Schlagwortarchiv für: Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss zum Attentat am Breitscheidplatz eingesetzt

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Nach einer Verständigung von SPD, CDU/CSU, Linken, Grünen und der FDP wird der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um die Vorgänge um das Attentat auf dem Breitscheidplatz in Berlin vom Dezember 2016 aufzuklären. Damit steht die Aufklärung rund um die tragischen Ereignisse auf einer breiten parlamentarischen Basis. Ziel ist es ein Gesamtbild zu schaffen, wie die Bundesbehörden in Kooperation mit den Landesbehörden, europäischen und ausländischen Partnern gehandelt haben und mögliche Versäumnisse zu untersuchen.

Die Ergebnisse der Arbeit im Untersuchungsausschuss soll Schlussfolgerungen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden und den Vollzug des Asyl- und Aufenthaltsrechts liefern, damit Anschlägen in Zukunft besser vorgebeugt werden kann.

Die Beschlussempfehlung zur Einsetzung des Ausschuss finden Sie hier.

Einsetzung des ersten Untersuchungsausschusses

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In dieser Woche beschloss der Bundestag auch, einen ersten Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dieser hat den Auftrag, die Ereignisse um den Anschlag am Breitscheidplatz aufzuklären, der sich am 19. Dezember 2016 in Berlin ereignete. Der Bundestag möchte damit einen Beitrag leisten, um Anschläge künftig besser verhindern zu können. Der Untersuchungsausschuss hat 9 Mitglieder, die SPD-Fraktion stellt 2 davon.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Aufklärung der NSU-Verbrechen

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Nach anderthalb Jahren kommt der fraktionsübergreifend eingesetzte zweite NSU-Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis, dass das NSU-Kerntrio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe von einem breiten Neonazinetzwerk unterstützt wurde. Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion wurde mithilfe eines Ermittlungsbeauftragten und zahlreichen Sachverständigengutachten ein eingehendes Bild der rechtsextremen Szene an den Tatorten und Wohnorten des NSU erarbeitet. Der Ausschuss betont, dass die schon nach dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss angestoßenen Reformprozesse in Polizei, Justiz und Verfassungsschutz weiter fortgeführt werden müssen. Wir fordern außerdem endlich verlässliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung für Projekte und Initiativen zur Extremismusprävention. Schließlich bleibt auch angesichts der „Gruppe Freital“ der beklemmende Befund, dass rechtsterroristische Strukturen auch heute noch möglich sind.

 

Den Bericht finden Sie hier.

Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

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Ein Untersuchungsausschuss wird sich mit der Aufklärung um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte zwischen 1999 und 2012 befassen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde am Freitag im Deutschen Bundestag angenommen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr rasch gekauft und verkauft. Damit konnten sich verschiedene Anleger für dieselbe Aktie ungerechtfertigt Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Aufklärungsgegenstand des Untersuchungsausschusses soll sein, wieso diese Geschäfte nicht früher unterbunden wurden, wie hoch der entstandene Schaden ist, ob sich möglicherweise Kreditinstitute des öffentlichen Sektors an diesen Geschäften beteiligt haben.

Außerdem soll geklärt werden, ob die in 2012 getroffenen Maßnahmen hinreichend sind, um die Praxis in Zukunft zu verhindern.

Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806839.pdf

Hintergrundinformationen über die Cum-Ex-Geschäfte hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereitgestellt: http://www.bundestag.de/blob/400308/a3ccdc2fb67e9d7e03e6c7b875a4c5e5/cum-ex-geschaefte-data.pdf

Einsetzung eines NSA-Untersuchungsauschusses

Durch die sogenannte „NSA-Spähaffäre“ sind Fragen nach der Sicherheit und Integrität der elektronischen Kommunikation in Deutschland sowie der Grundlagen der Zusammenarbeit befreundeter Staaten aufgeworfen worden. Deshalb hat die SPD gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am Donnerstag die Einsetzung eines NSA-Untersuchungsausschuss beschlossen.

Der Untersuchungsausschuss wird aus 8 Mitgliedern (sowie einer entsprechenden Anzahl Stellvertretern) bestehen und sich ausführlich mit der massenhaften Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten von, nach und in Deutschland vor allem durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste befassen.

Dabei geht es zunächst um die genaue Klärung der Frage, in welchem Umfang Daten von Regierungs- und Bundestagsmitgliedern, Bürgern und Unternehmen in Deutschland erfasst wurden. Daneben muss geklärt werden, inwieweit Stellen des Bundes, insbesondere die Bundesregierung und die Nachrichtendienste, von den Praktiken der Geheimdienste Kenntnis hatten, an ihnen beteiligt waren oder ihnen entgegengewirkt haben. Nicht zuletzt ist zu prüfen, welche Reformen notwendig sind, um sichere und vertrauliche Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern als auch staatlichen Stellen zu schützen.

Den fraktionsübergreifenden Antrag können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800843.pdf

Den Bericht der SPD-Fraktion finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/u-ausschuss-zur-nsa-aff%C3%A4re-legt-los

Die Stellungnahme unserer Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin Christine Lambrecht zum Antrag finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/fraktionen-einigen-sich-auf-nsa-untersuchungsausschuss

 

Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Als im November 2011 erkannt wurde, dass über ein Jahrzehnt lang eine rechtsterroristische Vereinigung, der nationalsozialistische Untergrund (NSU), mordend durch Deutschland gezogen war, unbehelligt von allen Sicherheitsbehörden, mussten wir fassungslos dramatische Mängel bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und auch in der Politik feststellen. Die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat über viele Jahre hinweg eine Schneise des rassistischen Hasses und der brutalen Gewalt durch Deutschland gezogen, an deren Ende mindestens zehn Morde, ein Mordversuch, zwei Sprengstoffanschläge mit 22 zum Teil lebensgefährlich verletzten Menschen und 15 brutale Überfälle stehen. Fast 14 Jahre lang konnten die Mitglieder des NSU, mitten in Deutschland leben, unterstützt von einem Netzwerk Gleichgesinnter, aber unentdeckt von den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder.

Dieses Versagen der Sicherheitsbehörden hat das Vertrauen der Bevölkerung in deren Arbeit nachhaltig erschüttert. Im Januar 2012 nahm ein Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ seine Arbeit auf, der sich über alle Parteigrenzen zum Ziel gesetzt hatte, aufzuklären, wie es zu den grausamen Taten kommen konnte und warum diese nicht durch die deutschen Sicherheitsbehörden aufgeklärt wurden.

Diese Fehler haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses aufgeklärt: sensibel gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, engagiert in der Sache und schonungslos gegenüber den Missständen in Bund und Ländern. Über alle Parteigrenzen hinweg haben die Abgeordneten in vorbildlicher Weise zusammengearbeitet, um die Grundlage dafür zu schaffen, dass sich ein solches Versagen staatlicher Einrichtungen nie mehr wiederholt. Im August 2013 legte der Ausschuss seinen abschließenden Bericht vor.

Der Bundestag hat zum Ende der letzten Wahlperiode der Beschlussempfehlung und dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses einstimmig zugestimmt. In dieser Woche bekräftigten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun noch einmal fraktionsübergreifend die Empfehlungen und forderten die Bundesregierung auf, diese zügig und umfassend umzusetzen. Gemeinsam mit den Ländern soll erarbeitet werden, wie die Empfehlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden. Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses beziehen sich auf die Bereiche Polizei, Justiz, Verfassungsschutzbehörden, Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden und auf die Unterstützung für Demokratieförderung.

 

Den vollständigen Bericht des NSU Untersuchungsausschusses finden Sie hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf

Eine Kurzfassung der Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/kurzfassungvm_spd-forderungen-final.pdf

Mehr zu der Bekräftigung der Ergebnisse und Empfehlungen in dieser Woche:

http://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-bekr%C3%A4ftigt-konsequenzen-aus-nsu-terror

Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG

Am Montag hat der Deutsche Bundestag den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses diskutiert. An der Debatte nahmen Angehörige von Opfern des NSU-Terrors, der türkische Botschafter, der Geschäftsträger der griechischen Botschaft sowie Bundespräsident Joachim Gauck teil. Von insgesamt 49 Untersuchungsausschüssen, die es bislang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, war dieser der erste, der einstimmig von allen Bundestagsfraktionen eingesetzt wurde.

Der Untersuchungsausschuss hat ein flächendeckendes Versagen von Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und politisch Verantwortlichen vorgefunden. Rechtsextremismus ist verkannt und verharmlost worden. Deshalb ist die Reform des Verfassungsschutzes ein zentraler Baustein der insgesamt 47 Empfehlungen des Untersuchungsausschusses.

An allen Tatorten in Deutschland hat das gleiche strukturelle Versagen bei den Ermittlungen vorgelegen. Neun Mordopfer mit Migrationshintergrund sind von den Ermittlungsbehörden kriminalisiert worden. Bei einigen Behörden herrschen Vorurteilsstrukturen, die rassistisch basiert sind. Die Ermittlungen waren von Ressentiments geleitet. Deshalb lautet eine der wichtigsten Empfehlungen des Untersuchungsausschusses, künftig bei allen Straftaten deren Opfer einen Migrationshintergrund haben, auch in die Richtung eines rassistischen bzw. rechtsextremistischen Hintergrunds zu ermitteln. Außerdem forderte die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Einzelvotum eine unabhängige Beschwerdestelle, bei der polizeiliches Fehlverhalten gemeldet werden kann.

Initiativen der Zivilgesellschaft, die gegen Rechtsextremismus und Rassismus aktiv sind, brauchen eine dauerhafte Unterstützung. Deshalb lautet eine weitere Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses, die Finanzierung dieser zivilgesellschaftlichen Arbeit auf gesetzliche Grundlagen zu stellen, anstatt jeweils nur projektweise Gelder zur Verfügung zu stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion mahnt an, eine Debatte über Rassismus in Deutschland zu führen, der in der Mitte der Gesellschaft existiert. Auch die Sicherheitsbehörden müssen sich dieser Debatte stellen.

Nun liegt es in der Verantwortung von Bund, Ländern, Behörden, Politik und auch der Medien, dass die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses umgesetzt werden und der Bericht nicht in der Schublade verschwindet.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf

Das Einzelvotum der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/spd-einzelvotum-nsu-ua-endfassung-2013-08-21.pdf

Abschlussbericht des Verteidigungsausschusses als 2. Untersuchungsausschuss gemäß Art. 45a Abs. 2 GG

Am Montag hat der Deutsche Bundestag zudem den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Drohnen-Debakel debattiert. Trotz enger Frist in der Sommerpause wurden gute Ergebnisse erarbeitet. Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich Ende Juni als Untersuchungsausschuss konstituiert. Er sollte aufklären, aus welchen Gründen das Rüstungsprojekt „Euro Hawk“ eingestellt wurde und zu welchem Zeitpunkt Verteidigungsminister de Maizière über die Probleme des Vorhabens informiert war. Auf der Grundlage der Ergebnisse hat die SPD-Bundestagsfraktion in der Debatte die Forderung nach einem Rücktritt des Ministers erneuert.

De Maizière hatte entgegen seiner Darstellung bereits vor dem 13. Mai dieses Jahres gewusst, dass die Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“ keine Zulassung für die Teilnahme am Luftverkehr erhalten würde. Zuvor hatte er sich nicht ausreichend um das Projekt gekümmert und ist damit seiner Pflicht als Verteidigungsminister nicht nachgekommen.

Das Projekt „Euro Hawk“ war im Mai 2013 durch das Verteidigungsministerium gestoppt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass eine Zulassung der Aufklärungsdrohne voraussichtlich weitere 600 Millionen Euro kosten würde und dass selbst dann eine Musterzulassung nicht garantiert sei. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits rund 668 Millionen Euro in das Projekt geflossen. In der Konsequenz verzichtete das Ministerium auf die ursprünglich geplante Beschaffung von fünf weiteren Drohnen für die Bundeswehr.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714650.pdf