Qualifizierungsoffensive bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit im Wandel der Arbeitswelt

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Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren und wird sich weiterhin durch die Digitalisierung stark verändern und weiterentwickeln. Umso wichtiger ist es als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer diesen Wandel mitgehen zu können. Die SPD sorgt daher dafür, dass von der Digitalisierung betroffene Beschäftigte Chancen zur Weiterbildung bekommen, unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Im digitalen Strukturwandel wollen wir den Schutz durch den Sozialstaat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbauen, um so auf die neuen, flexiblen Arbeitsformen zu reagieren.  Daher haben wir Woche in erster Lesung das Qualifizierungschancengesetz im Bundestag beraten.

Durch das Qualifizierungschancengesetz wird ein umfassender Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Es ist damit der erste große Schritt zu einer Arbeitsversicherung und dem Umbau zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung wird durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgebaut. Besonders für diejenigen, die häufig nur in kurzen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, wird dadurch mehr Sicherheit gegeben. Denn wer innerhalb von 30 Monaten mindesten zwölf Monate Versicherungszeit nachweisen kann, hat künftig Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies war mit der zuvor geltenden Frist von 24 Monaten für viele Beschäftigte eine große Hürde.

Außerdem werden wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte senken, wodurch ab dem 1. Januar 2019 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3% des Bruttolohns, sondern nur noch 2,5% betragen wird.

Durch diese ersten Maßnahmen ermöglichen wir bei größerer Sicherheit im digitalen Wandel den Ausbau von Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigte.

Den Entwurf für des Qualifizierungschancengesetzes finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904948.pdf