Schlagwortarchiv für: Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung stärken

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Fachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.

Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.

Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.

Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.

Aus- und Weiterbildung stärken

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Für viele Betriebe stellt der Fachkräftemangel aktuell eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität, der für viele Branchen Veränderungen mit sich bringt. Auch der Arbeitsmarkt verändert sich: neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt. Deshalb werden wir das Aus- und Weiterbildungssystem fit für die Zukunft machen. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben. Zum Beispiel sollen junge Menschen mehr Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildung bekommen. Dafür sollen sie kurze Praktika in Betrieben machen können und auch Geld bekommen, um zur Arbeit zu kommen. Wenn es keine Ausbildungsplätze gibt, soll es auch außerbetriebliche Ausbildungen geben. Außerdem sollen Beschäftigte einfacher an Weiterbildungen teilnehmen können. Wenn ihr Job wegen des Strukturwandels gefährdet ist, können sie das „Qualifizierungsgeld“ erhalten, um sich weiterzubilden und einen neuen Job zu finden. Wenn Mitarbeiter:innen während der Kurzarbeit eine Weiterbildung machen, können die Kosten ebenfalls teilweise erstattet werden.

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Neue Wege für die Fachkräfteeinwanderung

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Es gibt zu viele Jobs, die in Deutschland nicht besetzt werden können, obwohl es viele offene Stellen gibt. Deshalb will die Regierung nun ein neues Gesetz einführen, damit Menschen aus Ländern außerhalb der EU einfacher nach Deutschland kommen können, um hier zu arbeiten. Es soll künftig drei Wege geben, um als Fachkraft nach Deutschland zu kommen: durch eine Qualifikation, Berufserfahrung oder besondere Fähigkeiten. Menschen ohne Arbeitsvertrag können zusätzlich auch mit einer Chancenkarte nach Deutschland kommen. Zudem soll es auch einfacher für Menschen werden, die in Deutschland studieren oder eine Ausbildung machen wollen. Tarifbindung und Sozialversicherung sollen für eine gute Bezahlung und Arbeitsbedingungen sorgen. Diese Regelungen sollen in den nächsten neun Monaten eingeführt werden. Der Bundestag beriet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz in dieser Woche in erster Lesung.

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Wir führen die Ausbildungsgarantie ein

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Mit dem ersten Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.

Mit dem Qualifizierungsgeld erleichtern wir es Unternehmen im Strukturwandel, ihre Mitarbeiter:innen zielgerichtet weiterzubilden und sie als Fachkräfte zu halten. Und wir vereinfachen die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, unter anderem durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe.

Mit einem zweiten Weiterbildungsgesetz werden wir alsbald weitere Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung ergreifen.

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Kreis Unna erhält Förderung zur Koordinierung der Bildungsangebote für Geflüchtete

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SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek begrüßt die Förderung durch den Bund

Der Kreis Unna erhält über den Zeitraum von zwei Jahren eine Zuwendungssumme von insgesamt 279.978,08 €. Es werden die Personalstellen von zwei Kommunalen Koordinatoren/innen der Bildungsangebote für Neuzugewanderte sowie Reisekosten zu Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Workshops und Schulungen finanziert. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek freut sich über den positiven Förderbescheid für den Kreis Unna aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

„Im Kreis Unna können wir damit die bestmöglichen Bildungszugänge für geflüchtete Menschen anbieten. Denn nur durch Bildung schaffen wir Perspektiven für die Neuzugewanderten und helfen ihnen sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Als Mitglied des zuständigen Fachausschusses im Bundestag hatte ich mich besonders für die Förderung eingesetzt“, so Kaczmarek zu dem Förderbescheid.

Die BMBF-Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ unterstützt die Kommunen ganz gezielt dabei, den zu uns geflüchteten Menschen bestmögliche Zugänge zu Bildungs- und Weiterbildungsangeboten zu ermöglichen – durch eine verbesserte Koordinierung auf kommunaler Ebene.

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

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Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berufliche Weiterbildung stärken

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Am Donnerstag wurde im Plenum ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung beraten. Wir wollen damit das Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser erschließen und insbesondere gering Qualifizierte verstärkt zu beruflicher Weiterbildung ermutigen.

Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Hier gilt es die Voraussetzungen und Anreize für berufliche Weiterbildung zu verbessern und insbesondere die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortzuentwickeln.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein richtiger Schritt. Zusätzliche Motivation verspricht eine Erfolgsprämie für diejenigen, die eine vorgeschriebene Zwischen- oder Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808042.pdf

Meister-BAföG wird attraktiver

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Am Freitag hat der Bundestag die größte Ausweitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) seit 2002 beschlossen. Seit 1996 unterstützt der Bund Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Das Gesetz wird jetzt umfassend modernisiert und der Leistungsumfang sowie der Förderkreis erweitert.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir eine Anhebung der Zuschüsse zum Unterhalts- und Maßnahmenbeitrag auf 50 bzw. 40 Prozent durchsetzen. Berufliche Aufstiegsfortbildung wird damit noch attraktiver, insbesondere für Weiterbildungswillige, die bisher wegen der hohen Folgekosten davor zurück schreckten. Mit der Erhöhung des Erlasses bei erfolgreichem Maßnahmenabschluss auf 40 Prozent wollen wir zudem zu mehr Durchhaltewillen in schwierigen Situationen motivieren.

Zukünftig können auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur Förderung bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs o.ä. machen wollen. Damit tragen wir zur Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen bei. Das Gesetz erhöht und vereinheitlicht darüber hinaus den Kinderbetreuungs-zuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein. Bei langen Bearbeitungszeiten sollen Antragsstellerinnen und Antragssteller von einer Vorschussregelung profitieren.

Das dritte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Jahressteuergesetz 2013

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2013 abschließend beraten. Bereits im Vorfeld waren glücklicherweise auf Druck öffentlicher Weiterbildungseinrichtungen geplante Fehlentscheidungen gestoppt worden. Die Bundesregierung plante im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung für alle Kurse an den öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen zu streichen. Es sollten nur die Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit bleiben, die „spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten“ vermitteln. Das hätte nicht nur viele Bildungsbereiche der Volkshochschulen und anderer Weiterbildungsträger zu 19% verteuert, sondern auch die Kommunen finanziell belasten können.

Den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711197.pdf