Assistierte Ausbildung zur Unterstützung der Berufsausbildung verlängert

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Ein wichtiges Förderinstrument um Jugendliche besser in Ausbildung zu bringen, wenn sie aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, ist die „Assistierte Ausbildung“, die wir in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben. Es gibt Betreuer, die bei Problemen im Betrieb vermitteln, Nachhilfeunterricht organisieren und auch bei privaten Sorgen helfen. Damit unterstützen sie Auszubildende und Betriebe. Derzeit ist das erfolgreiche Instrument bis September 2018 befristet. In dieser Woche verlängern wir das Instrument im Rahmen eines Gesetzespakets für weitere zwei Ausbildungsjahrgänge. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Erfahrungen die assistierte Ausbildung in eine dauerhafte Förderung zu überführen.

Mit dem Gesetzespaket werden auch weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Unter anderem zählt dazu die Sonderregelung, bereits nach sechs statt zwölf Monaten innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren ALG I zu erhalten, wenn die Beschäftigung von vornherein nur kurz befristet war.  Diese Regelung richtet sich vor allem an Kultur- und Kreativschaffende. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitsgeld im Gerüstbau-Handwerk ermöglicht es, die Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann. Auch die Sonderregelung für Ausländerinnen und Ausländer mit guter Bleibeperspektive, die auf dieser Grundlage Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten, wurde verlängert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/020/1902072.pdf