Mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter

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Durch steigende Mieten in Ballungsräumen, Bodenspekulationen und zu geringe Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen ist bezahlbarer Wohnraum zur sozialen Frage unserer Zeit geworden.  Die SPD hat diese Probleme erkannt und daher den Schutz der Mieterinnen und Mieter ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Als erstes wichtiges Instrument, dem weitere Maßnahmen folgen sollen, wird nun diese Woche das Mieterschutzgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Es ist ein wichtiger Erfolg für die SPD und geht an vielen Stellen über die im Koalitionsvertrag verhandelten Maßnahmen hinaus.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Zukunft Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet sind, ihre Mieterinnen und Mieter vor Abschluss des Mietvertrages zu informieren, ob in ihrem Fall eine Ausnahme der Mietpreisbremse vorliegt oder nicht. Damit wird deutlich mehr Transparenz für Mieterinnen und Mieter geschaffen, da diese so schon von vornherein beurteilen können, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Auch die Möglichkeiten im Falle einer trotzdem zu hohen Miete dagegen vorzugehen zu können, sind vereinfacht worden.

Besonders entscheidend ist, dass mit diesem Gesetzentwurf dem Geschäftsmodell eine Modernisierung zu einer extremen Mietsteigerung zu nutzen, ein Riegel vorgeschoben wird. Denn in ganz Deutschland darf die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass extreme Mietsteigerungen nicht mehr möglich sind, es aber trotzdem noch die Möglichkeit für sinnvolle Modernisierungen gibt.

Um auf die besonders angespannte Lage in Ballungsräumen zu reagieren, dürfen hier zusätzlich statt wie bisher 11 Prozent nur noch jährlich  8 Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden. Außerdem kommt es in begehrten Lagen von großen Städten sogar zu Fällen des gezielten „Herausmodernisierens“ aus Renditegründen. Am meisten zu leiden haben hier natürlich die Anwohner, die nicht noch mehr für ihre Wohnung bezahlen können und so verdrängt werden. Das ist nicht fair und daher haben wir durchgesetzt, dass in Zukunft dieses gezielte Verdrängen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro belegt wird.

Wir werden nun alles daran setzen, dass dieser verbesserte Schutz von Mieterinnen und Mieter bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann.

Dies wird nicht unsere letzte Anstrengung für bezahlbaren Wohnungsbau gewesen sein. Wir streben beispielsweise weiterhin eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Höhe von 5 Mrd. Euro, eine Erhöhung des Wohngeldes und eine verbilligte Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an Kommunen an.

Den Entwurf des Mieterschutzgesetzes finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904672.pdf