Berlin – Seite 8 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

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Das Internet gibt unserer Gesellschaft die Chance auf große Möglichkeiten demokratischer Beteiligung. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass das Netz und soziale Netzwerke rechtsfreie Räume sind. Hetze und Verleumdung müssen auch dort strafrechtlich verfolgt werden. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag in dieser Woche abschließend beraten hat, sollen deswegen strafbare Falschmeldungen, Hetze und Hassreden gezielt bekämpft werden. Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass der Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begrenzt und mit einem Richtervorbehalt versehen ist.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft

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Abschließend beraten wurde in dieser Woche auch ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft. Damit soll neu geregelt werden, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf. Das geplante Gesetz regelt die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret und verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte deutlich erhöht. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Neuregelung im Patentgesetz, damit das Deutsche Patent- und Markenamt die sogenannte Nichtpatentliteratur besser nutzen kann als bisher.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Gerechte Steuern, verlässliche Rente – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.06.2017

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In weniger als 100 Tagen wird Deutschland einen neuen Bundestag wählen. Dann wird sich entscheiden, in welche Richtung sich unser Land in den nächsten Jahren bewegt. Nach fast zwölf Jahren Kanzlerschaft unter Angela Merkel ist die Union personell und inhaltlich ausgelaugt. Ihr fehlen Konzepte und Ideen, wie sie die Bundesrepublik in Zukunft gestalten möchte.

 

Unser Land ist stark, aber damit das so bleibt, müssen wir nach der Bundestagswahl die richtigen Weichen stellen. Große Herausforderungen kommen auf uns zu. Die Politik muss Antworten darauf geben, wie wir nicht nur ein weiteres Absinken des Rentenniveaus verhindern, sondern wie wir auch die Modernisierung unserer Infrastruktur gerecht finanzieren können.

 

Die SPD hat in den vergangenen Wochen erste Eckpunkte für ihre Konzepte zur Renten- und Steuerpolitik vorgelegt, die wir diesen Sonntag auf unserem Bundesparteitag in Dortmund beschließen wollen. Darin zeigen wir klar und deutlich, was wir in der nächsten Regierung umsetzen möchten: Das Rentenniveau soll bis 2030 mindestens 48 Prozent betragen, ohne dass der Beitragssatz über 22 Prozent steigt. Finanziell entlasten wollen wir nicht nur Familien, sondern vor allem auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. Wichtige Meilensteine sind dabei die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags und die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Andere reden von Leistung, wir als SPD erkennen sie an. Wer Jahrzehnte hart gearbeitet hat, der verdient eine Rente, von der er leben kann. Und wer neben seinem Beruf noch Kinder großzieht, der muss entlastet werden. Unsere Forderungen stehen im Einklang mit dem Ziel einer gerechteren Gesellschaft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern
  2. Das SPD-Konzept für verlässliche Renten
  3. Verlegung des Bundeswehrkontingents von der Türkei nach Jordanien
  4. Pflegeberufe attraktiver machen
  5. Verlängerung des KFOR-Mandats im Kosovo
  6. Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB
  7. Einladung zum SPD-Bundesparteitag in Dortmund

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern

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Vorfahrt für Investitionen. Das ist der erste zentrale Baustein im Steuerkonzept der SPD. Wir wollen die besten Schulen, gebührenfreie Kinderbetreuung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, eine moderne Infrastruktur und schnelles Internet für alle. Die Überschüsse im Bundeshaushalt lassen solche Zukunftsinvestitionen zu.

 

Der zweite zentrale Baustein ist ein gerechteres Steuer- und Abgabensystem. Wir wollen Familien und Alleinerziehende sowie mittlere oder kleinere Einkommen gezielt entlasten. Dafür wollen wir die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen, einen Familientarif und Kinderbonus bei der Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag für untere und mittlere Einkommen schrittweise abschaffen, die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wiedereinführen und kleinere Einkommen bis 1.300 Euro bei den Sozialabgaben entlasten, ohne dass davon die Rentenansprüche beeinträchtigt werden.

 

Außerdem wollen wir die Einkommensteuer gerechter gestalten. Der bisherige Spitzensteuersteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro für Alleinstehende (120.000 Euro für Ehepaare) greifen. Bisher musste er bereits ab einem zu versteuerndem Einkommen von 54.000 Euro entrichtet werden. Der neue Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent. Er setzt aber erst später ab einem Einkommen von 76.200/154.000 Euro (Singles/Ehepaare) ein.

 

Reiche sollen stärker als bisher belastet werden. Deswegen wollen wir die Reichensteuer künftig fix ab einem Einkommen von 250.000 Euro (Alleinstehende) erheben. Mit einer Reform der Erbschaftssteuer mit weniger Ausnahmen stellen wir sicher, dass große Erbschaften wieder angemessen besteuert werden. Außerdem werden wir die Abgeltungssteuer abschaffen, die bislang Einkommen aus Kapital privilegiert. Denn diejenigen, die für ihr Geld arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen.

 

Das SPD-Steuerkonzept finden Sie hier.

Das SPD-Konzept für verlässliche Renten

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Während CDU und CSU in Kauf nehmen, dass das gesetzliche Rentenniveau in den nächsten Jahren auf 43 Prozent absinkt, ist es das Ziel der SPD, es bis 2030 auf mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Gleichzeitig soll der Beitragssatz auf 22 Prozent begrenzt werden. Mit dieser doppelten Haltelinie stärken wir das Vertrauen in die gesetzliche Rente und sichern ein würdiges Leben im Alter, ohne die jüngere Generation zu überfordern. Denn beim Thema Rente dürfen wir die eine Generation nicht gegen die andere ausspielen. Für die SPD steht fest: Eine Rente erst ab 70, wie von Teilen der Union angedacht, wird es mit uns nicht geben!

 

Wir wollen, dass die Arbeitsleistung von Menschen die notwendige Wertschätzung erfährt. Deshalb fordern wir die Einführung einer Solidarrente, die die Union in dieser Legislaturperiode leider blockiert hat. Mit einer solchen solidarischen Mindestrente gewährleisten wir, dass jahrzehntelang Beschäftigte nicht mehr von Altersarmut bedroht sind, sondern im Ruhestand über mehr verfügen als lediglich die Grundsicherung.

 

Bisher nicht abgesicherte Selbstständige sollen ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen werden. Klar ist: Die Folgen des demografischen Wandels zu schultern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Beitragszahler nicht alleine stemmen können. Deshalb wollen wir das Rentensystem für eine Übergangszeit ab 2027 mit zusätzlichen Bundesmitteln stabilisieren.

 

Wir müssen alle Potenziale ausschöpfen, um die umlagefinanzierte Rente zukunftsfest zu machen. Dazu gehören neben einer besseren Nachqualifizierung von Erwerbslosen, höheren Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung, mehr Chancen für Frauen im Job und der gesteuerten Zuwanderung qualifizierter ausländischer Fachkräfte insbesondere auch anständige Löhne. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich deshalb stark für einen Pakt für gute Löhne und eine starke Tarifbindung.

 

Das SPD-Rentenkonzept finden Sie hier.

Verlegung des Bundeswehrkontingents von der Türkei nach Jordanien

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Nach den diplomatischen Streitigkeiten der letzten Wochen zwischen Deutschland und der Türkei beriet der Bundestag in dieser Woche einen Koalitionsantrag, um das Bundeswehrkontingent in Incirlik ins jordanische Al Azraq zu verlegen. Bei einer Parlamentsarmee wie der Bundeswehr muss gewährleistet sein, dass sich Parlamentarier vor Ort ein Bild über die Situation der Soldatinnen und Soldaten machen können. In der Türkei war das zuletzt nicht mehr möglich. Es wird jetzt darauf ankommen, die Verlegung zügig umzusetzen, damit der Einsatz gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ nicht beeinträchtigt wird.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Pflegeberufe attraktiver machen

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Wie können wir angesichts der demografischen Entwicklung eine hochwertige Pflegeversorgung in Deutschland auch in Zukunft sicherstellen? Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das wir diese Woche abschließend beraten haben, soll darauf eine Antwort geben. Es zielt deshalb darauf ab, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dafür sollen die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkranken-pflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Die generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit werden Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen einfacher, sodass sich für die Pflegekräfte zusätzliche Beschäftigungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Außerdem wird das teilweise noch erhobene Schulgeld abgeschafft. Das Gesetz tritt 2020 in Kraft.

 

Alle Auszubildenden beginnen künftig mit einer zweijährigen generalistischen Ausbildung. Aufgrund von Bedenken insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege haben wir uns im parlamentarischen Verfahren darauf geeinigt, dass die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren gemeinsamer Lehre selbst entscheiden können, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder das dritte Lehrjahr nach dem alten Ausbildungsmodell absolvieren möchten. Die Krankenpflege wird fortan immer nach dem generalistischen Modell ausgebildet. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.

 

Das Gesetz finden Sie hier.

Verlängerung des KFOR-Mandats im Kosovo

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Seit 1999 sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Teil der UN-Mission KFOR. Ihre Aufgabe ist die militärische Absicherung der Friedensregelung für Kosovo. Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings besteht nach wie vor die Gefahr, dass  insbesondere im serbisch dominierten Norden des Landes Konflikte eskalieren. Die 2015 begonnenen Verhandlungen zwischen Kosovo und Serbien über eine Normalisierung des bilateralen Verhältnisses tragen zur Entspannung bei. Künftig wird der Schwerpunkt des Einsatzes zunehmend von Eingreifkräften zu Aufklärungs- und Beratungsfähigkeiten verlegt. In Umsetzung dieser Schritte wird sich die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR von 1.350 auf 800 Soldatinnen und Soldaten verringern.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB

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Noch immer warten Männer in Deutschland darauf, dass sie als Opfer des §175 entschädigt und rehabilitiert werden. Noch Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragraphen im Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Endgültig abgeschafft wurde diese Regelung erst 1994.

 

Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges und spätes Signal für die Opfer dieser Ungerechtigkeit. Der abschließend beratende Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3.000 Euro und zusätzlich 1.500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen. Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Die Privatisierung der Autobahnen wird im Grundgesetz ausgeschlossen

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Der Bundestag beschloss heute wichtige Änderungen des Grundgesetzes. Besonders kontrovers wurde dabei die Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für die Fernstraßen diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen dafür stark gemacht, dass eine befürchtete Privatisierung der Autobahnen über die Gesellschaft nicht möglich wird. Erstmals wird eine Formulierung zur „unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung Dritter“ an einer Gesellschaft des Bundes in der Verfassung ausgeschlossen. Dieses Verbot erstreckt sich auf die Gesellschaft selbst und auch auf mögliche Tochtergesellschaften. Zudem wird in der Verfassung klargestellt, dass die Autobahnen im „unveräußerlichen Besitz des Bundes“ bleiben.

 

Im Änderungspaket, das die Bund-Länder Finanzen auf neue Füße stellt, sind weitere wichtige Maßnahmen eingeschlossen, die lange von der SPD gefordert wurden. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung wird aufgeweicht und es fließen 3,5 Milliarden Euro an unsere Kommunen zur Sanierung der Schulen. Die Kosten des Unterhaltsvorschuss übernimmt der Bund. Eine wesentliche Entlastung für unsere Kommunen. Die Länder werden über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer um 10 Milliarden Euro entlastet.

 

In harten Verhandlungen konnte die SPD sich durchsetzen. Die Änderung des Grundgesetzes schafft eine nachhaltige Verbesserung der Bund-Länder Finanzbeziehungen.