Jahressteuergesetz 2013

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2013 abschließend beraten. Bereits im Vorfeld waren glücklicherweise auf Druck öffentlicher Weiterbildungseinrichtungen geplante Fehlentscheidungen gestoppt worden. Die Bundesregierung plante im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung für alle Kurse an den öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen zu streichen. Es sollten nur die Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit bleiben, die „spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten“ vermitteln. Das hätte nicht nur viele Bildungsbereiche der Volkshochschulen und anderer Weiterbildungsträger zu 19% verteuert, sondern auch die Kommunen finanziell belasten können.

Den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711197.pdf