Berlin

Armut- und Reichtumsbericht

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Mit dem Armuts- und Reichtumsbericht gibt die Bundesregierung regelmäßig Auskunft über die soziale und wirtschaftliche Lage der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Der Bericht ist ein wichtiger Indikator dafür, wer in Deutschland von materieller, sozialer und kultureller Armut betroffen ist.

 

Der aktuelle Bericht weist darauf hin, dass die Löhne der unteren vierzig Prozent der Beschäftigten heute real geringer sind als noch Mitte der 1990er Jahre. Zugleich besitzen die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens, während die unteren 50 Prozent nur über ein Prozent des Vermögens verfügen. Trotz der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt hat sich darüber hinaus der Anteil der von Armut bedrohten Menschen in Deutschland nicht verringert. Unter anderem sind zwei Millionen Kinder armutsgefährdet.

 

Außerdem bestätigt der Bericht die SPD in ihrer Forderung nach einer Reform der Erbschaftssteuer: für zwei Drittel der Superreichen war eine Erbschaft oder Schenkung entscheidend für den Aufbau des Vermögens. Beschäftigung wird demgegenüber nur von einem Zehntel der Befragten als Hauptgrund für das spätere Vermögen angegeben.

 

Eine weitere für den Bericht in Auftrag gegebene Studie zeigt zudem, dass die berufliche Aufstiegsmobilität abnimmt. Den Geburtsjahrgängen der 1960er Jahre, ist es häufiger gelungen, den beruflichen Status und den Bildungsabschluss der Elterngeneration zu überbieten. Im Gegensatz dazu ist die Wahrscheinlichkeit, einen solchen sozialen Aufstieg zu erreichen, für die jüngste untersuchte Kohorte der zwischen 1970 und 1986 Geborenen nur noch etwa halb so hoch.

 

Den Bericht finden Sie hier.

Mandatsverlängerungen für Bundeswehreinsätze im Mittelmeer und im Libanon

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In dieser Woche beriet der Bundestag auch zwei Verlängerungen von Bundeswehreinsätzen. Zum einen die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zur Bekämpfung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Diese EU-Initiative beinhaltet auch die Beteiligung der deutschen Soldatinnen und Soldaten an der Ausbildung und dem Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache sowie die Durchsetzung des VN-Waffenembargos gegenüber Libyen. Die Fortsetzung des Mandats soll mit denselben Aufgaben und im selben Einsatzgebiet wie bisher erfolgen. Die deutsche Beteiligung soll mit unveränderter personaler Obergrenze von 950 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt werden.

Der Einsatz ist bis zum 30. Juni 2018 befristet.

 

Zum anderen die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL), die um ein Jahr bis zum 30. Juni 2018 verlängert werden soll. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten. Das Mandat ist ein Beitrag, um der Bitte der libanesischen Regierung um Hilfe bei der Sicherung der Landesgrenzen nachzukommen. Es soll unter anderem verhindert werden, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne Zustimmung der libanesischen Regierung in den Libanon gelangen. Der UNIFIL-Einsatz auf See verfolgt ein zweifaches Ziel: Er sieht neben der Sicherung der seeseitigen Grenzen mit Israel auch die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten dafür vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbständig zu überwachen. Die Aufnahme von bis zu zwei Millionen syrischen Flüchtlingen im Libanon stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Staates und der libanesischen Armee. Die Entlastung der Armee durch die UNIFIL-Truppen ist daher ein wichtiges Element zur Sicherung der Stabilität des Libanons.

 

Den Antrag zur Fortsetzung des Einsatzes im Mittelmeer finden Sie hier.

 

Den Antrag zur Fortsetzung des Einsatzes im Libanon finden Sie hier.

Aufklärung der NSU-Verbrechen

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Nach anderthalb Jahren kommt der fraktionsübergreifend eingesetzte zweite NSU-Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis, dass das NSU-Kerntrio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe von einem breiten Neonazinetzwerk unterstützt wurde. Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion wurde mithilfe eines Ermittlungsbeauftragten und zahlreichen Sachverständigengutachten ein eingehendes Bild der rechtsextremen Szene an den Tatorten und Wohnorten des NSU erarbeitet. Der Ausschuss betont, dass die schon nach dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss angestoßenen Reformprozesse in Polizei, Justiz und Verfassungsschutz weiter fortgeführt werden müssen. Wir fordern außerdem endlich verlässliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung für Projekte und Initiativen zur Extremismusprävention. Schließlich bleibt auch angesichts der „Gruppe Freital“ der beklemmende Befund, dass rechtsterroristische Strukturen auch heute noch möglich sind.

 

Den Bericht finden Sie hier.

Wohnungseinbrüche härter bestrafen

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Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im letzten Jahr zwar um rund zehn Prozent zurückgegangen; dennoch sind rund 150.000 Wohnungseinbrüche im Jahr in Deutschland noch immer viel zu viel. Die Opfer von Einbrüchen leiden nicht nur unter dem materiellen Schaden, sondern müssen häufig auch mit erheblichen psychischen Folgen kämpfen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Einbrecher in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ab jetzt mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten rechnen müssen. Außerdem werden wir den Ermittlern ermöglichen, auch in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage durchzuführen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen. Wir müssen dringend die Aufklärungsquoten erhöhen und die Täterinnen und Täter möglichst schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das in dieser Woche abschließend beraten wurde, verbessern wir den Kinderschutz. Mit einigen Gesetzesanpassungen ist es uns gelungen, für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu sorgen. Außerdem erweitern wir die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sorgen für eine bessere Aufsicht von Kinder- und Jugendheimen sowie für mehr Schutz von Minderjährigen in Aufnahmeeinrichtungen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

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Das Internet gibt unserer Gesellschaft die Chance auf große Möglichkeiten demokratischer Beteiligung. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass das Netz und soziale Netzwerke rechtsfreie Räume sind. Hetze und Verleumdung müssen auch dort strafrechtlich verfolgt werden. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag in dieser Woche abschließend beraten hat, sollen deswegen strafbare Falschmeldungen, Hetze und Hassreden gezielt bekämpft werden. Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass der Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begrenzt und mit einem Richtervorbehalt versehen ist.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft

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Abschließend beraten wurde in dieser Woche auch ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft. Damit soll neu geregelt werden, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf. Das geplante Gesetz regelt die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret und verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte deutlich erhöht. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Neuregelung im Patentgesetz, damit das Deutsche Patent- und Markenamt die sogenannte Nichtpatentliteratur besser nutzen kann als bisher.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Gerechte Steuern, verlässliche Rente – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.06.2017

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In weniger als 100 Tagen wird Deutschland einen neuen Bundestag wählen. Dann wird sich entscheiden, in welche Richtung sich unser Land in den nächsten Jahren bewegt. Nach fast zwölf Jahren Kanzlerschaft unter Angela Merkel ist die Union personell und inhaltlich ausgelaugt. Ihr fehlen Konzepte und Ideen, wie sie die Bundesrepublik in Zukunft gestalten möchte.

 

Unser Land ist stark, aber damit das so bleibt, müssen wir nach der Bundestagswahl die richtigen Weichen stellen. Große Herausforderungen kommen auf uns zu. Die Politik muss Antworten darauf geben, wie wir nicht nur ein weiteres Absinken des Rentenniveaus verhindern, sondern wie wir auch die Modernisierung unserer Infrastruktur gerecht finanzieren können.

 

Die SPD hat in den vergangenen Wochen erste Eckpunkte für ihre Konzepte zur Renten- und Steuerpolitik vorgelegt, die wir diesen Sonntag auf unserem Bundesparteitag in Dortmund beschließen wollen. Darin zeigen wir klar und deutlich, was wir in der nächsten Regierung umsetzen möchten: Das Rentenniveau soll bis 2030 mindestens 48 Prozent betragen, ohne dass der Beitragssatz über 22 Prozent steigt. Finanziell entlasten wollen wir nicht nur Familien, sondern vor allem auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. Wichtige Meilensteine sind dabei die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags und die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Andere reden von Leistung, wir als SPD erkennen sie an. Wer Jahrzehnte hart gearbeitet hat, der verdient eine Rente, von der er leben kann. Und wer neben seinem Beruf noch Kinder großzieht, der muss entlastet werden. Unsere Forderungen stehen im Einklang mit dem Ziel einer gerechteren Gesellschaft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern
  2. Das SPD-Konzept für verlässliche Renten
  3. Verlegung des Bundeswehrkontingents von der Türkei nach Jordanien
  4. Pflegeberufe attraktiver machen
  5. Verlängerung des KFOR-Mandats im Kosovo
  6. Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB
  7. Einladung zum SPD-Bundesparteitag in Dortmund

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Das SPD-Konzept für Investitionen und gerechte Steuern

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Vorfahrt für Investitionen. Das ist der erste zentrale Baustein im Steuerkonzept der SPD. Wir wollen die besten Schulen, gebührenfreie Kinderbetreuung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, eine moderne Infrastruktur und schnelles Internet für alle. Die Überschüsse im Bundeshaushalt lassen solche Zukunftsinvestitionen zu.

 

Der zweite zentrale Baustein ist ein gerechteres Steuer- und Abgabensystem. Wir wollen Familien und Alleinerziehende sowie mittlere oder kleinere Einkommen gezielt entlasten. Dafür wollen wir die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen, einen Familientarif und Kinderbonus bei der Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag für untere und mittlere Einkommen schrittweise abschaffen, die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wiedereinführen und kleinere Einkommen bis 1.300 Euro bei den Sozialabgaben entlasten, ohne dass davon die Rentenansprüche beeinträchtigt werden.

 

Außerdem wollen wir die Einkommensteuer gerechter gestalten. Der bisherige Spitzensteuersteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro für Alleinstehende (120.000 Euro für Ehepaare) greifen. Bisher musste er bereits ab einem zu versteuerndem Einkommen von 54.000 Euro entrichtet werden. Der neue Spitzensteuersatz beträgt 45 Prozent. Er setzt aber erst später ab einem Einkommen von 76.200/154.000 Euro (Singles/Ehepaare) ein.

 

Reiche sollen stärker als bisher belastet werden. Deswegen wollen wir die Reichensteuer künftig fix ab einem Einkommen von 250.000 Euro (Alleinstehende) erheben. Mit einer Reform der Erbschaftssteuer mit weniger Ausnahmen stellen wir sicher, dass große Erbschaften wieder angemessen besteuert werden. Außerdem werden wir die Abgeltungssteuer abschaffen, die bislang Einkommen aus Kapital privilegiert. Denn diejenigen, die für ihr Geld arbeiten, dürfen nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen.

 

Das SPD-Steuerkonzept finden Sie hier.

Das SPD-Konzept für verlässliche Renten

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Während CDU und CSU in Kauf nehmen, dass das gesetzliche Rentenniveau in den nächsten Jahren auf 43 Prozent absinkt, ist es das Ziel der SPD, es bis 2030 auf mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Gleichzeitig soll der Beitragssatz auf 22 Prozent begrenzt werden. Mit dieser doppelten Haltelinie stärken wir das Vertrauen in die gesetzliche Rente und sichern ein würdiges Leben im Alter, ohne die jüngere Generation zu überfordern. Denn beim Thema Rente dürfen wir die eine Generation nicht gegen die andere ausspielen. Für die SPD steht fest: Eine Rente erst ab 70, wie von Teilen der Union angedacht, wird es mit uns nicht geben!

 

Wir wollen, dass die Arbeitsleistung von Menschen die notwendige Wertschätzung erfährt. Deshalb fordern wir die Einführung einer Solidarrente, die die Union in dieser Legislaturperiode leider blockiert hat. Mit einer solchen solidarischen Mindestrente gewährleisten wir, dass jahrzehntelang Beschäftigte nicht mehr von Altersarmut bedroht sind, sondern im Ruhestand über mehr verfügen als lediglich die Grundsicherung.

 

Bisher nicht abgesicherte Selbstständige sollen ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen werden. Klar ist: Die Folgen des demografischen Wandels zu schultern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Beitragszahler nicht alleine stemmen können. Deshalb wollen wir das Rentensystem für eine Übergangszeit ab 2027 mit zusätzlichen Bundesmitteln stabilisieren.

 

Wir müssen alle Potenziale ausschöpfen, um die umlagefinanzierte Rente zukunftsfest zu machen. Dazu gehören neben einer besseren Nachqualifizierung von Erwerbslosen, höheren Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung, mehr Chancen für Frauen im Job und der gesteuerten Zuwanderung qualifizierter ausländischer Fachkräfte insbesondere auch anständige Löhne. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich deshalb stark für einen Pakt für gute Löhne und eine starke Tarifbindung.

 

Das SPD-Rentenkonzept finden Sie hier.