Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015

Öffentliche Petitionen sind das bislang einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie tragen politische Forderungen direkt an das Parlament heran. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

In seinem Jahresbericht 2015, den der Petitionsausschuss in dieser Woche dem Bundestagspräsidenten vorlegte, wird einmal mehr deutlich, wie viele Bürger dieses Instrument mittlerweile für sich nutzen: Insgesamt 13.137 Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Ausschuss ein, 31 Prozent davon in elektronischer Form. Zudem ist die Internetseite des Petitionsausschusses mit mehr als 1,8 Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Die Online-Petitionen, die 2005 durch die rot-grüne Koalition eingeführt wurden, feierten im letzten Jahr ihr 10jähriges Jubiläum. Mit Abstand die meisten Petitionen, nämlich gut ein Fünftel, betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen besonders hohen Aufwuchs von plus 19 Prozent hatte hingegen das Bundesministerium des Innern zu verzeichnen, auf das insgesamt 14 Prozent der eingereichten Petitionen entfielen.

Der gesamte Bericht des Petitionsausschuss 2015 mit Statistiken und Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.