Schlagwortarchiv für: KFOR

Frieden und Sicherheit in Kosovo stärken

, ,

Frieden und Sicherheit auf dem Westbalkan sind für Deutschland und die Europäische Union von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die Bundeswehr deshalb im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Und das mit Erfolg: KFOR war in den vergangenen Jahren ein zentraler Stabilitätsanker in der Region und hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Kosovo gestärkt. Zugleich bestehen Konflikte im Land weiterhin fort – vor allem im Norden des Landes. Zudem sind die kosovarischen Sicherheitskräfte noch nicht in der Lage, Sicherheit für das gesamte Kosovo zu gewährleisten. Hinzu kommen die weiterhin angespannten Beziehungen zu Serbien sowie die Sorge vor russischen Destabilisierungsversuchen im Zuge des Krieges in der Ukraine. Das Engagement Deutschlands in Kosovo bleibt weiterhin gefragt. Der Bundestag hat deshalb diese Woche über einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des entsprechenden Bundeswehrmandates beraten.

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo

Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeswehreinsatz im Kosovo fortzusetzen, wurde am Donnerstag vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit angenommen. Es geht um die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) für ein weiteres Jahr.

Das Mandat wird damit verlängert, aber nicht aufgestockt. Weiterhin beteiligt sich Deutschland mit maximal 1850 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz. Damit stellt Deutschland etwa 840 von knapp 5000 Einsatzkräften.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz in der Region bildet eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1999. Die Lage in der Republik Kosovo wird derzeit als ruhig eingeschätzt – seit 2013 gibt es eine Normalisierungsvereinbarung zwischen Serbien und Kosovo. Damit steigen die Chancen, dass mittelfristig auf die Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in den Kosovo verzichtet werden kann. Einige Vorfälle im vergangenen Jahr zeigen jedoch, dass Rückschläge auch künftig nicht auszuschließen sind. Die Personalobergrenze von 1.850 ist weiterhin angemessen, um auf Lageänderungen reagieren zu können.

Den Antrag der Bundesregierung können Sie hier abrufen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801415.pdf