Berlin – Seite 16 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Verlängerung von drei Bundeswehr-Mandaten

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Der Deutsche Bundestag hat sich für eine Verlängerung von drei Bundeswehreinsätzen ausgesprochen. Um den labilen Friedensprozess im Südsudan zu stützen, beteiligt sich Deutschland auch in Zukunft an der UN-Mission UNMISS mit Personal aus Bundeswehr und Polizei, das vor Ort beratende und beobachtende Funktionen ausübt. Auch bei der UN-Mission UNAMID in Dafur sollen deutsche Soldatinnen und Soldaten weiterhin dabei helfen, die Zivilbevölkerung zu schützen und humanitäre Hilfe unter sicheren Bedingungen zugänglich zu machen.

 

Darüber hinaus erteilte der Bundestag seine Zustimmung zur Verlängerung der NATO-geführten Mission Resolute Support in Afghanistan. Damit leistet Deutschland einen Beitrag, um die afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sowie die lokalen Sicherheitsinstitutionen in die Lage zu versetzen, selbst Verantwortung für stabile und sichere Strukturen effektiv wahrnehmen zu können. Im Notfall unterstützt die Bundeswehr auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau eingesetzt wird. Das gilt allerdings in begrenztem Umfang und auch nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung. Das Mandat wurde mit einer Personalobergrenze von 980 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

 

Die Anträge finden Sie hier:

Fortsetzung UNMISS

Fortsetzung UNAMID

Fortsetzung Resolute Support

Manipulation von Registrierkassen verhindern

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Die Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen wie beispielsweise Registrierkassen ist ein eine ernste Gefahr für einen effektiven und gleichmäßigen Steuervollzug. Um sie künftig zu erschweren, hat sich die Koalition auf eine Reihe verschiedener technischer und gesetzlicher Maßnahmen verständigt. So sollen beispielsweise zertifizierte Sicherheitseinrichtungen durch elektronische Aufzeichnungssysteme geschützt werden und künftig, statt der bisher üblichen Summierung von Tagesgeschäften, jeder einzelne Geschäftsvorfall erfasst werden. Daneben erhält das Finanzamt ab dem 1. Januar 2018 eine Kassen-Nachschau als Instrument zur Steuerkontrolle, das es ihm erlaubt, Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung zu betreten, um entsprechende Kontrollen durchzuführen. Befinden sich Daten bei Dritten, so müssen diese die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Wer dem zuwider handelt, verstößt gegen den Steuergefährdungsbestand und muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Schließlich konnte die SPD durchsetzen, dass elektronische Kassen einer Belegausgabepflicht unterliegen und künftig beim Finanzamt angemeldet werden müssen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Jetzt bewerben! Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

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Der Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestags findet statt vom 5. Bis 11. März im Deutschen Bundestag in Berlin. In diesem Jahr steht der Workshop unter dem Titel „Glaubensfragen? – Religion und Gesellschaft heute“. Bewerben können sich junge Menschen mit Interesse für Journalismus, Medien und Politik. Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lädt alle Interessierten aus seinem Wahlkreis Unna I ein, sich für den Workshop zu bewerben. Bewerbungsschluss ist der 8. Januar 2017. Die Bewerbung kann online über die Seite: www.jugendpresse.de/bundestag erfolgen.

Der Workshop findet bereits zum vierzehnten Mal statt. Der thematische Fokus diese Jahres ist mit Blich auf das kommende Reformationsjubiläum gewählt worden. Er widmet sich der Frage, welche Rolle Religion in der heutigen Gesellschaft haben soll. Insgesamt 30 Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet werden auf dem Workshop den politischen Alltag in Berlin und den Medienbetrieb der Hauptstadt kennenlernen.

Die Zukunft der Rente – Zur Sitzungswoche vom 28.11.-02.12.2016

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Die rentenpolitische Einigung im Koalitionsausschuss markiert einen weiteren Baustein in der Reihe sozialpolitischer Erfolge der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Mit großem politischem Feingefühl ist es ihr gelungen, zentrale Versprechen der SPD in der Bundesregierung umzusetzen. Die Angleichung der Renten in Ost und West wird kommen, genauso Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Erwerbsgeminderte erhalten zukünftig so viel Rente wie sie beim 65. Lebensjahr erhalten hätten. Derzeit ist die Berechnungsgrundlage das 62. Lebensjahr.

 

Mit diesen Erfolgen gibt sich die SPD jedoch nicht zufrieden. Gemeinsam mit der Einigung im Koalitionsausschuss legte Andrea Nahles ein umfassendes Konzept zur Zukunft der Rente vor. Mit großer Spannung wurden die Vorschläge der Ministerin in Berlin erwartet. Wichtigste Botschaft ist die doppelte Haltelinie. Das Rentenniveau darf nach ihrem Vorschlag nicht unter 46% fallen und das Beitragsniveau wird bei 22% bis 2030 und maximal 25% bis 2045 gedeckelt. Dies wird auch möglich durch den sogenannten Demografiezuschuss, der aus Bundesmitteln finanziert wird. Hinzu kommt eine verbesserte Absicherung von Selbständigen, tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Solidarrente als Anerkennung für die Lebensleistung von Menschen. Die SPD wird diese Vorschläge nun weiter diskutieren und zur Bundestagswahl ein eigenes Rentenkonzept vorlegen.

 

Wir werden im Bundestag dennoch hart daran arbeiten, noch in dieser Wahlperiode so viel wie möglich um zu setzen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken
  2. Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen
  3. Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen
  4. Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen
  5. Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

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Nach langer und intensiver Debatte hat der Bundestag diese Woche final über das Bundesteilhabegesetz abgestimmt. Dabei sind zentrale Forderungen aus der Gesellschaft und von interessierten Gruppen und Verbänden aufgenommen worden. Selten hat ein einzelnes Gesetz so viel Aufmerksamkeit und Begleitung durch eine kritische Öffentlichkeit erfahren. Insgesamt verbessert das Gesetz in vielen Einzelpunkten die Situation von Menschen mit Behinderung.

 

Zuerst stellt das Gesetz sicher, dass Leistungen aus einer Hand geleistet werden. Mussten Menschen mit Behinderung vormals zu verschiedensten Stellen, um Leistungen zu beantragen, werden im neuen Teilhabeplanverfahren alle Akteure an einen Tisch geholt. Der Beantragende hat nur noch einen Träger als Ansprechpartner. Weiterhin wird schrittweise das Schonvermögen erhöht, das Beziehern von Eingliederungshilfe zusteht. Im Jahr 2017 auf 27.600 Euro und ab 2020 auf 50.000 Euro. Die Sicherung der Teilhabe steht im Zentrum des Gesetzes. Das neue Verfahren stellt die Logik der Eingliederungshilfe vom Kopf auf die Füße. Es geht nicht mehr bloß darum, Defizite einzelner Personen auszugleichen, sondern darum, wie die Gesellschaft als Ganzes Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen sicherstellen kann. Deswegen formuliert das Gesetz in zahlreichen einzelnen Kapiteln, wie beispielsweise Teilhabe an Bildung oder an Kultur sichergestellt werden kann.

 

Wegen des geänderten Zugangs zur Eingliederungshilfe haben sich viele Menschen Sorgen gemacht. Es gab die Befürchtung, dass Menschen aus der Förderung fallen, wenn die neue Regelung in Kraft tritt. Sie besagte, dass in Zukunft Defizite in 5 von 9 Lebensbereichen, die von der Weltgesundheitsorganisation als Grundlage für Teilhabe an der Gesellschaft definiert worden sind, vorliegen müssen, um antragsberechtigt zu sein. Um die Sorgen aufzugreifen, wird der neue Zugang zur Eingliederungshilfe nun zunächst in einem Modellversuch erprobt. Er wird wissenschaftlich begleitet und anschließend evaluiert. Auf Basis der neuen Erkenntnisse wird sich der Bundestag erst 2023 abschließend damit befassen, wie der Zugang gestaltet werden soll. Bis dahin ist sichergestellt, dass niemand aus der Förderung fallen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen

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In den ersten beiden Gesetzen zur Stärkung der Pflege wurden bereits die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Familien ausgeweitet und das neue Verfahren zur Begutachtung mit neuem Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Mit dem dritten Gesetz zur Stärkung der Pflege wird die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert und besserer Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleistet.

 

Kommunen erhalten das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zu errichten. In 60 Kreisen und kreisfreien Städten werden für fünf Jahre Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet. Zur Vorsorge gegen Betrugsfälle soll die häusliche Pflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht.

 

Das dritte Pflegestärkungsgesetz finden Sie hier.

Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen

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In dieser Woche befasste sich der Bundestag mit drei Gesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan und beinhalten Investitionen des Bundes in der Größenordnung von 270 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030. Die SPD konnte durchsetzen, dass hier mit einer Summe von 142 Mrd. Euro der Schwerpunkt vor allem auf den Erhalt bestehender Verkehrswege gelegt wird. Bei Neu- und Ausbau sollen großräumig bedeutsame Verkehrsprojekte Vorrang haben. Wo Engpässe vorliegen und die Menschen täglich im Stau stehen, sollen künftig mehr Investitionen getätigt werden. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

 

  • A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)
  • A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)
  • A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)
  • A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)
  • Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Oststrecke)

 

Darüber hinaus profitiert die Region auch von der Verwirklichung der teils zweigleisigen Schienenausbaustrecke zwischen Münster und Lünen.

 

 

Die Gesetze finden Sie hier:

 

Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen

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Wer mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über einen Breitbandanschluss abschließt, weiß heute häufig nicht, wie hoch die tatsächliche Datenübertragungsrate ist. Diese Information, die bei Abschluss des Vertrags wichtig ist, um über die mögliche Leistungsfähigkeit des neuen Anschlusses im Bilde zu sein, ist oft nur schwer zu bekommen. Dies wird nun geändert.

 

Telekommunikationsunternehmen sind in Zukunft verpflichtet, ein Datenblatt vor Abschluss des Vertrags über die verfügbare Übertragungsrate zu liefern. Bei bestehenden Verträgen können Kunden sich künftig einfacher über die gelieferte Übertragungsrate informieren. Das Ergebnis kann gespeichert werden und beim Anbieter reklamiert werden. Zusätzlich wird geregelt, dass in der monatlichen Abrechnung über das Ende des Vertrags und die zugehörigen Kündigungsfristen informiert wird.

 

Die Gesetzesinitiative finden Sie hier.

Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

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Die Belange von Kommunen werden bei der Vergabe von Energieleitungen gestärkt. Es bleibt zwar sichergestellt, dass die Netze alle 20 Jahre zwischen Energieversorgungsunternehmen wechseln können. Zusätzlich werden aber in Zukunft die Belange der örtlichen Gemeinschaften als Auswahlkriterium bei der Vergabe berücksichtigt, wodurch die Interessen der Kommunen gestärkt werden. Ziel der Novelle ist es, jedem kommunalen Bewerber eine rechtssichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann. Gleichzeitig wird Rechtssicherheit bei der Ausschreibung geschaffen, indem ein einheitliches Bewertungsverfahren für den Wert der Netze eingeführt wird.

 

Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes finden Sie hier.

Betriebsräte aus dem Kreis Unna zu Gast in Berlin

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Unter dem Motto „Alterssicherung – sicher und gerecht gestalten“ hat die SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch mit 300 Betriebs- und Personalräten aus ganz Deutschland über die Zukunft der Rente diskutiert. Besonders freute sich Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, dass mit Andreas Bunge (Straßen.NRW), Achim Döring (Personalamt Stadt Hamm) und Till Knoche (ver.di), auch zur 23. Betriebsrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin gereist sind. Die Konferenz fand wenige Tage nach der Vorstellung des Gesamtkonzeptes zur Alterssicherung von Bundessozialministerin Andrea Nahles statt.

Die Betriebsräte diskutierten gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann, der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach und weiteren Experten. Dabei wurde klar, dass diejenigen, die unser solidarisches Rentensystem mit ihren Beiträgen über Jahre getragen haben, sich im Alter darauf verlassen können müssen. Gleichzeitig muss gelten, dass dieses System gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch zukünftige Generationen – bezahlbar bleibt.

Am Rande der Konferenz wurde deutlich, dass die Vorschläge der Union zur Zukunft der Rente keine Antwort auf die drängenden Fragen geben. Für die SPD ist klar: Doppelte Haltelinie, keine generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters und wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss mehr haben, als derjenige, der nicht gearbeitet hat.

Die Rente ist ein zentrales Zukunftsthema für die SPD. Bereits mit dem Rentenpaket I wurden in dieser Legislaturperiode auf Druck der SPD erste umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Rente umgesetzt. Mit den beschlossenen Schritten zu einem flexibleren Übergang in Rente wurde eine kluge Antwort darauf gegeben worden, wie Menschen ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben flexibler und individueller entsprechend ihrer persönlichen Vorstellungen gestalten können.

„Der Dialog mit den Betriebs- und Personalräten ist mir sehr wichtig. Sie haben das Ohr direkt bei den Arbeitnehmern. Die Rente ist ein zentrales Versprechen unseres Sozialstaats. Wie wir sie gemeinsam zukunftsfest machen können, haben wir diese Woche in Berlin besprochen.“ erklärt Oliver Kaczmarek.