Schlagwortarchiv für: Krankenkasse

Wir stärken Hausarztpraxen

, , ,

Wenn Hausarztpraxen ihr Budget überschreiten, etwa um mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen, werden die Behandlungskosten derzeit nicht komplett von der Krankenkasse erstattet. Das ändern wir nun, indem wir die bislang geltenden Budget-Obergrenzen für Hausärztinnen und Hausärzte abschaffen. Durch diese Entbudgetierung sorgen wir dafür, dass der Beruf wieder attraktiver wird und Patientinnen und Patienten schneller einen Termin erhalten. Besonders auf dem Land werden mehr Hausärztinnen und Hausärzte gebraucht. Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt. Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärztinnen und Hausärzte zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Wir führen eine quartalsübergreifende Pauschale für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ein, die nicht intensiv betreut werden müssen. Wir erleichtern die Genehmigung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung. Den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt weiten wir ebenfalls aus – die Kosten werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Auch die Kosten für bestimmte Verbandsmittel werden weiterhin erstattet. Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen und alle anderen Maßnahmen sind Teil des Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das wir in dieser Sitzungswoche zusammen mit Grünen und FDP im Bundestag beschließen wollen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Projekten zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln treten spätestens im April in Kraft.

Details zum Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) können Sie hier nachlesen.

Gesagt – getan: das Krankenhausstrukturgesetz wird nachgebessert

, ,

Gesagt – getan: das Krankenhausstrukturgesetz wird nachgebessert

Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek meldet Erfolge bei der Nachbesserung des Krankenhausstrukturgesetzes

Nach der deutlichen Kritik seitens der Krankenhäuser und der Krankenkassen an dem Krankenhausstrukturgesetz, konnten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform einigen.

„Nach Gesprächen mit Krankenhausleitungen, Krankenkassen und dem Pflegepersonal im gesamten Bundesgebiet war das Ziel der SPD, Verbesserungen und Entlastungen für das Pflegepersonal zu erzielen. Dies ist uns gelungen“, erläutert der Bundestagsabgeordnete den Kompromiss. „Ich habe intensive Gespräche mit den Krankenkassen und Krankenhausleitungen in meinem Wahlkreis geführt und auch das Gespräch mit dem Pflegepersonal auf der Demonstration der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin gesucht. So bleibt der bisherige Versorgungszuschlag in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. „Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. Euro vollständig erhalten bleiben und zweckgebunden für Pflegepersonal ausgegeben werden.“

Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Somit wird die Refinanzierung der Personalkosten auf ein solides Fundament gestellt. „Außerdem verbindet die SPD damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen“, erklärt Oliver Kaczmarek die neu vorgesehene Tarifausgleichsrate.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Erreichten. Insgesamt ist uns damit eine umfassende Krankenhausreform gelungen, die die Interessen des Pflegepersonals und der Patientinnen und Patienten abdeckt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern. Dafür musste die SPD-Bundestagsfraktion hart verhandeln um die Zustimmung des Koalitionspartners zu erlangen“, so Kaczmarek abschließend.