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Familienzusammenführung für subsidiär geschützte Geflüchtete wieder möglich

Infodienst, Inneres und Justiz

Zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde nun namentlich abgestimmt. Das betrifft vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Der Familiennachzug war seit 2016 ausgesetzt. Die Neuregelung ermöglicht den Nachzug von monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben. Im Gesetz konnten wir verankern, was genau die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe sind. Im Grundgesetz werden der Schutz der Familie und das Kindeswohl garantiert. Mit der Zusammenführung von auf der Flucht getrennten Familien stärken wir beides.

Wichtig ist, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine Entscheidung nach sachlicher Prüfung im Inland durch das Bundesverwaltungsamt vorgeschaltet ist. Damit kann die Visumsvergabe so koordiniert werden, dass die dringendsten Fälle zuerst Berücksichtigung finden können, dabei aber die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überstrapaziert werden. Wir konnten außerdem erreichen, dass im Rahmen einer Einführungsregelung für 2018 für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum Ende dieses Jahres eine Begrenzung auf 5.000 Visa festgelegt wird und nicht auf 1.000 Visa pro Monat. Auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten kann so das Kontingent für 2018 voll ausgeschöpft werden. Der Familiennachzug zu Gefährdern, also zu Personen, die unsere Demokratie gefährden etwa mit Aufrufen zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung, wurde im Gesetz ausgeschlossen.

Den Entwurf der Bundesregierung zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

15. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-15 14:13:022018-06-15 14:13:02Familienzusammenführung für subsidiär geschützte Geflüchtete wieder möglich

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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