Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

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Ein Untersuchungsausschuss wird sich mit der Aufklärung um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte zwischen 1999 und 2012 befassen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde am Freitag im Deutschen Bundestag angenommen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr rasch gekauft und verkauft. Damit konnten sich verschiedene Anleger für dieselbe Aktie ungerechtfertigt Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Aufklärungsgegenstand des Untersuchungsausschusses soll sein, wieso diese Geschäfte nicht früher unterbunden wurden, wie hoch der entstandene Schaden ist, ob sich möglicherweise Kreditinstitute des öffentlichen Sektors an diesen Geschäften beteiligt haben.

Außerdem soll geklärt werden, ob die in 2012 getroffenen Maßnahmen hinreichend sind, um die Praxis in Zukunft zu verhindern.

Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806839.pdf

Hintergrundinformationen über die Cum-Ex-Geschäfte hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereitgestellt: http://www.bundestag.de/blob/400308/a3ccdc2fb67e9d7e03e6c7b875a4c5e5/cum-ex-geschaefte-data.pdf