Internationaler Frauentag: Entgeltgleichheit und Frauenquote endlich umsetzen!
Seit mehr als einhundert Jahren geht es am Internationalen Frauentag um die Gleichstellung von Frauen und Männern. Auf dem Papier ist unser Grundgesetz eindeutig: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ In der Wirklichkeit müssen noch viele Hürden weggeräumt werden. Ich veranstalte regelmäßig Fachgespräche mit den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises, der Städte und Gemeinden sowie mit Vertreterinnen von Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden in meinem Wahlkreis. Bei diesen Treffen mit den Frauen, die sich im Kreis Unna für Gleichstellung einsetzen, erfahre ich, dass weder der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern geringer geworden, noch der Frauenanteil in Führungspositionen gestiegen ist. Dabei geht es nicht nur um Posten. Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, reguläre statt prekäre Beschäftigung, guter und gleicher Lohn für gute Arbeit sind der beste Schutz vor Altersarmut. Und wir brauchen mehr Frauen an der Spitze. Ohne gesetzliche Regelungen stößt die Gleichstellung der Geschlechter an Grenzen.
Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen gesetzlich durchsetzen
Frauen bekommen in Deutschland deutlich weniger Lohn als Männer, und zwar auch für gleiche und gleichwertige Arbeit. Seit Mitte der 90er Jahre ist der Lohnunterschied auf rund 23% angewachsen und verharrt nun auf diesem hohen Niveau. Bisher muss gleiches Entgelt in der Praxis von jeder einzelnen Frau selbst durchgefochten werden.
Die SPD-Fraktion hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgeschlagen, dass endlich für gleiche Bezahlung sorgen soll:
Die Akteure müssen zum verbindlichen Handeln aufgefordert und gegebenenfalls gezwungen werden. Dafür soll das Gesetz mit Pflichten, Fristen und Sanktionen ausgestattet werden. Außerdem werden den zivilgesellschaftlichen Akteuren wie den Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräten, Beschäftigten und auch Antidiskriminierungsverbänden starke Kontroll- und Einwirkungsrechte zugewiesen.
Das geht in drei Schritten:
1. Die Unternehmen müssen einen Entgeltbericht erstellen und ihre Entlohnung transparent machen.
2. Bei Entgeltungleichheit haben die Unternehmen die Möglichkeit, selbst für die Beseitigung der Lohndifferenz zu sorgen. Hierfür gibt das Gesetz einen verbindlichen Weg vor.
3. Verweigert sich das Unternehmen, greift der Staat mit Sanktionen ein.
Frauenquote für Vorstände und Aufsichtsräte einführen
Der Anteil von Frauen an Führungspositionen in Unternehmen stagniert auf niedrigem Niveau. Die Vereinbarung mit der Wirtschaft vor zehn Jahren hat nicht die gewünschten Fortschritte gebracht. Lediglich 3,7 Prozent der Vorstände in DAX-30-Unternehmen sind Frauen. In den Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil bei 15,7 Prozent. Es ist schade, dass die zuständige Bundesministerin, Kristina Schröder, sich nicht für die Interessen der Frauen stark macht. Stattdessen setzt sie auf die Freiwilligkeit der Unternehmen. Viele Frauen in ihrer Fraktion sind da bereits weiter und auch die Europäische Kommission hat die Geduld verloren und fordert eine gesetzliche Reglungen für Unternehmen.
Ein Antrag der SPD-Bundestagfraktion, der am Donnerstag ins Plenum eingebracht wurde, sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/088/1708878.pdf
Eckpunkte der SPD-Bundestagsfraktion für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,14379,00.pdf