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Steuergerechtigkeit und Lehrerbildung – Zur Sitzungswoche 22.-26. April 2013

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie verletzt die Solidarität in der Gesellschaft und untergräbt die Fundamente des Rechtsstaates. Wie dringend die Bekämpfung von Steuerbetrug ist, zeigt der aktuelle Fall der Selbstanzeige von Uli Hoeneß. Bei der Frage der Steuergerechtigkeit geht die SPD voran. Peer Steinbrück hat einen entsprechenden 8-Punkte-Plan vorgelegt, den die SPD-Bundestagsfraktion noch vor der Sommerpause in den Bundestag einbringen wird. Steueroasen sind Gerechtigkeitswüsten, hat Peer Steinbrück zu Recht gesagt. Die SPD steht klar für die Bekämpfung von Steuerbetrug.

Anders die schwarz-gelbe Bundesregierung. Bundeskanzlerin Merkel zeigte sich „enttäuscht“ von Hoeneß‘ Verhalten. Ein Verhalten, dass sie bewusst durch ein Steuerabkommen mit der Schweiz decken wollte. Dass Hoeneß und all diejenigen, die ihr Geld in der Schweiz versteckt haben, anonym bleiben können, hat die SPD nach monatelanger Auseinandersetzung über Steuergerechtigkeit in Deutschland gegen Schwarz-Gelb vereitelt. Gemeinsam mit den Grünen hat die SPD im Bundesrat das von Merkel und Schäuble geplante Steuerabkommen zu Fall gebracht. Ansonsten wäre es möglich gewesen, dass Steuerhinterzieher anonym und durch einen Obolus straffrei geblieben wären. Doch Steuergerechtigkeit muss gegenüber jedermann gelten. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Deutschland 2020: Gerecht und solidarisch

2. NPD-Verbot einleiten

3. Lehrerbildung reformieren

4. Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

5. Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen

 

 

NPD-Verbot einleiten

Der Bundesrat hat beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. In ihrem Antrag „Entscheidung des Deutschen Bundestags über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion den Bundestag auf, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. Der Bundestagspräsident soll einen Verfahrensbevollmächtigten mit Antragstellung, Begründung und Prozessführung beauftragen. Dieser soll mit den zuständigen Bundestagsausschüssen und dem Bundesrat zusammenarbeiten. Er soll Zugang zur „Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren“ haben.

In einem zweiten Antrag „Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass der Innenausschuss und der Rechtsausschuss des Bundestages damit beauftragt werden, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu prüfen. Der Innenausschuss soll dabei federführend und der Rechtsausschuss mitberatend sein. Die Ausschüsse sollen eine Empfehlung aussprechen, welche Folgerungen aus ihren Erkenntnissen zu ziehen sind.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713227.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712168.pdf