Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Als im November 2011 erkannt wurde, dass über ein Jahrzehnt lang eine rechtsterroristische Vereinigung, der nationalsozialistische Untergrund (NSU), mordend durch Deutschland gezogen war, unbehelligt von allen Sicherheitsbehörden, mussten wir fassungslos dramatische Mängel bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und auch in der Politik feststellen. Die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat über viele Jahre hinweg eine Schneise des rassistischen Hasses und der brutalen Gewalt durch Deutschland gezogen, an deren Ende mindestens zehn Morde, ein Mordversuch, zwei Sprengstoffanschläge mit 22 zum Teil lebensgefährlich verletzten Menschen und 15 brutale Überfälle stehen. Fast 14 Jahre lang konnten die Mitglieder des NSU, mitten in Deutschland leben, unterstützt von einem Netzwerk Gleichgesinnter, aber unentdeckt von den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder.

Dieses Versagen der Sicherheitsbehörden hat das Vertrauen der Bevölkerung in deren Arbeit nachhaltig erschüttert. Im Januar 2012 nahm ein Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ seine Arbeit auf, der sich über alle Parteigrenzen zum Ziel gesetzt hatte, aufzuklären, wie es zu den grausamen Taten kommen konnte und warum diese nicht durch die deutschen Sicherheitsbehörden aufgeklärt wurden.

Diese Fehler haben die Mitglieder des Untersuchungsausschusses aufgeklärt: sensibel gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen, engagiert in der Sache und schonungslos gegenüber den Missständen in Bund und Ländern. Über alle Parteigrenzen hinweg haben die Abgeordneten in vorbildlicher Weise zusammengearbeitet, um die Grundlage dafür zu schaffen, dass sich ein solches Versagen staatlicher Einrichtungen nie mehr wiederholt. Im August 2013 legte der Ausschuss seinen abschließenden Bericht vor.

Der Bundestag hat zum Ende der letzten Wahlperiode der Beschlussempfehlung und dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses einstimmig zugestimmt. In dieser Woche bekräftigten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun noch einmal fraktionsübergreifend die Empfehlungen und forderten die Bundesregierung auf, diese zügig und umfassend umzusetzen. Gemeinsam mit den Ländern soll erarbeitet werden, wie die Empfehlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden. Die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses beziehen sich auf die Bereiche Polizei, Justiz, Verfassungsschutzbehörden, Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden und auf die Unterstützung für Demokratieförderung.

 

Den vollständigen Bericht des NSU Untersuchungsausschusses finden Sie hier:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf

Eine Kurzfassung der Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/kurzfassungvm_spd-forderungen-final.pdf

Mehr zu der Bekräftigung der Ergebnisse und Empfehlungen in dieser Woche:

http://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-bekr%C3%A4ftigt-konsequenzen-aus-nsu-terror