Klimaänderungen besser begegnen
Trotz der ambitionierten Pariser Klimaziele von 2015 ist nun absehbar, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht verhindert werden kann. Deshalb kommt es nun darauf an, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Gesellschaft und Wirtschaft an bereits eingetretene und kommende Klimaveränderungen anzupassen.
Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) beraten. Deutschland erhält damit erstmals einen Rahmen für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie, durch die Maßnahmen zur Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen koordiniert vorangetrieben werden. Der Entwurf enthält drei Kernelemente.
Erstens werden die Bundesländer verpflichtet, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Dafür sollen vor allem regionale Daten verwendet werden. Die Länder können bestimmen, dass für Gemeinden unterhalb einer zu bestimmenden Größe kein eigenes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, wenn der zuständige Landkreis das Gebiet dieser Gemeinde abdeckt. Der Bund unterstützt die Kommunen dabei.
Zweitens wird auch der Bund eine Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen. Die Strategie wird alle vier Jahre unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben und enthält messbare Ziele und Indikatoren. Die Ziele werden nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern in einem eigenen Strategieprozess entwickelt, in den Bürger:innen, Länder und Verbände mit einbezogen werden.
Drittens gilt ein so genanntes Berücksichtigungsgebot. Träger öffentlicher Aufgaben sollen eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier