3. Lesung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist ein gut entwickeltes und leistungsfähiges System der Gesundheitsversorgung ein wichtiger Teil der öffentlichen Infrastruktur und Daseinsfürsorge. Unser Gesundheitssystem ist für die Patientinnen und Patienten da und nicht für die Ärzte. Schon heute ist die medizinische Versorgung in Deutschland regional sehr unterschiedlich. Während in wohlhabenden Regionen oft ein Überangebot an Arztpraxen existiert, sind viele ländliche und strukturschwache Regionen aber auch benachteiligte Stadtteile in Großstädten unterversorgt. Wir wollen eine qualitativ gute medizinische Versorgung überall in Deutschland – in den Städten und auf dem Land.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der an diesem Freitag verabschiedet wurde. Er ist aus sozialdemokratischer Sicht ungeeignet, um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland sicher zu stellen und den künftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Hauptkritikpunkt der Sozialdemokraten ist, dass Union und FDP nicht die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen, sondern allein die Perspektive der Ärzte. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen reichen nicht aus. Denn um die medizinische Unterversorgung in ländlichen Gebieten zu bekämpfen, muss die Überversorgung in Ballungsräumen abgebaut werden. Doch hierfür sieht Schwarz-Gelb keine wirksamen Instrumente vor. Andere Regelungen führen zu Kostensteigerungen, die allein auf die Versicherten abgewälzt werden.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im April ein Positionspapier zu einem Versorgungsgesetz vorgelegt, in dem konkrete Vorschläge gemacht werden, um die gesundheitliche Versorgung im ganzen Land zu verbessern. Dazu gehören Maßnahmen zur Bedarfsplanung der medizinischen Versorgung. Sie soll dem Grundsatz folgen, dass eine Region mit vielen Kranken auch einen größeren Bedarf an Ärzten hat. Die Bundesländer sollen deshalb stärker als bisher in den Planungsprozess einbezogen werden. Zum Abbau der Überversorgung sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden freiwerdende Arztsitze aufzukaufen und so Praxen zu schließen. Wenn Ärzte in unterversorgten Regionen keinen Praxisnachfolger finden, soll ihre Praxis öffentlich ausgeschrieben werden. Außerdem sollen in ärztlich unterversorgten Gebieten bestimmte Leistungen durch speziell geschultes nicht-ärztliches medizinisches Fachpersonal ausgeführt werden können. Die Hausärzte sollen gestärkt werden, z.B. durch die Möglichkeit Hausärztliche Versorgungszentren zu errichten und durch Honoraranpassungen.

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum Versorgungsgesetz finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15014,00.pdf