Gleiche Beiträge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die paritätische Beitragszahlung in den gesetzlichen Krankenkassen war seit langem ein Ziel für das die SPD zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmenden gekämpft hat, um die einseitige Mehrbelastungen von Arbeitnehmenden zu beenden. Dass diese Forderung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, war daher ein großer Erfolg für unsere gemeinsamen Bemühungen.

Diese Woche ist nun der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz abschließend beraten worden und wird zum 1.1.2019 in Kraft treten. Damit wird der Zusatzbeitrag wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Auch für Rentnerinnen und Rentner ist eine Regelung gelungen, hier wird die Hälfte des Zusatzbeitrages durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Auch Selbständige erfahren durch das Gesetz eine deutliche Verbesserung. Denn ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden halbiert und während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen gar keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden können. So werden vor allem „kleine“ Selbständige entlastet und das sorgt auch hier für eine gerechtere Beitragsstruktur.

Außerdem wird durch das Gesetz auch die bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angegangen. Wir konnten hier in den Verhandlungen erreichen, dass seit dem 15. März 2012 ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten, die älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.

Den Entwurf für das GKV-Versichertenentlastungsgesetz finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf