Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene

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Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.

Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf