Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen

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Der Bundestag im vergangenen Jahr eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen, um eine drohenden Gasmangellage und steigender Gaspreise zu verhindern. Wir haben dazu die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet. Das führte dazu, dass der Gaspreis für Verbraucher: innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten gesunken ist und die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt wurde. Die Vorschriften zu den Mindestfüllständen gelten bisher bis zum 1. April 2025. Allerdings bleibt die Lage auf dem Gasmarkt auch weiterhin volatil. Um weiter Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen, haben wird in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EnWG abschließend beraten. Der Entwurf sieht vor, die Vorschriften zu den Mindestfüllständen bis zum 1. April 2027 verlängert wird. Denn erst zu diesem Zeitpunkt werden laut Bundesregierung die landseitigen LNG-Terminals in Betrieb gehen und die Gasversorgung sichern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier