Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht darf nicht zum Nachteil der Kommunen werden!
Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zur Debatte im Deutschen Bundestag um die Neuordnung der Abfallwirtschaft:
„Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuord-nung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts geht zu Lasten der Kommunen, deswegen lehnt die SPD-Bundestagsfraktion diesen Entwurf ab“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Abfallwirtschaft in Deutschland.
„Entgegen der Behauptung der Bundesregierung und des Bun-desumweltministeriums bevorzugt der Entwurf private Entsorgungsunternehmen. Unter dem Deckmantel der Herstellerver-antwortung wollen Schwarz-Gelb und die private Entsorgungswirtschaft die geplante Wertstofftonne in die Zu-ständigkeit der Privaten stellen“, so Kaczmarek weiter. In den Wertstofftonnen sollen künftig auch alte Handys und andere Elektrogeräte entsorgt werden können.
„Das führt unserer Meinung nach dazu, dass die Kommunen die unattraktiven Reststoffe entsorgen müssen und die privaten Entsorger sich die gewinnbringenden Materialien herauspicken können. Letztendlich würde dies zu zusätzlichen Kosten für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger führen, den Abbau dortiger Arbeitsplätze beschleunigen sowie höhere Gebühren für die Bürger bedeuten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete.
„Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich klar für die Zuständigkeit der Kommunen für den gesamten Hausmüll und gegen eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung aus. Wir sind für die Einführung einer Wertstofftonne in kommunaler Zuständigkeit.“