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Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und weitere Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abfederung der Corona-Krise (Sozialschutzpaket II)

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Das Instrument der Kurzarbeit wird von Unternehmen großflächig genutzt, um in der Corona-Krise möglichst keine Arbeitsplätze abzubauen. Doch auch wenn das Kurzarbeitergeld (KuG) die Arbeitsplätze vieler Menschen rettet, ist es nicht einfach, auf bis zu 40 Prozent des Nettolohns zu verzichten. Der Koalitionsausschuss vom 22. April hat sich deshalb darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte zu erhöhen, deren Arbeitsumfang sich mehr als halbiert hat. Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Danach wird das KuG gestaffelt ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87%) erhöht. Darüber hinaus darf künftig in allen Berufen bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens hinzuverdient werden. Wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer. Aufgrund der Corona-Krise haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, gegenwärtig geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Der Gesetzentwurf regelt deshalb auch, das Arbeitslosengeld nach SGB III für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Am Gesetz für den Einsatz sozialer Dienste (SoDEG) nehmen wir mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor. Insbesondere werden auch Frühförderstellen künftig in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen, die Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie Kinder mit Behinderungen fördern und ihnen und ihren Familien sinnvolle Lebensperspektiven vermitteln.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918966.pdf

15. Mai 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-05-15 11:24:212020-05-15 11:25:21Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und weitere Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abfederung der Corona-Krise (Sozialschutzpaket II)

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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