Antrag des Bundesrates: Mehr Zeit für den Ausbau der U3-Betreuung

Im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige zum Stichtag 1. August 2013 unterstützt der Bund die Länder finanziell beim Kita-Ausbau. Gefördert werden können nach bisheriger Rechtslage Maßnahmen mit Abschluss bis Jahresende 2013 (Investitionsprogramm 2008-2013) bzw. bis Jahresende 2014 (Investitionsprogramm 2013 -2014). Diese Fristen sollen nun auf Antrag des Bundesrates um ein Jahr für ein kleines Restvolumen des ersten Programms bzw. um bis zu anderthalb Jahre für Teile des zweiten Programms verlängert werden. Damit soll eine Feinsteuerung der Mittelverwendung mit Blick auf die tatsächliche Bedarfslage vor Ort ermöglicht werden. Insbesondere in den Ballungsgebieten sei dafür ein etwas längerer Durchführungszeitraum erforderlich.

Den Gesetzesentwurf des Bundesrates finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/000/1800069.pdf