Infodienst – Seite 111 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Bundeshaushalt 2015

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Solide haushalten – verantwortungsvoll gestalten
In dieser Woche haben wir in 1. Lesung den Bundesaushalt 2015 und die Finanzplanung bis 2018 beraten.
Zum ersten Mal seit 46 Jahren legen wir einen Haushalt ohne neue Schulden vor. Das ist ein großer Erfolg der SPD, auf den wir zu Recht stolz sein dürfen. Denn wir wissen, nur ein Staat, der über die notwendigen finanziellen Spielräume verfügt, kann gestalten und investieren, kann für Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich sorgen. Nur ein Staat, der handlungsfähig ist, kann in Krisen reagieren und Arbeitsplätze erhalten.

Einen ausgeglichenen Haushalt mit klugen Investitionen zu verbinden – das haben wir unseren Wählerinnen und Wählern bei der letzten Bundestagswahl versprochen und das haben wir im Koalitionsvertrag erfolgreich verankert. Unser Versprechen lösen wir jetzt ein:

• Wir stellen 6 Mrd. Euro mehr für Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ stocken wir auf 1 Mrd. Euro auf.
• Wir entlasten die Kommunen in 2015 um eine weitere Milliarde. Zudem haben unsere sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister klar gestellt, dass wir bereits für das Jahr 2017 anstreben, die finanzielle Unterstützung der Kommunen um mindestens weitere 2 Mrd. Euro anzuheben.
• Wir investieren in dieser Legislaturperiode insgesamt 5 Mrd. Euro zusätzlich in unsere Verkehrswege.

Der Haushalt 2015 ist Ausdruck sozialdemokratischer Finanzpolitik: Gestaltungsspielräume heute sinnvoll nutzen und sie auch künftigen Generationen erhalten.


Die Eckdaten
Die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes belaufen sich 2015 auf 299,7 Milliarden Euro.

Bildung und Forschung
Bildung, Wissenschaft und Forschung haben hohe Priorität. Insgesamt steigt der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Haushaltsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,3 Mrd. € auf nunmehr knapp 15,3 Mrd. €.


Entwicklungszusammenarbeit
Als eine prioritäre Maßnahme sieht der Koalitionsvertrag die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit um 2 Mrd. € in dieser Legislaturperiode vor. Die Ausgaben des BMZ für Entwicklungszusammenarbeit können damit 2015 auf dem Niveau von rund 6,5 Mrd. € stabilisiert werden.


Innenpolitik
Der Einzelplan des Bundesministeriums des Innern weist für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 Ausgaben in Höhe von rund 5,73 Mrd. € auf. Der größte Anteil entfällt weiterhin auf den Politikbereich der Inneren Sicherheit, für den rund 3,6 Mrd. € vorgesehen sind.


Verteidigung
Die für den Verteidigungshaushalt vorgesehenen Ausgaben im Regierungsentwurf zum Haushalt 2015 betragen rund 32,3 Mrd. €. Im Finanzplan steigt der Plafond bis 2018 auf rund 32,9 Mrd. € an.


Umwelt und Bauwesen
Für den Einzelplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind 2015 insgesamt rund 3,91 Mrd. € veranschlagt. Im Politikbereich Umwelt und Klimaschutz bildet die Internationale Klimaschutzinitiative mit einem Ansatz vom rund 262,9 Mio. € einen wichtigen Schwerpunkt.


 

Wirtschafts- und Technologieförderung
Der Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird 2015 rund 7,1 Mrd. € betragen. Die Erhöhung um über 1,1 Mrd. € gegenüber dem Finanzplan ist im Wesentlichen bedingt durch die im Rahmen der Organisationsänderungen durch das BMWi übernommenen neuen zentralen Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Energiepolitik.


Verkehr
Die Ausgaben im Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur belaufen sich auf rund 23,1 Mrd. €. Dabei entfallen rund 12,8 Mrd. € (rund 55 %) auf Investitionsausgaben. Der Einzelplan 12 ist damit weiterhin der größte Investitionshaushalt des Bundes.


Renten- und Krankenversicherung
Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung sind auch 2015 mit einer Höhe von rund 84,9 Mrd. € der größte Ausgabenposten im Bundeshaushalt.


Arbeitsmarkt
Die passiven Leistungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) und bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung (BBKdU) steigen 2015 gegenüber dem geltenden Finanzplan um 1,6 Mrd. €, in der Summe auf 23,8 Mrd. €.
Die veranschlagten Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bleiben über den gesamten Finanzplanungszeitraum auf dem 2013 erreichten Niveau von knapp 8 Mrd. €.


Familie
Auch in dieser Legislaturperiode verstärkt die Bundesregierung die familienpolitischen Leistungen. Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steigt 2015 auf 8,4 Mrd. €. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf das Elterngeld mit 5,4 Mrd. €.


Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Regierungsentwurf 2015 sieht für den Einzelplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Ausgaben in Höhe von rund 5,3 Mrd. € vor.
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de; Stand: 9.9.2014)


Weiteres Verfahren
Am Freitag fand die Schlussdebatte zur Ersten Lesung des Haushaltsentwurf 2015 statt. I Im Anschluss wurde der Regierungsentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Zweite und abschließende Dritte Lesung findet in der Sitzungswoche vom 24. Bis 28. November statt.
Den Regierungsentwurf für den Haushalt 2015 finden Sie hier:

Gedenkstunde zum 75. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs

Am Mittwoch erinnerte der Deutsche Bundestag in einer Gedenkstunde an den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Ohne vorherige Kriegserklärung hatte die deutsche Wehrmacht am 1. September 1939 Polen überfallen und damit den Zweiten Weltkrieg begonnen, der bis 1945 Millionen Menschen das Leben kostete. Zum Gedenken an den Ausbruch dieser Katastrophe vor 75 Jahren war der polnische Staatspräsident Bronislaw Komorowski als Gastredner nach Berlin gekommen. Seit vielen Jahren engagiert sich Komorowski in besonderem Maße in der deutsch-polnischen Aussöhnung.

In seiner Rede erinnerte nicht nur an das Leid des Krieges, sondern auch an die letzten 25 Jahre, die für eine „geradezu unglaubliche Geschichte“ des von Deutschen und Polen zusammen vorangetriebenen Aufbaus eines gemeinsamen Europas stünden.

„Dies ist eine einmalige Geschichte der Versöhnung, die der Millionen Gräber gedenkt, an die mit dem Rauch der Krematorien aufsteigende Asche, an die Ruinen des aufständischen Warschaus, aber auch an die Trümmer Berlins erinnert, die wunderbare Tradition des Jahres 1989 trägt und eine neue Hoffnung für Europa und die Welt aufbaut. “

Komorowski spannte auch den Bogen zu den aktuellen Herausforderungen, vor denen Polen und Deutschland sowie ganz Europa derzeit stehen. 100 Jahre nach Ausbruch des Ersten und 75 Jahre nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges schockieren täglich gewaltvolle Meldungen aus Syrien, dem Nahen Osten, aus dem Irak und der Ukraine. Vor diesem Hintergrund forderte er eine „deutsch-polnische Verantwortungsgemeinschaft“, in der gemeinsam Antworten auf diese Gefahren zu finden sind und die die Freiheit Europas verteidigt.

Auch der Bundestagspräsident Norbert Lammert erinnerte in seiner Ansprache an die deutsche Schuld und die Verantwortung, die sich daraus ergibt. Der 1. September 1939 und seine Folgen seien und blieben für die Deutschen ein Stück Geschichte, das nicht einfach Vergangenheit ist, so Lammert: „Sie beschämt uns, und sie stärkt uns in unserem Willen und der Selbstverpflichtung unserer Verfassung, gemeinsam mit allen unseren Nachbarn und Partnern als gleichberechtigtes Glied in einem freien Europa dem Frieden in der Welt zu dienen.“ Dass Polen und Deutsche gemeinsam daran arbeiten – als Nachbarn, als Partner, als Freunde – sei ein ermutigendes Beispiel dafür, „dass wir aus der Geschichte lernen können, wenn wir ihre Lektionen begriffen haben“.

Hier finden Sie die Reden des polnischen Staatspräsidenten Bronislaw Komorowski (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw37_gedenkstunde_komorowski_deutsch/297064) und des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (http://www.bundestag.de/bundestag/praesidium/reden/2014/004/297016) im Wortlaut.

Einladung zum Mitradeln auf der RadKultour

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Am 14. September geht die „radKULT(O)UR“ im Kreis Unna zum zweiten Mal an den Start, so dass es auch in diesem Jahr wieder heißt: „Rauf auf das Fahrrad und ab durch den Kreis“. 2014 sind mit Lünen und Bergkamen zwei neue Gastgeber an Bord. Mit dabei sind wieder die Städte Unna, Kamen und Bönen.

Los geht es um 11 Uhr. Ab 11.30 Uhr werde ich gemeinsam mit Landrat Michael Makiolla auf der Strecke unterwegs sein.

Ziel der Initiatoren ist, die Menschen im Kreis dazu zu ermuntern sportliche Aktivität, Naherholung und Kultur miteinander zu verbinden. Ankerpunkte sind der Rathaus-platz in Unna, der Markt in kamen, der Seepark in Lünen und das Stadtmuseum in Bergkamen sowie der Förderturm in Bönen.
Ich würde mich freuen, Sie am Samstag zu sehen. Nähere Informationen zum genauen Ablauf und Verlauf der Strecke erhalten Sie unter http://www.radkultour-kreis-unna.de/

Roter Rucksack Wanderung am 20. September in Bönen

Am 20. September lade ich die Bönener Bürgerinnen und Bürger ein, mich bei meiner Wanderung entlang der Seseke zu begleiten. Los geht’s um 14 Uhr am Förderturm. Unterwegs auf leichter Strecke – für Groß und Klein geeignet – kommen wir ins Gespräch, Sie können mir Wünsche und Anregungen, aber auch Kritik mit auf den Weg gegeben. Bei einem Zwischenstopp steht die Besichtigung des Klärwerkes und des Hochwasserrückhaltebeckens unter sachkundiger Führung des Lippeverbandes auf dem Programm. Die Route endet schließlich wieder am Förderturm und ab da klingt der Nachmittag in gemütlicher Runde aus.

Hilfen für den Irak – Zur Sondersitzung des Bundestages vom 1.9.2014

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Am vergangenen Montag kam der Deutsche Bundestag in Berlin zu einer Sondersitzung zusammen, um über den Konflikt im Nord-Irak und die damit zusammenhängende humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region sowie Waffenlieferungen an die kurdische Regionalregierung zu debattieren. Der 1. September ist der Antikriegstag. Und doch erinnert er in diesen Tagen besonders daran, dass die Welt derzeit aus den Fugen geraten scheint. Schwere militärische Konflikte beherrschen die Nachrichtenlage. Süd-Sudan, Zentralafrikanische Republik, Irak, Gaza sind nur einige Schauplätze. Mitten in Europa gibt es die militärische Auseinandersetzung in der Ukraine. Gerade dieser Konflikt zeigt, dass Krieg keine Lösung ist, dass Konflikte politisch gelöst werden müssen und dass die Menschen in den betroffenen Regionen im Mittelpunkt der Hilfen stehen müssen.
Als Politiker müssen wir in konkreten Situationen entscheiden. Ich kann leider nicht mehr darüber entscheiden, was im Irak früher schief gelaufen ist und den Konflikt verursacht hat. Eine Hauptschuld trägt sicher die militärische Intervention im Irak durch die USA, an der sich Deutschland richtigerweise, wie man jetzt sieht, nicht beteiligt hat. Ich muss aber die jetzige Situation annehmen. Im Nor-den des Irak stellt sich die Situation so dar, dass die Terroristen des IS („Islami-scher Staat“) Teile des Landes besetzt halten und unter ihre Willkürherrschaft und Gewalt gestellt haben. Ihre Gewalt richtet sich u.a. gegen religiöse Minderheiten und zeigt sich in barbarischen Morden. In dieser Region sind Menschen eingekesselt und laufen Gefahr, von der IS überrannt, eingenommen und ermordet zu werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung schnell entschieden, humanitär zu helfen. Mehr als 50 Millionen Euro wurden dafür bis heute zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die neue Regierung des Irak und die kurdische Regionalregierung im Norden des Landes darum gebeten, die regionale Armee mit weiteren Waffen auszustatten, die es ihnen ermöglicht, den Widerstand gegen die IS-Kämpfer aufrechtzuerhalten und damit die eingekesselten Menschen zu schützen. Nach den sehr eindrücklichen Schilderungen des Bundesaußenministers Frank Walter Steinmeier und des Menschrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer ist die Lage in den betroffenen Regionen äußerst angespannt. Die Bundesregierung hat daher entscheiden, die-se Waffen zu liefern. Der Bundestag war nun aufgefordert, zu dieser Entscheidung Stellung zu nehmen.

Das Dilemma, das mit dieser Entscheidung verbunden war, ist nicht aufzulösen. Waffen in ein Kriegsgebiet zu exportieren, hat ein Risiko: es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Waffen erbeutet oder verkauft werden und damit in die Hände von Aggressoren fallen. Diese Gefahr kann ehrlicherweise nicht ausgeschlossen werden. Sie darf deshalb nur eine absolute Ausnahme bleiben.
Auf der anderen Seite stehen die Menschen im Nord-Irak, deren Überleben nach Lage der Dinge nur gesichert werden kann, wenn sich die kurdische Regionalarmee den mörderischen IS-Truppen weiter in den Weg stellt. Die internationale Gemeinschaft muss daher entscheiden, welches Risiko sie höher einschätzt und mit den verbliebenen Gefahren dann leben. Eine Entscheidung also, bei der man nicht absolut richtig liegen kann. Deshalb habe ich keinen Abgeordneten getroffen, der sie sich leicht gemacht hat. Der Bundestag hat sehr respektvoll die unterschiedlichen Standpunkte klar gemacht und sich letztlich mit der Mehrheit der Großen Koalition entschieden, die Linie der Bundesregierung zu unter-stützen. Ich habe dem trotz Bedenken meine Unterstützung gegeben.
Wollen wir in der internationalen Gemeinschaft nicht dauerhaft in solche Dilemma-Situationen gezwungen werden, müssen wir weiter an einer akzeptierten Friedensordnung arbeiten. Deutschlands Verantwortung in der Welt ist gewachsen und Deutschland nimmt diese Verantwortung wahr – vor allem im Bereich der humanitären Hilfen! Es braucht aber auch akzeptierte Konfliktmechanismen, wenn Gewalt bereits ausgebrochen ist. Darüber habe ich bereits im März ei-ne Diskussionsveranstaltung in Unna durchgeführt. Wir haben eine Verantwortung, die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu schützen. Ich wünsche mir, dass wir die Diskussion darüber wieder stärker in der gesamten Gesell-schaft führen. Denn der Ukraine-Konflikt hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass auch der Frieden in Europa nicht von alleine kommt, sondern immer wieder erarbeitet werden muss.
Über Ihre Zuschriften zu diesem Thema freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen des Sonderinfodienstes sind:

1. Beschluss der Bundesregierung zur Versorgung von Flüchtlingen und zur Unterstützung beim Kampf gegen den Islamischen Staat im Nordirak

2. Sondersitzung des Deutschen Bundestags und Antrag der Koalitionsfraktionen zu den Hilfen für den Irak

Beschluss der Bundesregierung zur Versorgung von Flüchtlingen und zur Unterstützung beim Kampf gegen den Islamischen Staat im Nordirak

Am 31. August 2014 haben das Bundesverteidigungsministerium und das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und weiteren Bundesministerien im Einvernehmen mit der irakischen Zentralregierung neben der Bereitstellung von Hilfsleistungen auch die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung zur Unterstützung der kurdischen Regionalregierung im Kampf gegen den Islamischen Staat beschlossen.

Die Bundesregierung hat angesichts der akuten humanitären Katastrophe im Nordirak umgehend mit der Bereitstellung von Hilfsleistungen in einer Höhe von mehr als 50 Millionen Euro begonnen. Seit dem 15. August sind durch das Bundesministerium der Verteidigung, das Auswärtige Amt und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mehr als 150 Tonnen überlebenswichtige Nahrungsmittel und Güter sowie medizinisches Material bereitgestellt und in das sichere Gebiet der kurdischen Regionalregierung transportiert worden. Die Hilfe wird fortgesetzt und angesichts des Ausmaßes der humanitären Katastrophe in ein nachhaltiges Engagement überführt. Die Bundesregierung wird hierbei insbesondere zur Stabilisierung der Region zukünftig weitere Finanzmittel in erheblichen Umfang bereitstellen.

Zugleich unterstützt die Bundesregierung diejenigen, die dem IS militärisch Einhalt gebieten. Die Rettung der von dem IS im Nordirak barbarisch verfolgten Muslime, Christen und Jesiden ist vor allem den Kräften der kurdischen Regionalregierung (Peschmerga) und deren Unterstützung durch Luftschläge der Vereinigten Staaten zu verdanken. Die Peschmerga bedürfen dringend einer Unterstützung mit geeigneter militärischer Ausrüstung, um dem IS weiterhin widerstehen zu können.

Vorgesehen ist eine Lieferung in mehreren Tranchen, die mit den Partnern und Verbündeten, die ebenfalls militärisches Material liefern, abgestimmt ist. Die Tranchen sind ausgerichtet am vorrangigen Bedarf der Peschmerga sowie am Erfordernis einer qualifizierten Übergabe und Einweisung. Absicht ist es, eine einheitliche Ausstattung von Verbänden mit zweckmäßigem und handhabbarem Material zu ermöglichen. Die Lieferung und Übergabe wird auf vom Bürgerkrieg nicht unmittelbar betroffenem, sicheren Gebiet erfolgen. Ist eine Ausbildung erforderlich, findet sie grundsätzlich in Deutschland statt. Wenn dies nicht praktikabel ist, dann im Raum Erbil oder in einem Drittstaat. Für eine dafür gegebenenfalls erforderliche Entsendung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bedarf es keines Mandates.

Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linderung der unmittelbaren humanitären Katastrophe und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei. Sie sind eingebettet in einen politischen Ansatz, der darauf zielt, den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung der Region hinzuwirken.

Weiterführende Informationen zu der militärischen Ausrüstung und den Waffen, die in den Irak geliefert werden, finden Sie hier

Sondersitzung des Deutschen Bundestags und Antrag der Koalitionsfraktionen zu den Hilfen für den Irak

Ein Bundestagsmandat ist für die Lieferung von militärischem Gerät zwar nicht nötig, dennoch debattierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer Sondersitzung am 1. September 2014 über die humanitären Hilfen und Waffenlieferungen in den Irak. In einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen begrüßt der Deutsche Bundestag, dass die Bundesregierung zusammen mit den europäischen Partnern ein umfassendes Unterstützungspaket für die irakische Zentralregierung und die Regio-nalregierung Irak-Kurdistans beschlossen hat.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war es dabei besonders wichtig, dass schnell und ent-schlossen humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wurde und dass die Bundesregierung diese Mittel gegebenenfalls weiter aufstocken wird.

Der Koalitionsantrag fordert die Regierung auf, sich weiterhin für die Bildung einer inklusiven Regierung im Irak einzusetzen und den politischen Prozess zur Einbindung aller Volksgruppen im Irak zu unterstützen.
Die Abgeordneten der SPD-Fraktion haben sich die Entscheidung, den Waffenlieferun-gen an den Nordirak zuzustimmen, nicht leichtgemacht. Einige betrachten dies mit großer Skepsis, da die Waffen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in einem innerirakischen Konflikt zwischen den drei großen Volksgruppen zum Einsatz ge-bracht werden könnten oder an andere Gruppen missbräuchlich gelangen könnten.
Gemeinsam mit zahlreichen anderen SPD-Abgeordneten, die dem Koalitionsantrag zugestimmt haben, habe ich meine Bedenken gegenüber der Lieferung von Waffen in eine Krisenregion und meine Beweggründe für die Entscheidung, in diesem Kontext dennoch zuzustimmen in einer persönlichen Erklärung zu Protokoll gegeben.
Auch über die von der Bundesregierung beschlossene Unterstützung hinaus setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion vor allem für eine schnelle und umfassende Hilfe für die bedrohten Menschen in der Region ein. Dazu gehört auch die verstärkte Aufnahme von irakischen Flüchtlingen in Deutschland. In einem ersten Schritt fordert die SPD-Bundestagsfraktion deswegen eine Aufnahme von 15.000 Flüchtlingen aus dem Irak.

Der Koalitionsantrag zur Unterstützung der Hilfen für den Irak

Meine Persönliche Erklärung zu der Abstimmung im Deutschen Bundestag

Mehr zur Debatte im Deutschen Bundestag finden Sie hier

Presseerklärung zur Forderung der SPD-Bundestagfraktion nach Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Irak

Tarifpaket und Pflegereform – Zur Sitzungswoche vom 30.06.-04.07.2014

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Am Donnerstag hat die SPD ihr wichtigstes Wahlversprechen eingelöst: der gesetzliche Mindestlohn kommt ab dem 1.1.2015! Das ist eine historische Entscheidung. Denn mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück. Wir wollen erreichen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch anständig leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt dahin.

In den letzten Tagen hat es noch zahlreiche Berichte über die Ausgestaltung des Gesetzespakets gegeben. Dabei wurde der Mindestlohn vielfach in ein falsches Licht gestellt. Denn entgegen einiger Behauptungen gibt es keine Branche, die ab 2017 vom Mindestlohn ausgenommen ist! Für die Zeitungszusteller wurde ein gesetzlicher Übergang zum Mindestlohn bis 2017 erarbeitet, da es in dieser Branche leider keinen Tarifvertrag gibt.

Für Praktikanten gibt es eine echte Verbesserung, da neben dem Mindestlohn ab dem Praktikum von drei Monaten auch qualitative Verbesserungen erreicht wurden, die den Praktikantenstatus besser regeln. Einzig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und Schüler unter 18 Jahren sind vom Mindestlohn derzeit ausgenommen. Diesen Preis musste die SPD leider für den Mindestlohn zahlen.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bereits ab nächstem Jahr rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und bis 2017 zahlreiche weitere dazu kommen werden. Ein Verdienst der SPD in der Bundesregierung und ein Verdienst von Arbeitsministerin Andrea Nahles! Ich rate insbesondere meiner eigenen Partei zu Selbstbewusstsein über das, was wir über viele Jahre erkämpft und heute vollendet haben.

Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Auch der Deutsche Bundestag geht nun in seine parlamentarische Sommerpause, in der die Bundestagsabgeordneten die Zeit in ihren Wahlkreisen verbringen. Nutzen Sie die Sommerferien und nehmen Sie mit Ihrem Abgeordneten Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben. Nutzen Sie die Sommerferien aber auch für eine Phase der Erholung. Der Kreis Unna bietet viele Möglichkeiten dafür. So gestärkt wird Sie dann am 12. September der nächste Infodienst aus Berlin erreichen.

Schöne Ferien!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

P.S.: Zuletzt noch ein Klick-Tipp: Für das ipg-Journal, eine online-Debattenplattform für Fragen internationaler und europäischer Politik, habe ich einen Artikel über Isolation und die Herausforderung des politischen Dialogs mit Belarus geschrieben.

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Die Themen:
1. Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
2. Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
3. Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
4. Schnelles Internet für alle
5. Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen

Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt

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Mit der finalen Abstimmung am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag den Weg für das Tarifpaket frei gemacht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2015 bekommen rund 4 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde.

Abweichungen von dieser Regel sind bis Ende 2016 nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar ausnahmslos für alle Branchen.

Auch letzte strittige Punkte konnten zuletzt beseitigt werden. Für die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller wird es bis zum 31. Dezember 2016 eine gesetzliche Übergangsregelung geben – analog zu den Regelungen, die durch die Tarifpartner in anderen Branchen vereinbart wurden. Auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 1. Januar 2017 erhalten sie den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn bereits ausnahmslos ab dem 1. Januar 2015. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird den Problemen bei der Umsetzung durch befristete Sonderregelungen Rechnung getragen: Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Außerdem wird die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis entbürokratisiert. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil abgerechnet werden können.

Grundsätzlich gilt auch für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss geleistet werden, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Praktika sind dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden und durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika vor einem Ausbildungsabschluss wird gegenüber dem Regierungsentwurf die Frist von sechs Wochen auf drei Monate verlängert, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren. Diese Kompromisse musste die SPD mit der Union schließen.

Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das bislang nur für einige Branchen anwendbar ist, auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50-Prozent-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.

Weitere Informationen finden Sie bei der SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/wir-setzen-einen-meilenstein-der-arbeits-und-sozialpolitik

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/Faktencheck_Mindestlohn/

Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren

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In erster Lesung wurde am Freitag über ein Gesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest auszugestalten. Hohe Qualität der Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse muss auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.

In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie für neue ambulante Wohnformen. Bei der stationären Pflege soll der Einsatz von bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräften ermöglicht werden. Die in Euro-Beträgen festgesetzten Pflegeleistungen werden zudem um vier Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. In Ergänzung dazu soll ein neu geschaffener Vorsorgefonds dazu beitragen, die aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen zu verteilen.

In einem zweiten Schritt soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf Grundlage der Empfehlungen eines Expertenbeirates eingeführt werden.

Das Gesetz finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801798.pdf