Infodienst – Seite 125 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Gleiche Behandlung von Frauen und Männern – Entgeltgleichheit schaffen

Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Arbeitsentgelt ist ein Grundrecht. Doch der Durchschnittsverdienst von Männern ist um 23 % höher als der von Frauen. Unser Gesetzentwurf schafft einen rechtlichen Rahmen für die Prüfung und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll Prüfungsverfahren und Sachverständige zertifizieren sowie Tarifverträge prüfen. Diskriminierende Regelungen müssen von den Tarifparteien beseitigt werden. Die Arbeitgeber müssen regelmäßig ihre Entlohnungspraxis überprüfen. Die betriebliche Interessenvertretung ist daran zu beteiligen. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Betrieb zu veröffentlichen und an die Antidiskriminierungsstelle zu übermitteln. Bei Entgeltungleichheit wird in Betrieben mit Betriebsrat eine Einigungsstelle gebildet. In Betrieben ohne Betriebsrat müssen mithilfe eines Sachverständigen innerhalb eines Jahres Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Gemeinsam mit dem DGB, dem Sozialverbund Deutschlands und dem Deutschen Frauenrat hat die SPD- Bundestagsfraktion gestern am Brandenburger Tor ein klares Signal für gleichen Lohn für Frauen gesetzt.

Den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709781.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708155.pdf

Finanzhilfen Zypern

In dieser Woche wird es zu keiner Entscheidung im Bundestag über Finanzhilfen für Zypern kommen. Das zypriotische Parlament hat am Dienstag das europäische Rettungspaket abgelehnt. Die zuvor von der Regierung der Republik Zypern akzeptierte Sonderabgabe auf Bankguthaben wurde in der vorliegenden Form zurückgewiesen. Medienberichten zufolge laufen in Zypern Gespräche, wie der Konsolidierungsbeitrag des Landes alternativ aufgebracht werden soll. So soll etwa ein „Rettungsfonds“ den Staatsbankrott abwenden. Ob es zu einem neuen Beschluss  des Parlaments in Nikosia kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Nicht abzusehen ist gegenwärtig auch, ob es mit modifizierten Bedingungen auf europäischer Ebene zu einer Vereinbarung mit Zypern kommt und ob bzw. wann die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag auf Zustimmung des Deutschen Bundestages vorlegt. Dabei stehen alle Akteure unter hohem Zeitdruck, denn die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute angekündigt, die zypriotischen Banken nur noch bis Montag, den 25. März, mit Liquidität zu versorgen. Danach sollen Mittel nur noch bereit gestellt werden, wenn ein Rettungspaket vorliegt.

Sollte es in Nikosia zu einer Entscheidung kommen und ein Antrag auf Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm gestellt werden, ist es dringend erforderlich, dass der Deutsche Bundestag umgehend unterrichtet wird, damit die Fraktionen die Möglichkeit haben, ihr Abstimmungsverhalten festzulegen und dann eine Entscheidung im Plenum – gegebenenfalls in Form einer Sondersitzung – erfolgt.

Frau Merkel und Herr Schäuble haben in den vergangenen Wochen maßgeblich dazu beigetragen, dass Europa von der Frage der Finanzhilfen für Zypern in eine weit größere politische Krise geschlittert ist. Die Fahrlässigkeit, der Dilettantismus und die politische Blindheit, mit der sie die Heranziehung von kleineren Sparguthaben laufen ließen, ist unglaublich. Innerhalb weniger Tage haben wir nicht nur eine Finanzierungskrise in einem kleinen Euroland, sonder stehen vor der Gefahr, dass das Vertrauen in die Stabilität des Euro und die Sicherheit der Spareinlagen erodiert.

Aber auch Zypern trägt Verantwortung. Ohne einen finanziellen Eigenbetrag des Landes ist die Konsolidierung nicht denkbar. Denn ohne Solidarität, die von allen Seiten geleistet werden muss, kann der Zusammenhalt Europas nicht gelingen.

Wasser gehört in öffentliche Hände!

Wasser ist ein elementares Lebensmittel. Ohne Wasser ist kein menschliches Leben möglich. Deshalb darf Wasser auch nie den Gesetzmäßigkeiten der Profitmaximierung unterworfen werden. Wasser gehört unter eine demokratisch legitimierte, öffentliche Trägerschaft. Deshalb habe ich immer die Position vertreten, dass die Wasserversorgung nicht privatisiert werden darf! Eine entsprechende Initiative der Europäischen Kommission, die eine Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung vorgeschrieben hätte, habe ich abgelehnt.

So habe ich auch im Bundestag abgestimmt. Vor etwa 2 Jahren habe ich im Bundestag auch eine Rede zum Recht auf Trinkwasser gehalten, aus der sich meine Position eindeutig ableiten lässt. Trotzdem habe ich in den letzten Tagen und Wochen zahlreiche Zuschriften erhalten, warum ich mich nicht gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung ausgesprochen hätte. Was war passiert?

Der Bundestag hat eine Debatte mit anschließender Abstimmung durchgeführt, bei der über verschiedene Anträge zur Wasserversorgung abgestimmt wurde. Darunter zwei Anträge von BÜNDBIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE, die namentlich abgestimmt wurden. Bei diesen Abstimmungen wird im Protokoll des Bundestags vermerkt, wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben. Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion wurde in einfacher Abstimmung entschieden, wo die Abgeordneten ihr Stimmverhalten durch Handheben deutlich machen und im Protokoll vermerkt wird, wie die Fraktionen abgestimmt haben.

Ich habe den Anträgen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt und mich bei dem Antrag der Linken enthalten, weil ich ihn inhaltlich unkonkret und handwerklich nicht so gut fand. Nun hat die Fraktion DIE LINKE offensichtlich auf einigen Internetseiten ausschließlich das Stimmverhalten der Abgeordneten zu ihrem Antrag dokumentiert, so dass viele Besucher dieser Seiten glauben mussten, diejenigen, die sich enthalten haben, hätten sich zu dem Gesamtkomplex nicht verhalten. Das ist falsch. Die vollständige Wahrheit ist, dass man die gesamte Abstimmung sehen muss und da hat die SPD eine klare Haltung gegen die Wasserprivatisierung gezeigt.

Ich finde es schade, wie die Linkspartei hier mit Halbwahrheiten versucht, Stimmung gegen die SPD und einzelne Abgeordnete zu machen. Offensichtlich geht es ihr nicht darum, in der Opposition für eine gemeinsame Haltung und Alternative zur schwarz-gelben Koalition zu sorgen sondern ums Spalten. Schade.

Wir haben aus dieser Situation gelernt. Unsere Anträge werden nun auch namentlich abgestimmt, wenn andere Oppositionsparteien das verlangen und wir werden das gesamte Stimmverhalten unserer Fraktion zu allen dann vorliegenden Anträgen dokumentieren.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712519.pdf

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum entsprechenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/liste/2013/20130228_wasser1.pdf

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren

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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen durch den Wandel der Arbeitswelt zu. Doch Arbeitgeber setzen den Gesundheitsschutz oft nur mangelhaft um. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, eine Verordnung zu erlassen, die vor psychischen Belastungen bei der Arbeit schützt („Anti-Stress-Verordnung“).

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement muss besser angewendet werden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist weiter zu entwickeln. Seine Ziele müssen verbindlich und überprüfbar sein. Die überbetrieblichen Stellen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, sollen effektiver arbeiten. Einheitliche Ausbildungsstandards und mehr Personal sind hierfür der Schlüssel. Unternehmen und Verwaltungen sind bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung zu stärken. Und schließlich ist der Reha-Deckel zu erhöhen. Leistungsgeminderte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen flexibler in den Ruhestand gehen können.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712818.pdf

Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

Die am 24. November 2011 vom Ältestenrat des Bundestages eingesetzte Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts hat diese Woche ihren Abschlussbericht an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Das elfköpfige Gremium kommt zu folgenden Empfehlungen:

Die Kommission sieht die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes als angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung an. Ausgehend von dieser Größe sollen die Abgeordnetenbezüge jährlich durch Indexierung angepasst werden. So sollen künftige Erhöhungen auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für abhängig Beschäftigte greifen. Darüber hinaus ist nach Auffassung der Kommission eine Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete verfassungsrechtlich geboten. Die Mitglieder haben sich jedoch nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen können. Einstimmig hat die Kommission den Verbleib der Abgeordneten allein in ihrem aus dem Vorberuf „mitgebrachten“ Versorgungssystem abgelehnt.

Die Kommission schlägt ferner vor, die Anrechnung von Renten auf Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz einzuschränken. Das geltende Recht berücksichtigt bislang nicht hinreichend, dass die Rentenzahlung aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis der Abgeordneten stammt. Des Weiteren empfiehlt die Kommission mehrheitlich, die Kostenpauschale als Teil der Amtsausstattung in ihrer jetzigen Ausgestaltung beizubehalten.

Nach den Vorstellungen der Kommission sollen darüber hinaus eine Funktionsvergütung für Ausschussvorsitzende und die grundsätzliche Zulässigkeit der Zahlung von Funktionsvergütungen aus Fraktionsmitteln an Inhaber von Fraktionsämtern (zum Beispiel stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer, Vorsitzende von Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen) in das Abgeordnetengesetz aufgenommen werden. Das Nähere soll der Fraktionsautonomie überlassen bleiben.

Den vollständigen Bericht der Kommission mit ausführlicher Begründung der Empfehlungen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf

Energiewende und gleichgeschlechtliche Ehe – Zur Sitzungswoche 11.-15.3.2013

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In den vergangenen Monaten habe ich das Thema Alphabetisierung intensiv bearbeitet. Gemeinsam mit den Volkshochschulen habe ich im Kreis Unna ein Bündnis für eine Alphabetisierungsoffensive initiiert. Am 6. März 2013 fand die Auftaktveranstaltung „Lesen und Schreiben, mein Schlüssel zur Welt – Gemeinsame Alphabetisierungsoffensive im Kreis Unna“ in der Stadthalle Unna statt.

14,5 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland (das sind 7,5 Millionen betroffene Menschen) weisen nicht ausreichende Lese- und Schreibfähigkeiten auf, um eine hinreichende gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmte Lebensführung zu gewährleisten. Schätzungen für Nordrhein-Westfalen gehen von 800.000 bis 1 Million Betroffenen aus. Für den Kreis Unna würde das etwa 36.000 Menschen bedeuten. Funktionaler Analphabetismus bedeutet, dass die Betroffenen zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch zusammenhängende Texte verstehen können. Die Zahlen zeigen deutlich, dass der funktionale Analphabetismus die gesamte Gesellschaft durchdringt. Über die Hälfte der Betroffenen haben einen Beruf und Deutsch als Muttersprache, über 70 Prozent haben einen Schulabschluss. Dieser Herausforderung müssen wir mit einem gesamtge-sellschaftlichen Bündnis begegnen: mit den politischen Akteuren aller Parteien, den Vertreterinnen und Vertretern der Bildungseinrichtungen, den Sozialverbänden, Gewerkschaften, der lokalen Wirtschaft und den Job Centern.

Ziel des Bündnisses ist es, Menschen, die nicht richtig lesen und schreiben können, im Kreis Unna Mut zu machen, einen Lese- und Schreiblernkurs zu besuchen und politisch dafür zu sorgen, dass entsprechende Angebote für die Betroffenen zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung konnte die Alphabetisierungsoffensive im Kreis Unna bereits zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen. Darauf müssen wir nun aufbauen und das Problem Analphabetismus in Deutschland gemeinsam anpacken.

Die Themen der Sitzungswoche im Bundestag habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek
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Die Themen:

1. Projekt Zukunft – Deutschland 2020: In eine starke Wirtschaft investieren

2. Zwei Jahre nach Fukushima – Lehren aus der Atomkatastrophe ziehen

3. Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts

4. Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern

5. Entwurf für ein Regierungsprogramm der SPD vorgelegt

Projekt Zukunft – Deutschland 2020: In eine starke Wirtschaft investieren

Eine Volkswirtschaft, die zugleich Wohlstand für alle wie auch die gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen anpacken kann, kommt nicht von alleine. Dazu bedarf es einer klugen und gestaltenden Politik, zu der die schwarz-gelbe Koalition nicht mehr in der Lage ist. Nötig sind dazu Investitionen in Infrastruktur, Energie und Innovationen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, jährlich drei Milliarden Euro mehr für die Modernisierung der Infrastruktur und die Energiewende zur Verfügung zu stellen. Zwei Milliarden davon sind für die Verkehrsinfrastruktur aufzuwenden. Wir brauchen Anreize für mehr Energieeffizienz und Investitionen in Netze und Anlagen zur Energieerzeugung. Der Etat für die Erhaltung der Verkehrswege ist aufzustocken. 80 Prozent der Neu- und Ausbaumittel sollen in ein „Nationales Verkehrswegeprogramm“ fließen.

Zudem muss der Ausbau von Hochleistungsnetzen voran getrieben werden. Auch die Bürgerbeteiligung ist bei allen Infrastrukturmaßnahmen zu verbessern. Wir wollen ein umfassendes Konzept für die Energiewende, um eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung sicher zu stellen. Die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen und die Rohstoffversorgung der Industrie müssen gewährleistet sein. Auch eine Strategie zur Unterstützung des Mittelstands ist notwendig.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712682.pdf

Zwei Jahre nach Fukushima – Lehren aus der Atomkatastrophe ziehen

Zwei Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima und der danach eingeleiteten Energiewende ist das Engagement der Bundesregierung für eine Energieversorgung ohne Atomenergie mangelhaft. Dies betrifft sowohl die nationale als auch die europäische und internationale Ebene. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, am Atomausstieg festzuhalten. Gemeinsam mit den Bundesländern soll der Katastrophenschutz für schwere Atomunfälle verbessert werden. Die Sicherheitsanforderungen für Atomkraftwerke (AKW) müssen überprüft werden. In bilateralen Verhandlungen mit den Nachbarländern ist auf die Abschaltung grenznaher AKWs hinzuwirken. In der EU soll es ein einheitliches Atomhaftungsrecht geben. Der Euratom-Vertrag ist grundlegend zu überarbeiten. Vor allem muss die Sonderstellung der Atomenergie abgeschafft werden.

Den Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/126/1712688.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/089/1708927.pdf und http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/095/1709578.pdf

Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts

Gleichgeschlechtliche Paare können keine Ehe schließen. Dies stellt eine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität dar. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf mit Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von der Regelung unberührt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Dezember 2011 einen Antrag zum Recht auf Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare in den Bundestag eingebracht, in welchem sie die Bundesregierung aufgefordert hat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Nun haben wir angesichts der vorsichtigen Öffnung der Union einen neuen Anlauf gestartet.

Den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/126/1712677.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/081/1708155.pdf

Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern

Das Gutachten der Bundesregierung zur „Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher“ hat gezeigt, dass ein mündiger und selbstbestimmter Konsum häufig unmöglich ist. Doch Bundesverbraucherministerin Aigner hat daraus keine Konsequenzen gezogen. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, das Verbraucherinformationsrecht zu ändern, so dass amtliche Kontrollergebnisse grundsätzlich veröffentlicht werden. Gemeinsam mit den Ländern soll ein Konzept zur besseren Marktüberwachung erarbeitet werden.

Zudem ist das Leitbild des „mündigen Verbrauchers“ weiter zu entwickeln. Wir brauchen Kriterien für verständliche Verbraucherinformationen. Gesetzesvorschläge für einen verbraucherfreundlichen Finanz- und Gesundheitsmarkt sind notwendig. Und schließlich müssen Vorschläge für bezahlbare Energie sowie bezahlbare Mieten vorgelegt werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/126/1712689.pdf