Umwelt und Energie – Seite 2 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Gebäudeenergiegesetz: Überblick der Reform

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In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das GEG wird mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verbunden, die parallel von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wird. Beide Gesetze sollen ab 2024 gelten und erfordern ab 2026 das Entwerfen von kommunalen Wärmeplänen zunächst für Städte und ab 2028 auch für kleine Kommunen.

Das GEG baut auf der KWP auf. Also erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies gibt vielen Eigentümer:innen mehr Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.

Vermieter:innen können über eine neue Modernisierungsumlage, Kosten für den Heizungstausch in Höhe 10 Prozent auf Mieter:innen umlegen, wenn – und das ist die Bedingung – sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Zudem wird die maximale Erhöhung bei 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gekappt. Des Weiteren sind Härtefalleinwände für Mieter:innen möglich, wenn die Umlage eine unangemessene Härte bedeutet.

In den Verhandlungen wurde ein allgemeines Förderkonzept beschlossen. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Besitzer.  Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich wird die frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen durch ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent belohnt. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Hinzu kommt die bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen. Ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird es die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.

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Energieversorgung diversifizieren – LNG-Infrastruktur ausbauen

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Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine fehlen Deutschland noch immer wichtige Importmengen an Erdgas. Damit es im Winter 2023/2024 nicht zu einer Gasmangellage kommt, müssen diese Mengen ersetzt werden. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen und die Versorgungssicherheit herzustellen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Dafür muss Deutschland seine Importinfrastruktur ausbauen.

Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben. Dieser sieht vor, die notwendige Infrastruktur für die Verteilung der angelandeten Gasmengen schneller zu bauen. Ziel ist es, den Bau von Gasfernleitungen zu beschleunigen, die zur Abführung von Gasmengen aus den schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zwingend erforderlich sind. Des Weiteren wird ein zusätzlicher Standort für FSRU im Ostseeraum in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen und zwei Standorte (Hamburg und Rostock) herausgenommen. Außerdem sollen die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Standorte fortentwickelt werden. An den Standorten der landseitigen Terminals sollen FSRU am gleichen Standort nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist den Betrieb einstellen.

Mit einer im Omnibusverfahren angehängten Änderung des Baugesetzbuches soll außerdem der Handlungsspielraum für Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Windenergie erweitert werden, wenn die Regionalpläne in ihrem Gebiet keine Windflächen vorsehen.

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Mit dem Gebäudeenergiegesetz die Klimawende schaffen

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Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll den Weg für mehr klimaneutrale Heizungen ebnen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Ampelfraktionen haben sich auf Verbesserungen geeinigt, die im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden sollen. Lebensnahe Ausnahme- und Übergangsregelungen für die Vielfalt von Lebenslagen und eine sozial gerechte Förderung sind feste Bestandteile der Reform.

Durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung soll es mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen in bestehenden Gebäuden geben: Die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sollen von 2024 an zunächst vor allem in Neubaugebieten gelten. In bestehenden Gebäuden sollen die Vorgaben im Wesentlichen erst wirksam werden, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Investitionen in neue Heizungen werden breit gefördert. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und soll möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme werden alle Optionen gleichwertig behandelt. Vermieter:innen sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.

Der Entwurf des GEG wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Energiepreisbremsen werden angepasst

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Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr deshalb mehrere Energiepreisbremsen beschlossen, um Verbraucher:innen und Unternehmen effektiv zu entlasten. Bei der Umsetzung wurden nun verschiedene Anpassungsbedarfe identifiziert. Daher bringt hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes sowie des Strompreisbremsengesetzes in den Bundestag eingebracht.

Der Entwurf sieht vor, das Boni- und Dividendenverbot zu konkretisieren sowie die Jahresverbrauchsprognose im Falle des zwischenzeitlichen Einbaus einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anzupassen. Auch die Berechnung des Entlastungskontingents für Schienenbahnen wird klargestellt. Es wird eine neue Entlastungsregelung für Unternehmen mit atypisch niedrigen Verbräuchen eingeführt. Darunter fallen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben oder Mittel aus dem Fluthilfefond erhalten haben und deren bezogene Strommenge um mindestens die Hälfte niedriger als 2019 war.

Für Endkund:innen, die Strom zum Heizen beziehen, wird der Preis für den Heizstrom statt bei 40 Cent bei 28 Cent gedeckelt. Dies war notwendig, um beispielsweise Verbraucher:innen mit Nachtspeicheröfen zu entlasten.

Darüber hinaus sind Änderungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie des Elften Buches Sozialgesetzbuch enthalten. Ein zweiter Teilbetrag von 2,5 Milliarden Euro von den zum Ausgleich der Steigerungen der indirekten Energiekosten verfügbaren Mittel an die Krankenhäuser wird ausgezahlt. Außerdem ist vorgesehen, dass der Bund anteilig die Kosten für die verpflichtend vorgesehene Energieberatung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Krankenhäuser übernimmt.

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Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen

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Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bundestag eingebracht – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.

Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.

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Besserer Schutz von Ökosystemen in Deutschland

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Die Koalition möchte die Natur in Deutschland besser schützen, damit Tiere und Pflanzen dort leben können. Gleichzeitig sollen diese Ökosysteme auch helfen, den Klimawandel zu bekämpfen. Dafür hat die Regierung im Rahmen des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ knapp 70 Maßnahmen entwickelt, die zum Beispiel den Schutz von Meeren und Wäldern oder die Begrünung von Städten beinhalten. Bis zum Jahr 2026 werden dafür vier Milliarden Euro ausgegeben. Über die Umsetzung des Aktionsplanes haben wir in dieser Woche im Bundestag beraten.

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Deutschland plant Nationale Wasserstrategie bis 2050

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Die Bundesregierung hat eine Nationale Wasserstrategie erarbeitet, die in dieser Woche im Bundestag beraten wurde. Die Strategie sieht zehn Themenfelder vor, wie zum Beispiel den Schutz und die Wiederherstellung des naturnahen Wasserhaushalts, die Weiterentwicklung und Sanierung der Wasserinfrastruktur und die Begrenzung von Gewässerverschmutzung. Ein Aktionsplan mit rund 80 Maßnahmen soll bis 2030 umgesetzt werden, unter anderem der Bau von „Fernwasserleitungskorridoren“ und die Verpflichtung von Kommunen und Ländern, Gefahren- und Risikokarten für Starkregen zu erstellen und bei der Bebauungsplanung zu berücksichtigen.

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Energieinfo verschickt: Staatliche Förderung „Erneuerbares Heizen“ und Erfüllungsoptionen für Heizungen

Die Bundesregierung hat sich auf ein breit angelegtes Konzept staatlicher Förderung „Erneuerbares Heizen“ für den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen verständigt. Weiterlesen

Kaczmarek: Energiepreisbremse jetzt auch für Nachtspeicher und Wärmepumpen

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Weil sie den Eindruck hatten, bei den Hilfen für Energiekosten vergessen worden zu sein, haben sich in den vergangenen Wochen viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis, die ihre Wohnungen oder Häuser mit Nachtspeicher oder Wärmepumpen heizen, an den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek gewandt. Aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs profitierten sie nicht von der Energiepreisbremse, lautete ihre Kritik. Sie befürchteten hohe Rechnungen und Nachzahlungen.

„Die Bundesregierung hat inzwischen Anpassungen vorgenommen“, hat Kaczmarek nun gute Nachrichten für die Besitzer von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Das Kabinett habe am Mittwoch eine Änderung verabschiedet, wonach der Referenzpreis für Heizstrom und Nachtstromtarife von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werde. Die Preissenkung gelte bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr und wenn es für den Heizstrom einen separaten Zähler gebe.

Der entsprechenden Regelung muss der Bundestag noch zustimmen. „Wir werden im Bundestag den Beschluss der Bundesregierung prüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen“, erklärt Kaczmarek. Aber grundsätzlich sei es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Erleichterung, dass sie nun eine deutliche Entlastung für den Heizstrom erwarten könnten.

Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

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Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtlichen Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet.

Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.

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