Corona / SARS-CoV-2 – Seite 6 von 8 – Oliver Kaczmarek, Md

Perspektiven für die Wirtschaft nach Corona (Steuerhilfegesetz)

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, hat die Politik in Deutschland zielgerichtete Antworten gefunden. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche das „Corona-Steuerhilfegesetz“ in den Bundestag eingebracht. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 auf sieben Prozent abgesenkt und die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit.

Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit erfüllen wir eine wichtige Forderung von Ländern und Kommunen und geben den Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung.

Die wichtige Einigung über die Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ebenfalls Teil des Gesetzes. Viele Eltern, die wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren sollen und deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Die Bundesregierung will deshalb die Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung verlängern. Bei Paaren soll jeder Elternteil insgesamt einen zehnwöchigen Anspruch auf die Leistung erhalten. Alleinerziehende können die Lohnfortzahlung für den Zeitraum von 20 Wochen beantragen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919150.pdf

Bildungsministerin verhindert Zugang zu Nothilfefonds für Studierende

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Vor Wochen hat sich die Koalition auf einen Nothilfefonds für Studierende geeinigt. Noch immer können sie nicht darauf zugreifen. Die Bildungsministerin hat ihr Versprechen gebrochen, so Oliver Kaczmarek.

„Bildungsministerin Anja Karliczek hat schnelle und unbürokratische Hilfe für Studentinnen und Studenten in Not versprochen. Dieses Versprechen hat sie nicht eingehalten. Auch Wochen nach der Einigung in der Koalition haben Studierende keinen Zugang zu Unterstützung aus dem vereinbarten Nothilfefonds. Die SPD-Fraktion hatte den Nothilfefonds mit einem Umfang von 100 Millionen Euro durchgesetzt. Das Geld steht längst zur Verfügung.

Die SPD erwartet, dass diese Einigung der Koalition endlich umgesetzt wird und nicht mit weiteren Anforderungen erschwert wird. Hätten wir, wie von uns und nahezu der gesamten Fachwelt gefordert, das BAföG befristet geöffnet, gäbe es längst Hilfe für in Not geratene Studierende. Das hat die Bildungsministerin verhindert.“

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und weitere Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abfederung der Corona-Krise (Sozialschutzpaket II)

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Das Instrument der Kurzarbeit wird von Unternehmen großflächig genutzt, um in der Corona-Krise möglichst keine Arbeitsplätze abzubauen. Doch auch wenn das Kurzarbeitergeld (KuG) die Arbeitsplätze vieler Menschen rettet, ist es nicht einfach, auf bis zu 40 Prozent des Nettolohns zu verzichten. Der Koalitionsausschuss vom 22. April hat sich deshalb darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte zu erhöhen, deren Arbeitsumfang sich mehr als halbiert hat. Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Danach wird das KuG gestaffelt ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87%) erhöht. Darüber hinaus darf künftig in allen Berufen bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens hinzuverdient werden. Wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer. Aufgrund der Corona-Krise haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, gegenwärtig geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Der Gesetzentwurf regelt deshalb auch, das Arbeitslosengeld nach SGB III für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Am Gesetz für den Einsatz sozialer Dienste (SoDEG) nehmen wir mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor. Insbesondere werden auch Frühförderstellen künftig in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen, die Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie Kinder mit Behinderungen fördern und ihnen und ihren Familien sinnvolle Lebensperspektiven vermitteln.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918966.pdf

Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. Diese Woche hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können zukünftig bei Versicherten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige stellt der Bundestag bis zum 30. September 2020 sicher, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 20 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf

Abmilderung der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht

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Durch die Pandemie und die damit verbundenen Veranstaltungsverbote mussten lange geplante Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen abgesagt und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Es wird von Schäden in Höhe von 1,25 Mrd. Euro ausgegangen. Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen kann aufgrund der notwendigen Absagen nicht mehr eingelöst werden. Freizeitparks oder Schwimmbäder können auf Grund der Schließungen auf unbestimmte Zeit nicht oder nur eingeschränkt besucht werden. Inhaber von Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen wären daher nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen. Die Veranstalter und Betreiber wären infolgedessen mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert und durch die gleichzeitig entstehenden Einnahmeverluste bedeutet dies für viele eine existenzbedrohende Situation. Hinzu kommen weitere Absagen bis weit ins Jahr hinein, die mit erheblichen Konsequenzen für alle Kultur- und Medienakteure verbunden sind. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird von der SPD nicht alleine gelassen. Die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen werden mit diesem Gesetz berechtigt, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Soweit eine Freizeiteinrichtung auf Grund der Covid-19-Pandemie zu schließen war, ist der Betreiber berechtigt, dem Nutzungsberechtigten ebenfalls einen Gutschein zu übergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918697.pdf

Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Gaststätten und Restaurants und weitere steuerrechtliche Regeln

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, hat die Politik in Deutschland zielgerichtete Antworten gefunden. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche das „Corona-Steuerhilfegesetz“ in den Bundestag eingebracht. Zur Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Pandemie wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 auf sieben Prozent abgesenkt, und die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit. Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit erfüllt der Bundestag eine wichtige Forderung von Ländern und Kommunen und gibt den Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919150.pdf

Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage

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Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem schafft der Bundestag die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige wird bis zum 30. September 2020 sichergestellt, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf

Sozialschutzpaket II zur Abfederung von Corona-bedingten Auswirkungen

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Das Instrument der Kurzarbeit wird von Unternehmen großflächig genutzt, um in der Corona-Krise möglichst keine Arbeitsplätze abzubauen. Doch auch wenn das Kurzarbeitergeld (KuG) vielen Menschen ihre Arbeitsplätze rettet, ist es nicht einfach, auf bis zu 40 Prozent eines Nettolohns zu verzichten. Der Koalitionsausschuss vom 22. April hat sich deshalb darauf geeinigt, das KuG für all jene Beschäftigten zu erhöhen, deren Arbeitsumfang sich mehr als halbiert hat. Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Danach wird das KuG ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87%) erhöht. Darüber hinaus kann künftig in allen Berufen bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens hinzuverdient werden. Auch wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer. Aufgrund der Corona-Krise haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, gegenwärtig geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt deshalb auch, das Arbeitslosengeld nach SGB III für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Am Gesetz für den Einsatz sozialer Dienste (SoDEG) nehmen wir mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor. Insbesondere werden auch Frühförderstellen künftig in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen, die Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie Kinder mit Behinderungen fördern und ihnen und ihren Familien sinnvolle Lebensperspektiven vermitteln.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918966.pdf

Keine Erhöhung der Diäten in 2020

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Mit dem „Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020“ soll die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung dieses Jahr nicht erfolgen. Die Fraktionen haben in Gesprächen beraten, wie sie vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie mit der anstehenden Diätenanpassung umgehen sollen. Das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 4 Abgeordnetengesetz) sieht diese jährlich zum 1. Juli vorzunehmende Änderung der Abgeordnetenbezüge anhand der Entwicklung des Nominallohnindex vor. Bei der Übermittlung des Nominallohnindex an den Bundestag am 31. März 2020 konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt werden. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und somit eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen. Das Verfahren selbst wird dadurch nicht in Frage gestellt. Die vorgesehene Indexierung stellt die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöht die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung. Der Nominallohnindex bildet außerhalb von Fällen höherer Gewalt, wie sie durch die derzeitige pandemische Lage entstanden sind, die Verdienstentwicklung zeitnah ab. Das Anpassungsverfahren wird zum 1. Juli 2021 wieder entsprechend des dann ermittelten Nominallohnindex durchgeführt.

Den Gesetzentwurf aller Fraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918701.pdf

Wissenschaft und Studierende besonders schützen

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Die Corona-Pandemie trifft die gesamte Gesellschaft. Menschen, die sich in Ausbildung und Studium befinden oder in der Wissenschaft tätig sind, sind davon nicht ausgenommen. Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, das diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet wurde, wird jenen geholfen, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb zu kämpfen haben. Damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele erreichen können, verlängert der Bundestag die festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate. Das Gesetz sieht vor, dass die Höchstbefristungsgrenze bei Fortdauer der Krise um weitere sechs Monate verlängert werden kann. Darüber hinaus werden BAföG-Leistungen während der Corona-Krise auch dann weiter ungekürzt ausgezahlt, wenn sich BAföG-EmpfängerInnen in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen engagieren. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, wurden bislang nicht adäquat im Gesetz abgebildet. Es ist deshalb gut, dass in einem parlamentarischen Verfahren ein Nothilfefonds in Höhe von 100 Millionen Euro durchgesetzt werden konnte. Damit können Studierende in finanzieller Not mit direkten Zuschüssen unterstützt werden. Mit der Abwicklung sollen die Studentenwerke als bewährte Orte der BAföG-Studienfinanzierung betraut werden. Eine Öffnung des BAföG für die Studierenden in Not wäre aus Sicht der SPD die noch bessere Lösung gewesen, dies ist aber am Widerstand der Ministerin gescheitert. Gleichwohl konnte die SPD die von Bildungsministerin Anja Karliczek geplante alleinige Kreditlösung um einen Nothilfefonds ergänzen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918699.pdf

Meine Rede hierzu im Deutschen Bundestag: https://dbtg.tv/fvid/7444236