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Projektanträge für die Sanierung kommunaler Sportstätten sind ab dem 10. November möglich

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Es kann losgehen: 333 Millionen Euro stehen im Zuge des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Bundeshaushalt bereit. Hierbei handelt es sich um die ersten Mittel, die im Rahmen der sogenannten „Sportmilliarde“ investiert werden können.

Damit unterstützt der Bund die Städte und Gemeinden bei Sanierungsprojekten und dem Erhalt wichtiger Sport-Infrastruktur vor Ort. Ich möchte die Vereine, Städte und Gemeinden im Kreis Unna aufrufen, sich am Programm zu beteiligen.

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden. Die Bandbreite ist groß: Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro. Damit können sowohl kleinere als auch große Vorhaben gefördert werden.

Den Projektaufruf und viele weitere Informationen gibt es hier.

Anträge sind ab dem 10. November möglich. Der Einsendeschluss für die Projekte ist der 15. Januar 2026. Projektskizzen sind ausschließlich online über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender URL einzureichen.

Nach der Prüfung der Projekte und deren Vorlage an den Haushaltsausschuss entscheidet dieser über die Projektauswahl. Bitte informieren Sie mich als Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten in jedem Fall, wenn Sie Projekte einreichen.

Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen

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In dieser Woche befasste sich der Bundestag mit drei Gesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan und beinhalten Investitionen des Bundes in der Größenordnung von 270 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030. Die SPD konnte durchsetzen, dass hier mit einer Summe von 142 Mrd. Euro der Schwerpunkt vor allem auf den Erhalt bestehender Verkehrswege gelegt wird. Bei Neu- und Ausbau sollen großräumig bedeutsame Verkehrsprojekte Vorrang haben. Wo Engpässe vorliegen und die Menschen täglich im Stau stehen, sollen künftig mehr Investitionen getätigt werden. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

 

  • A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)
  • A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)
  • A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)
  • A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)
  • Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Oststrecke)

 

Darüber hinaus profitiert die Region auch von der Verwirklichung der teils zweigleisigen Schienenausbaustrecke zwischen Münster und Lünen.

 

 

Die Gesetze finden Sie hier: