Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias

,

Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte – mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen in unregelmäßigen Abständen – erfolgreich zurückgedrängt werden. Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist eine Sicherung maritimer Transportwege umso relevanter. Die Region ist anfällig für externe destabilisierende Einflüsse, sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit (extrem verschärft durch die aktuelle Heuschreckenplage), fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Flucht- und Migrationsbewegungen. Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika wahrt die EU damit europäische Interessen und trägt zugleich zur Stabilisierung der Region bei. Der Primärauftrag Sicherung der Transporte des WFP und von AMISOM (African Union Mission in Somalia) und Piraterie-Bekämpfung soll weiter sichergestellt werden. Die fortgesetzte maritime EU-Präsenz am Horn von Afrika leistet somit auch über die Bekämpfung der Piraterie hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region. Die strategische Überprüfung der Operation ATALANTA wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich. Der Antrag der Bundesregierung, den der Deutsche Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten hat, sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ATALANTA bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Personalobergrenze bleibt bei 400 Soldatinnen und Soldaten bestehen.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/188/1918866.pdf