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Koalitionsvertrag und Bundeswehrmandate – Zur Sitzungswoche vom 27.-28.11.2013

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Am Mittwoch haben die Verhandlungsführer von CDU, CSU und SPD nach fünf Wochen Verhandlungen den Entwurf für einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Dieser wird nun den Mitgliedern der SPD zur Abstimmung vorgelegt. Erst danach ist sicher, ob die SPD in die Große Koalition geht.

Die Kritik an diesem Verfahren kann ich nicht nachvollziehen. Vor der SPD steht die wahrscheinlich schwierigste und weitreichendste Entscheidung der nächsten Jahre. Dafür braucht man die höchste Legitimation in der Partei. Deshalb ist es folgerichtig, dass nicht nur wenige Delegierte, sondern jedes Mitglied entscheidet. Ich bin der Meinung, dass die SPD damit ein neues Kapitel im Buch der Parteiendemokratie aufschlägt. Denn direkte Demokratie ist ein berechtigtes Anliegen vieler Menschen. Wenn eine Partei dies ermöglicht, dann ist das eben nicht weniger, sondern mehr Demokratie.

Der Koalitionsvertrag wird nun in vielen Veranstaltungen der SPD-Basis diskutiert. Die Vorbehalte in der SPD gegen eine Große Koalition sind groß. Das teile ich. Wir haben uns jedoch seit dem 22.9., dem Tag der Bundestagswahl, darauf verständigt, das Verhandlungsergebnis vor allem inhaltlich zu bewerten. Wenn man das tut, kommt man auf den 185 Seiten zu Licht und Schatten. Positiv ist aus Sicht der SPD zu bewerten, dass es ab 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn geben wird, dass es Verbesserungen gibt bei Erwerbsminderungsrenten, Renteneinstieg mit 63 Jahren oder einer Mindestrente nach 40 Jahren Erwerbsarbeit, dass Leih- und Zeitarbeit eingegrenzt werden, dass es mehr Geld für Kommunen sowie Straßen und Schienenwege gibt, dass die doppelte Staatsangehörigkeit ausgeweitet wird, dass es Verbesserungen in der Pflege gibt und weitere Punkte. Kröten sind aus unserer Sicht sicher der Verzicht auf mehr Verteilungsgerechtigkeit, keine Bürgerversicherung, keine Grundgesetzänderung, die Bund und Ländern die Kooperation bei Bildungsfragen erlaubt, keine vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, keine Wiederherstellung der paritätischen Beiträge in der Krankenkasse, keine Abschaffung des Betreuungsgeldes. Nun gilt es abzuwägen und dazu ist jedes SPD-Mitglied aufgerufen!

Ich selbst werde dem Koalitionsvertrag zustimmen. Das ändert nichts an meiner Skepsis gegenüber Großen Koalitionen, aber ich bin nach einem Abwägungsprozess zu diesem Ergebnis gekommen:

– Die Vorteile aus Sicht der SPD überwiegen deutlich, wenn es auch einige Kröten gibt, die wir schlucken müssen.

– Wenn man die Chance hat, das Leben von Millionen Menschen zu verbessern, die wenig verdienen, in Leih- und Zeitarbeit sind oder eine kleine Rente bekommen, dann sollte man das machen. Ohne die SPD gäbe es das nicht im Koalitionsvertrag!

Sicher hätte auch ich mir mehr Bewegung und gesellschaftlichen Aufbruch gewünscht. Aber das haben die Menschen bei der Bundestagswahl nicht gewählt und hier liegen die Grenzen der Großen Koalition. Sie wird eine Koalition des Pragmatismus und der nüchternen Vernunft sein, aber kein Aufbruch. Dafür liegen die Vorstellungen und Werte von CDU/CSU und SPD einfach zu weit auseinander. Die Koalition wird dennoch einige wichtige Themen, für die es ohnehin einen parteiübergreifenden Konsens braucht, in den nächsten vier Jahren anpacken. Keine Forderung, die die SPD im Wahlprogramm hatte und die nun im Koalitionsvertrag nicht mehr auftaucht, ist damit obsolet. Die SPD wird für gesellschaftlich und ökonomischen Fortschritt weiter kämpfen – und in vier Jahren dann wieder ein besseres Wahlergebnis einfahren. Ich rate meiner Partei zu Selbstbewusstsein und Ehrlichkeit. Wir müssen uns wirklich nicht verstecken und sollten das auch in den nächsten vier Jahren nicht tun!

Alle Fragen zum Koalitionsvertrag beantworte ich gerne unter www.roter-rucksack.de, und auf meiner Homepage www.oliver-kaczmarek.de werde ich in den nächsten Tagen zu einigen Themen ausführlicher Stellung nehmen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

2. Einsetzung eines Hauptausschusses

3. UNAMID und UNMISS – Verlängerung von Bundeswehrmandaten

4. Antrag des Bundesrates: Mehr Zeit für den Ausbau der U3-Betreuung

Antrag des Bundesrates: Mehr Zeit für den Ausbau der U3-Betreuung

Im Zusammenhang mit der Einführung des Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige zum Stichtag 1. August 2013 unterstützt der Bund die Länder finanziell beim Kita-Ausbau. Gefördert werden können nach bisheriger Rechtslage Maßnahmen mit Abschluss bis Jahresende 2013 (Investitionsprogramm 2008-2013) bzw. bis Jahresende 2014 (Investitionsprogramm 2013 -2014). Diese Fristen sollen nun auf Antrag des Bundesrates um ein Jahr für ein kleines Restvolumen des ersten Programms bzw. um bis zu anderthalb Jahre für Teile des zweiten Programms verlängert werden. Damit soll eine Feinsteuerung der Mittelverwendung mit Blick auf die tatsächliche Bedarfslage vor Ort ermöglicht werden. Insbesondere in den Ballungsgebieten sei dafür ein etwas längerer Durchführungszeitraum erforderlich.

Den Gesetzesentwurf des Bundesrates finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/000/1800069.pdf

Kitas statt Betreuungsgeld!

Der Rechtsanspruch auf Förderung eines Kindes ab einem Jahr in Kindertageseinrichtung oder -pflege tritt am 1. August 2013 in Kraft. Um den Bedarf zu decken, muss noch eine erhebliche Anzahl qualitativ hochwertiger Plätze geschaffen werden. In ihrem Antrag „U3-Rechtsanspruch sichern – Qualität verbessern und auf Betreuungsgeld verzichten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Aktionsplan aufzustellen und umzusetzen. Damit sollen der Rechtsanspruch, der Ausbau frühkindlicher Bildung für Kinder unter drei Jahren sowie Fachkräfte gesichert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitionskosten und Betriebskosten ist auszuweiten. Ein Bundesprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familien-Zentren“ muss aufgelegt werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen soll ein Stufenplan entwickelt werden. Damit sollen Ganztagsangebote in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet und Elternbeträge schrittweise abgeschafft werden. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sind für den Ausbau frühkindlicher Bildung einzusetzen.

Auch der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und hat auf Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes vorsieht. Stattdessen soll in den Ausbau von frühkindlicher Bildung und Betreuung investiert werden. Familien haben erst echte Wahlfreiheit, wenn ein bedarfsdeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Abstimmung des Bundestages über diesen Gesetzentwurf des Bundesrates gefordert.

Gute Betreuung und Bildung darf aber nicht auf den frühkindlichen Bereich beschränkt sein. Das deutsche Bildungswesen verfestigt derzeit noch immer die soziale Benachteiligung. Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen wird das Bildungssystem leistungsfähiger und die Chancengleichheit gestärkt. Das erste Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern war ein Erfolg. Ein zweites Ausbauprogramm soll alle Kinder und Jugendlichen erreichen. In ihrem Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben. Bund und Länder sollen gemeinsam 20 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr für Bildung bereit stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen einen „Masterplan Gute Ganztagsschule“ aufstellen. Dafür werden in den ersten vier Jahren acht Milliarden Euro Bundesmittel benötigt. Das Ganztagsangebot soll flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Mit einem Qualitätsprogramm sind Lehr- und Betreuungsangebote auszubauen und qualitativ zu verbessern. Auch lokale Bildungsnetzwerke sollen gefördert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau frühkindlicher Bildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714138.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713112.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau von Ganztagsschulen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713482.pdf

Einen neuen Krippengipfel einberufen

Der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren muss weiter vorangebracht werden. Denn der Bedarf an Betreuungsplätzen ist höher, als bisher angenommen. Es werden qualifizierte Fachkräfte sowie geeignete Bauflächen, Gebäude und Räume benötigt. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, den Bedarf an frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten zu erheben. Ein neuer Krippengipfel muss einberufen werden. Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände sowie der Träger sollen daran teilnehmen. Dort sind weitere Schritte für den qualitativen und quantitativen Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu verabreden. Dabei soll es auch um die Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern gehen.

Wie viele andere, diskutieren auch die Träger und MitarbeiterInnen in den Kindertagesstätten, die Eltern und politischen Akteure im Kreis Unna die zu erwartenden Konsequenzen. Aus diesem Grund habe ich die Praktiker vor Ort zu einem Fachgespräch in der kommenden Woche eingeladen. Neben meiner Person stehen der Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke, der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses des Kreises Unna, Theo Rieke, der Fachberater des Referats für Kindertageseinrichtungen des Ev. Kirchenkreises Unna, Hermann Schiefer und Annette Schütte, Betriebsleiterin der AWO-Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung. Wir wollen zuhören, Erfahrungen austauschen und Anregungen mitnehmen. Gemeinsam wollen wir unter anderem folgende Fragen erörtern: Was wird das Betreuungsgeld für Familien und die Entwicklung der Kindertagesstätten bewirken? Und was sind die Alternativen zum Betreuungsgeld in einer modernen Familienpolitik?

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705518.pdf