Schlagwortarchiv für: Privatisierung

Die Privatisierung der Autobahnen wird im Grundgesetz ausgeschlossen

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Der Bundestag beschloss heute wichtige Änderungen des Grundgesetzes. Besonders kontrovers wurde dabei die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für die Fernstraßen diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen dafür stark gemacht, dass eine befürchtete Privatisierung der Autobahnen über die Gesellschaft nicht möglich wird. Erstmals wird eine Formulierung zur „unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Dritter“ an einer Gesellschaft des Bundes in der Verfassung ausgeschlossen. Dieses Verbot erstreckt sich auf die Gesellschaft selbst und auch auf mögliche Tochtergesellschaften. Zudem wird in der Verfassung klargestellt, dass die Autobahnen im „unveräußerlichen Besitz des Bundes“ bleiben.

 

Im Änderungspaket, das die Bund-Länder Finanzen auf neue Füße stellt, sind weitere wichtige Maßnahmen eingeschlossen, die lange von der SPD gefordert wurden. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wird aufgeweicht und es fließen 3,5 Milliarden Euro an unsere Kommunen zur Sanierung der Schulen. Die Kosten des Unterhaltsvorschuss übernimmt der Bund. Eine wesentliche Entlastung für unsere Kommunen. Die Länder werden über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer um 10 Milliarden Euro entlastet.

 

In harten Verhandlungen konnte die SPD sich durchsetzen. Die Änderung des Grundgesetzes schafft eine nachhaltige Verbesserung der Bund-Länder Finanzbeziehungen.

Privatisierung von Autobahnen verhindert

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Ein weiterer Bestandteil des verabschiedeten Reformpakts zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Diese soll künftig den Bau, die Planung und Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernehmen. Die SPD hat durchgesetzt, dass der Bund im Grundgesetz als einziger Eigentümer sowohl der Bundesfernstraßen als auch der Infrastrukturgesellschaft festgeschrieben wird. Als zusätzliche Privatisierungsbremse wurde im Grundgesetz eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft oder möglicher Tochtergesellschaften ausgeschlossen. Erstmals gibt es auch eine klare gesetzliche Grenze für die Zusammenarbeit des Staates mit dem privaten Sektor im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von max. 100 Kilometer möglich sein. Über die Mauteinnahmen bestimmt weiterhin der Bundestag. Schließlich hat unsere Fraktion auch erreicht, dass beim Übergang in die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.

 

Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.

Keine Privatisierung der Bundesfernstraßen

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Mit der SPD wird es keine Privatisierung der Autobahnen und Fernstraßen des Bundes geben. Für uns ist klar: Autobahnen und Fernstraßen gehören in die öffentliche Hand. Die Debatte um die Privatisierung war aufgekommen, als sich Bund und Länder über die Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen geeinigt haben.

 

Darin hieß es, dass eine Infrastrukturgesellschaft für die Bundesfernstraßen zu ihrem Ausbau und Erhalt gegründet wird. Die Gesellschaft wie die Infrastruktur selbst sollen unveräußerlich Teil des Bundes sein. Das Finanzministerium brachte dann aber eine Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft ins Spiel. Die notwendige Änderung des Grundgesetzes, die derzeit von der Bundesregierung abgestimmt wird, soll nach den Vorstellungen der CDU entsprechend geändert werden. Sigmar Gabriel hat diesen Vorschlag als Bundeswirtschaftsminister mit einem Veto aus seinem Ministerium gestoppt.

 

Zur Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion geht es hier.

Wasser gehört in öffentliche Hände!

Wasser ist ein elementares Lebensmittel. Ohne Wasser ist kein menschliches Leben möglich. Deshalb darf Wasser auch nie den Gesetzmäßigkeiten der Profitmaximierung unterworfen werden. Wasser gehört unter eine demokratisch legitimierte, öffentliche Trägerschaft. Deshalb habe ich immer die Position vertreten, dass die Wasserversorgung nicht privatisiert werden darf! Eine entsprechende Initiative der Europäischen Kommission, die eine Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung vorgeschrieben hätte, habe ich abgelehnt.

So habe ich auch im Bundestag abgestimmt. Vor etwa 2 Jahren habe ich im Bundestag auch eine Rede zum Recht auf Trinkwasser gehalten, aus der sich meine Position eindeutig ableiten lässt. Trotzdem habe ich in den letzten Tagen und Wochen zahlreiche Zuschriften erhalten, warum ich mich nicht gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung ausgesprochen hätte. Was war passiert?

Der Bundestag hat eine Debatte mit anschließender Abstimmung durchgeführt, bei der über verschiedene Anträge zur Wasserversorgung abgestimmt wurde. Darunter zwei Anträge von BÜNDBIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE, die namentlich abgestimmt wurden. Bei diesen Abstimmungen wird im Protokoll des Bundestags vermerkt, wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben. Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion wurde in einfacher Abstimmung entschieden, wo die Abgeordneten ihr Stimmverhalten durch Handheben deutlich machen und im Protokoll vermerkt wird, wie die Fraktionen abgestimmt haben.

Ich habe den Anträgen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt und mich bei dem Antrag der Linken enthalten, weil ich ihn inhaltlich unkonkret und handwerklich nicht so gut fand. Nun hat die Fraktion DIE LINKE offensichtlich auf einigen Internetseiten ausschließlich das Stimmverhalten der Abgeordneten zu ihrem Antrag dokumentiert, so dass viele Besucher dieser Seiten glauben mussten, diejenigen, die sich enthalten haben, hätten sich zu dem Gesamtkomplex nicht verhalten. Das ist falsch. Die vollständige Wahrheit ist, dass man die gesamte Abstimmung sehen muss und da hat die SPD eine klare Haltung gegen die Wasserprivatisierung gezeigt.

Ich finde es schade, wie die Linkspartei hier mit Halbwahrheiten versucht, Stimmung gegen die SPD und einzelne Abgeordnete zu machen. Offensichtlich geht es ihr nicht darum, in der Opposition für eine gemeinsame Haltung und Alternative zur schwarz-gelben Koalition zu sorgen sondern ums Spalten. Schade.

Wir haben aus dieser Situation gelernt. Unsere Anträge werden nun auch namentlich abgestimmt, wenn andere Oppositionsparteien das verlangen und wir werden das gesamte Stimmverhalten unserer Fraktion zu allen dann vorliegenden Anträgen dokumentieren.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712519.pdf

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum entsprechenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/liste/2013/20130228_wasser1.pdf