Brückenteilzeit – Für eine moderne Arbeitswelt, die zum Leben passt

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Es gibt viele Gründe für einen gewissen Zeitraum die Arbeitszeit reduzieren zu wollen, seien es Kinder, Angehörige, Weiterbildung oder einfach der Wunsch in Zukunft etwas kürzer treten zu wollen. Doch oft erweist es sich später als schwierig, wenn man von Teilzeit wieder zurück in Vollzeit wechseln will. Eine zentrale Forderung aus unserem Wahlkampf war daher einen Weg aus der „Teilzeitfalle“, die gerade Frauen besonders stark betrifft, zu bieten.

Diese Woche ging nun der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit in die abschließende Beratung. Wir bieten damit ein wichtiges Instrument zur Gleichstellung von Männern und Frauen, Bekämpfung von Altersarmut und der Sicherung von Fachkräften.

Um einen Anspruch auf eine Rückkehr von der Teilzeitstelle zur vorherigen Arbeitszeit zu haben muss sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem bis fünf Jahren beschränken, der Betrieb muss mehr als 45 Beschäftigte haben, man muss seit 6 Monaten angestellt sein und den Antrag für die Teilzeitphase schriftlich drei Monate vor der Verringerung stellen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist ab dem ersten Januar 2019 ein Rechtsanspruch auf die Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit gewährleistet. So wird es für Teilzeitbeschäftigte künftig leichter ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken, wenn sie dies wünschen.

Zusätzlich wird auch geregelt, dass Arbeit auf Abruf in Zukunft planbarer wird. Arbeitgebende werden hier verpflichtet, mindestens 80 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit auch abzurufen und falls keine bestimmte Arbeitszeit festgelegt wurde, in Zukunft 20 statt wie bisher 10 Stunden als Wochenarbeitszeit vereinbart gelten.

Den Entwurf für das Brückenteilzeitgesetz finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903452.pdf