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25 Petitionen aus dem Wahlkreis Unna I

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Insgesamt 25 Petitionen aus dem Wahlkreis 144 (aus der Region Unna I) erreichten den Bundestag im vergangenen Jahr, teilt Oliver Kaczmarek aus Anlass der Debatte zum Jahresbericht des Petitionsausschusses des Bundestages für das Jahr 2015 mit. Insgesamt waren es 13.137 Petitionen.

„Ich bin seit 2009 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss und schätze seine Arbeit sehr. Das Besondere am Petitionsausschuss ist für mich, dass er eine breite Palette unterschiedlichster Anliegen von Bürgerinnen und Bürger berät. Aus meiner Sicht ist der Petitionsausschuss einerseits Vermittler zwischen den Behörden und Menschen. Andererseits ist er auch Vermittler von politischen Vorschlägen. Er ist ein Element der direkten Demokratie – beide Rollen des Petitionsausschusses sind für mich wichtig. Ich werbe dafür, dass Bürgerinnen und Bürger das parlamentarische Petitionsrecht nutzen, ob sie nun ein persönliches Einzelfallanliegen oder eine Anregung zur Gesetzgebung einbringen möchten“, so Kaczmarek abschließend.

Unter den 25 Petitionen aus dem Wahlkreis waren unterschiedliche Anliegen. So forderte eine Bürgerin aus Schwerte die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner sowie die Anrechnung bzw. Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei freiwillig Versicherten zu ändern. Der Petitionsausschuss hat sich gegen eine Änderung der Zugangsvoraussetzungen ausgesprochen. Er sah aber Handlungsbedarf soweit es darum geht, frühzeitig hinzuweisen auf die Konsequenzen hinsichtlich des Krankenversicherungsstatus, sowohl privat als auch gesetzlich, und der rentenrechtlichen Folgen – auch für Familienmitglieder.

In einer öffentlichen Petition forderte ein Bürger aus Fröndenberg, dass Fahrzeuge, die mit einem H-Kennzeichen zugelassen sind (Oldtimer), nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Der Petitionsausschuss hat das Anliegen nicht unterstützt.

Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015

Öffentliche Petitionen sind das bislang einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie tragen politische Forderungen direkt an das Parlament heran. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

In seinem Jahresbericht 2015, den der Petitionsausschuss in dieser Woche dem Bundestagspräsidenten vorlegte, wird einmal mehr deutlich, wie viele Bürger dieses Instrument mittlerweile für sich nutzen: Insgesamt 13.137 Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Ausschuss ein, 31 Prozent davon in elektronischer Form. Zudem ist die Internetseite des Petitionsausschusses mit mehr als 1,8 Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Die Online-Petitionen, die 2005 durch die rot-grüne Koalition eingeführt wurden, feierten im letzten Jahr ihr 10jähriges Jubiläum. Mit Abstand die meisten Petitionen, nämlich gut ein Fünftel, betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen besonders hohen Aufwuchs von plus 19 Prozent hatte hingegen das Bundesministerium des Innern zu verzeichnen, auf das insgesamt 14 Prozent der eingereichten Petitionen entfielen.

Der gesamte Bericht des Petitionsausschuss 2015 mit Statistiken und Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.