbringen. Die weiteren 90% werden aus Bundesmitteln bestritten.

Da einige Kommunen angemeldet haben, mehr Zeit für die Planung zu benötigen, beschließt der Bundestag das Programm um zwei Jahre bis 2020 zu verlängern. Die Mittel sollen tatsächlich vor Ort ankommen, damit Verbesserungen spürbar werden.

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.

Entlastung für den Kreis Unna, Hilfe für Flüchtlinge

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Bundestagsabgeordnete Kaczmarek und Thews setzen sich in der Bürgermeisterkonferenz weiter für kommunale Entlastungen ein

Zu der Debatte um die weitere Entlastung der Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen erklären die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek (Wahlkreis Unna I) und Michael Thews (Wahlkreis Unna II-Hamm):

Wenn für die Kommunen in den nächsten Monaten u.a. bei den Kosten der Unterkunft zusätzliche Belastungen durch die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entstehen, muss der Bund sie dabei unterstützen. Wir begrüßen es, dass der Landrat und die Bürgermeister die Initiative ergriffen haben, um mit den Bundestagsabgeordneten der Region über Lösungen zu diskutieren und haben unsere Position heute in der Bürgermeisterkonferenz zum Ausdruck gebracht.

Die vom Landrat des Kreises Unna Michael Makiolla eingebrachte Forderung nach einer stärkeren Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft halten wir für einen sinnvollen Vorschlag. Damit würden insbesondere strukturschwächere Kommunen entlastet. Am Ende muss aber klar sein: wenn Flüchtlinge Ansprüche nach dem SGB II erhalten, müssen die Kommunen noch einmal durch den Bund entlastet werden.

Die anderen kommunalen Entlastungen, die der Bund seit der Regierungsbeteiligung der SPD vereinbart hat, dürfen mit diesen Aufgaben nicht vermischt werden. Denn der Bund verfolgt eine klare Strategie zur Entlastung der Kommunen, die bereits vor der Zunahme der Flüchtlingszahlen vereinbart wurde:

1. Zur allgemeinen Entlastung der Kommunen werden ihnen ab 2018 aus dem Bundeshaushalt 5 Mrd. Euro jährlich zugewiesen. In 2014 und 2015 gab es bereits 1 Mrd. Euro jährlich und in diesem Jahr mehr als 2 Mrd. Euro.

2. Zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit hat der Bund ein Investitionsprogramm in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aufgelegt.

3. Der Bund beteiligt sich dauerhaft und strukturell an den Kosten für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bis zum Abschluss des BAMF-Verfahrens in Höhe von 670 Euro pro Monat. Das Land Nordrhein-Westfalen stockt diese Summe auf 833 Euro auf. Zudem hat der Bund 350 Mio. Euro für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zugesagt.

4. Zu diesen bereits bestehenden drei Eckpunkten muss eine Säule kommen, die die Kommunen einerseits nach Abschluss des BAMF-Verfahrens unterstützt. Andererseits ist es dringend notwendig, endlich ein schlüssiges Integrationspaket zu schnüren, damit möglichst viele Flüchtlinge nach Klärung ihres Aufenthaltsstatus in die Lage versetzt werden, in den Arbeitsmarkt zu kommen.

Zukunftsinvestitionen in den Städten und Gemeinden ermöglicht

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„Der Bund kommt seiner Verantwortung für die Kommunen nach. Mit der zusätzlichen Entlastung und dem Fonds für kommunale Investitionen können die Städte und Gemeinden bis 2018 in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz investieren“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek über den Beschluss der Bundesregierung am Mittwoch.

Demnach sollen die Kommunen im Jahr 2017 um zusätzliche 1,5 Mrd. Euro (insgesamt dann pro Jahr 2,5 Mrd. Euro) entlastet werden und 3,5 Mrd. Euro über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds bereitgestellt werden. Seit Monaten hatten die SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet  für Geld für strukturschwache Kommunen auch im Ruhrgebiet gekämpft. Diese Hartnäckigkeit zahle sich nun aus, so Kaczmarek.

Über den Verteilschlüssel für den Sonderfonds wird erreicht, dass nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch die Zahl der Arbeitslosen wie das Ausmaß der kommunalen Verschuldung Grundlage für die Mittelzuweisung wird. Nordrhein-Westfalen erhält damit einen deutlich über dem Bevölkerungsanteil liegenden Anteil des gesamten Fonds von 32%, das heißt ca. 1,1 Mrd. Euro. Die Länder werden vor diesem Hintergrund festlegen, welche Kommunen gefördert werden.

„Der Kreis Unna wird davon profitieren“, ist sich Kaczmarek sicher. Die Kommunen könnten damit in die Infrastruktur, in Informationstechnologien, in Bildung oder in den Klimaschutz und damit in die Lebensqualität vor Ort investieren.

„Die allein in dieser Wahlperiode vereinbarte Entlastung, die sich bis 2018 auf zusätzliche 15 Mrd. Euro für die Kommunen summiert, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Nicht alles wird damit erreicht und wir müssen auch in den Folgejahren für die Interessen der Kommunen kämpfen. Aber mit der SPD in der Bundesregierung kommt der Bund seiner Verantwortung für die Kommunen nach.“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete.

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Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund

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Städte, Gemeinden und Kreise können sich in den nächsten Jahren auf weitere finanzielle Entlastungen ihrer Haushalte durch den Bund verlassen. Die Bundesregierung reagierte damit unter anderem auch auf den Appell der Oberbürgermeister und Landräte in der vergangenen Woche.

„Wenn wir über Investitionen in die Zukunftsfähigkeit  Deutschlands reden, müssen wir die Kommunen und ihre Infrastruktur zuerst im Blick haben. Das hat die Große Koalition nun in der Vereinbarung über das Investitionspaket getan. Immer wenn die SPD regiert, können sich die Kommunen auf Entlastungen für ihre Haushalte verlassen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Nach der Grundsicherung im Alter, die der Bund übernimmt, und einer zusätzlichen Entlastung im Umfang von einer Milliarde Euro im Vorgriff auf die Entlastung bei der Eingliederungshilfe, werden in den nächsten Jahren weitere fünf Milliarden Euro an die Kommunen gehen.

So einigten sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU mit Bundesfinanzminister Schäuble auf eine zusätzliche Unterstützung von 1,5 Milliarden für 2017. Darüber hinaus wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018 aufgelegt, der insbesondere finanzschwachen Städten und Gemeinden zugutekommen soll. „Hiervon muss auch das Ruhrgebiet in besonderer Weise profitieren“, so Kaczmarek.

Weitere Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen müssen folgen. Insbesondere die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen stellen viele Städte und Gemeinden gerade in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sind dazu ein erster, wichtiger Schritt.

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Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gesichert

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In der Bildungspolitik hat sich in dieser Woche Entscheidendes getan. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns auf weitere Investitionen im Bereich (Aus-) Bildung und Forschung verständigt. Insgesamt 6 Milliarden Euro wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mehr für Bildung investieren. Die Mittel für Wissenschaft und Forschung werden ebenfalls um weitere 3 Milliarden Euro erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es im Bereich der Ausbildungsförderung: Wir haben durchgesetzt, dass der Bund ab kommenden Jahr sämtliche Ausgaben für das BAföG übernimmt. Damit werden die Länder um jährlich mehr als 1 Milliarde Euro entlastet. Die Länder können somit ab 2015 mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich in Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten investieren. Dies führt auch dazu, dass wir das BAföG spätestens zum Wintersemester 2016/2017 erhöhen können. Bisher scheiterte die notwendige Erhöhung vor allem daran, dass die Länder ihren finanziellen Anteil nicht aufbringen konnten.

In der frühkindlichen Bildung haben wir durchgesetzt, dass der Bund die Mittel für Bau- und Renovierungskosten von Kitas auf bis zu 1 Milliarde Euro aufstockt. Außerdem stellen wir den Ländern 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 100 Millionen Euro für Personalkosten im Bereich der Kitas zur Verfügung.

Einen wichtiges Ziel bleibt für uns die Abschaffung des sogenannten „Kooperationsverbots“ zwischen Bund und Ländern – auch hier sind wir einen ersten Schritt vorangekommen. Bislang verhindert das Kooperationsverbot, dass Bund und Länder gemeinsam in Bildung investieren. Künftig sollen nun Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenwirken können, damit der Bund künftig Hochschulen institutionell fördern kann. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im Schulbereich scheitert derzeit noch am Widerstand der Union.

Weitere Informationen hat die SPD-Fraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/einigung-zur-bildungsfinanzierung

Das Papier zur Bund-Länder-Einigung zur Bildungsfinanzierung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/bildungsfinanzierung_26052014.pdf