Preismoratorium für Arzneimittel befristet fortgesetzt
Am Donnerstag beschlossen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mehrheitlich, das bis Jahresende geltende gesetzliche Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel zunächst befristet bis zum 31.3.2014 fortzusetzen. Mit dem Preismoratorium steht den Krankenkassen seit dem 1. August 2010 ein Abschlag in Höhe der Preiserhöhung zu, wenn ein Hersteller den Abgabepreis eines Arzneimittels im Vergleich zum Preisstand am 1. August 2009 erhöht hat. Auf diesem Weg wird vermieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung im betreffenden Zeitraum durch Preiserhöhungen bei Arzneimitteln zusätzlich belastet wird. Beim Auslaufen dieser Maßnahme zum Ende 2013 wäre ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelausgaben und eine überdurchschnittliche Preisentwicklung zu erwarten gewesen.
Das bis Ende März 2014 befristete Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel wird im Anschluss nahtlos und bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode fortgesetzt. Das sieht der Entwurf für ein entsprechendes Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen vor.
Mit der Fortführung des Preismoratoriums werden die Kassen pro Jahr um etwa 500 Millionen Euro entlastet.
Den Gesetzentwurf zur Fortsetzung des Preismoratoriums finden sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800200.pdf