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Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG

Infodienst

Am Montag hat der Deutsche Bundestag den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses diskutiert. An der Debatte nahmen Angehörige von Opfern des NSU-Terrors, der türkische Botschafter, der Geschäftsträger der griechischen Botschaft sowie Bundespräsident Joachim Gauck teil. Von insgesamt 49 Untersuchungsausschüssen, die es bislang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, war dieser der erste, der einstimmig von allen Bundestagsfraktionen eingesetzt wurde.

Der Untersuchungsausschuss hat ein flächendeckendes Versagen von Polizei, Verfassungsschutz, Justiz und politisch Verantwortlichen vorgefunden. Rechtsextremismus ist verkannt und verharmlost worden. Deshalb ist die Reform des Verfassungsschutzes ein zentraler Baustein der insgesamt 47 Empfehlungen des Untersuchungsausschusses.

An allen Tatorten in Deutschland hat das gleiche strukturelle Versagen bei den Ermittlungen vorgelegen. Neun Mordopfer mit Migrationshintergrund sind von den Ermittlungsbehörden kriminalisiert worden. Bei einigen Behörden herrschen Vorurteilsstrukturen, die rassistisch basiert sind. Die Ermittlungen waren von Ressentiments geleitet. Deshalb lautet eine der wichtigsten Empfehlungen des Untersuchungsausschusses, künftig bei allen Straftaten deren Opfer einen Migrationshintergrund haben, auch in die Richtung eines rassistischen bzw. rechtsextremistischen Hintergrunds zu ermitteln. Außerdem forderte die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Einzelvotum eine unabhängige Beschwerdestelle, bei der polizeiliches Fehlverhalten gemeldet werden kann.

Initiativen der Zivilgesellschaft, die gegen Rechtsextremismus und Rassismus aktiv sind, brauchen eine dauerhafte Unterstützung. Deshalb lautet eine weitere Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses, die Finanzierung dieser zivilgesellschaftlichen Arbeit auf gesetzliche Grundlagen zu stellen, anstatt jeweils nur projektweise Gelder zur Verfügung zu stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion mahnt an, eine Debatte über Rassismus in Deutschland zu führen, der in der Mitte der Gesellschaft existiert. Auch die Sicherheitsbehörden müssen sich dieser Debatte stellen.

Nun liegt es in der Verantwortung von Bund, Ländern, Behörden, Politik und auch der Medien, dass die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses umgesetzt werden und der Bericht nicht in der Schublade verschwindet.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf

Das Einzelvotum der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/spd-einzelvotum-nsu-ua-endfassung-2013-08-21.pdf

6. September 2013/von Archiv
Schlagworte: NSU, Rassismus, SPD-Bundestagsfraktion, Untersuchungsausschuss
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2013-09-06 12:33:072013-09-06 12:33:07Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 GG

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Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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