Umwelt und Energie – Seite 10 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

,

Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.

Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.

Änderungen beim Ausbau der Energienetze

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.

Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.

Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf

Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf

Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris

,

Vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 findet die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris statt. Mit einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen ab 2020 einzusetzen. Ziel ist es, die globale Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen.

Das neue Abkommen soll u. a. einen Mechanismus enthalten, der in regelmäßigen Abständen darüber Aufschluss gibt, wie weit die Summe der Klimaziele der Staatengemeinschaft von der Erreichung der 2-Grad-Obergrenze entfernt ist. Darüber hinaus soll es robuste Regeln zur Transparenz, Anrechnung, Berichterstattung und Überprüfung enthalten. Diese Regeln sollen für alle Staaten gelten, aber flexibel auf deren unterschiedlichen Fähigkeiten eingehen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Oliver Kaczmarek lehnt Fracking weiter ab

, ,

CDU in NRW muss Klarheit über ihre Haltung schaffen!

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Kaczmarek: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“

Die CDU dagegen hat keine klare Position. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will Oliver Kaczmarek nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden.“

Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Kaczmarek. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

,

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz

,

Der Schutz von Mensch und Umwelt haben absolute Priorität bei der Anwendung neuer Technologien. Dies gilt auch für die Gasförderung in tiefergelegenen Gesteinsschichten durch hydraulisches Aufbrechen von Gesteinsschichten, kurz „Fracking“. Es ist gut, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun ein gemeinsames Regelpaket vorgelegt haben, das zeigt: Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und die potenziellen Gefahren durch Fracking sehr ernst!

Das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – das beispielsweise in den USA angewendet wird – bleibt generell und auf Dauer verboten. Nach 2018 können kommerzielle Bohrungen bis zu einer Tiefe von 3000 Metern nur dann durch die Bergbau- und Wasserbehörden der Länder genehmigt werden, wenn eine unabhängige Expertenkommission zuvor deren Unbedenklichkeit bestätigt hat. Die Bundesländer erhalten einen Ermessensspielraum, diese Reglung noch zu verschärfen. Sensible Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, oder Naturschutzgebiete sind von vornherein als potenzielle Fördergebiete ausgeschlossen. Damit werden in Deutschland insgesamt die weltweit strengsten Auflagen für Fracking gelten.

Der Blick auf die Gasvorkommen in Deutschland macht deutlich: Fracking kann keinen substanziellen Beitrag leisten, um unsere Energieversorgung zu sichern oder unsere Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und eine höhere Energieeffizienz bleiben hierfür unverzichtbar.

Verbot von Fracking in NRW

,

In Deutschland und speziell in NRW wird es in absehbarer Zeit kein Fracking im Schiefer- und Kohleflözgas geben. Dies stellen das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Eckpunktepapier klar. Trinkwasser und Gesundheit müssen absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

„Die Bundesregierung entspricht damit den Vorstellungen vieler Gegner des Frackings und unterstützt die Position von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Denn die Risiken des Frackings bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas sind nicht abschätzbar. Ein solches Fracking-Verbot soll mindestens bis 2021 gelten. Dann gibt es eine Überprüfung. Eng umgrenzte Forschungsprojekte darf es nur unter strengen Regeln,  umfassender staatlicher Kontrolle und intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung geben“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Ich bin froh, dass sich der Widerstand gelohnt hat. Die SPD setzt endlich eine klare Regelung durch, die verlässlich ist und den Menschen Sicherheit gibt“, so Kaczmarek.

Das Eckpunktepapier enthält zudem Regelungen für die seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandte konventionelle Erdgasförderung im Sandgestein. Hier werden die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser deutlich verschärft. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung von Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. Für den Umgang mit Lagerstättenwasser soll es neue, deutlich strengere Regeln geben. Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert.

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014)

,

Am Freitag vormittag wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 sowie das Gesetz zur besonderen Ausgleichsregelung im Deutschen Bundestag abschließend debattiert und beschlossen. Das neue EEG bildet nun den Rahmen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Das Gesetz tritt zum 1. August 2014 in Kraft.

Mit dem Gesetz wollen wir mehr Kosteneffizienz erreichen, indem wir Überförderungen abbauen und die Einspeisevergütung für Neuanlagen absenken. Der Ausbaukorridor bildet eine stabile Planungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die gesamte Stromwirtschaft. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik. Die finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien wird spätestens 2017 über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung maßvoll vorangetrieben.

Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission gibt es eine sogenannte Besondere Ausgleichsregelung, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Auf diese Weise wird die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb gesichert. Insgesamt 68 Branchen können künftig unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden sowie Härtefallregelungen für Unternehmen angewandt werden, die aus den Ausnahmen herausfallen. Insgesamt wird damit ein weiterer Aufwuchs des Entlastungsvolumens für die energieintensive Industrie verhindert und die Entlastung stärker auf die wirklich energieintensiven Unternehmen konzentriert.

Relevant ist die Neuregelung des EEG auch für Eigenstromproduzenten. In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Diese Entwicklung benachteiligt diejenigen Verbraucher, die sich keine Anlage zur Eigenstromerzeugung leisten können, da nur sie für die EEG-Umlage bezahlen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher soll sie auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Dabei sollen auch Eigenstromversorger künftig grundsätzlich die volle EEG-Umlage zahlen. Allerdings bestehen Ausnahmen, in denen keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage fällig wird. Von der EEG-Umlage befreit bleiben Betreiber von Kleinanlagen, Eigenversorger, die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind sowie der Kraftwerkseigenverbrauch.

Einen Bericht der SPD-Fraktion zur EEG-Novelle finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/die-energiewende-zum-erfolg-f%C3%BChren

Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

,

Bereits in der letzten Woche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beraten. In dieser Woche vervollständigen wir das EEG-Reformpaket mit der ersten Lesung einer europakonformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen.

Im Laufe der Beratungen werden beide Gesetzentwürfe zusammengeführt. Das an diesem Freitag im Bundestag eingebrachte Gesetz zur Besonderen Ausgleichsregelung berücksichtigt die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission. Es enthält einen Lösungsvorschlag, der es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig wird die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen konzentriert, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien sehen vor, dass stromintensive Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden. Grundsätzlich gilt: Begünstigte Unternehmen zahlen künftig 15 Prozent der vollen Umlage. Die Belastung ist aber auf vier Prozent, bei besonders stromintensiven Unternehmen auf 0,5 Prozent, ihrer Bruttowertschöpfung begrenzt.

Für Unternehmen, die bisher begünstigt waren, künftig aber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, gibt es Härtefallregelungen. So soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Mit der nun gefundenen Lösung bleiben tausende Arbeitsplätze erhalten, die bei voller Anrechnung der EEG-Umlage gefährdet worden wären.

Den Gesetzentwurf von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801449.pdf

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Neustart in der Energiewende: Das neue EEG

,

Am Donnerstag begann die parlamentarische Beratung der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). Das reformierte EEG wird den europarechtskonformen Rahmen schaffen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern.

Für die einzelnen EEG-Technologien werden im neuen Gesetz verbindliche Ausbaupfade festgelegt – so erhöht sich für alle Akteure der Energiewirtschaft die Planungssicherheit. Somit kann wirksam eine Überförderung kostenintensiver Technologien vermieden werden. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Onshore-Wind und Photovoltaik. Spätestens ab 2017 wird die finanzielle Förderung der Erneuerbaren über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung vorangetrieben. Die Streichung von Boni und eine stärkere Degression der Fördersätze verbessert ebenfalls die Kosteneffizienz.

Um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessener zu verteilen, werden Anlagen zur Eigenstromerzeugung stärker in die EEG-Umlage einbezogen. So können einzelne Endverbraucher oder Unternehmen künftig nicht mehr aus der gemeinschaftlich finanzierten Ökostrom-Förderung austreten. Dabei bleiben Bestandsanlagen weiterhin befreit und es wird gewährleistet, dass die Eigenversorgung wirtschaftlich bleibt, so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

Der Ausgleich der verschiedenen Interessen und die Einigung mit den Ländern auf Ziel und Weg der Reform war eine Herkulesaufgabe, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfolgreich gemeistert hat. Die sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Unternehmen sind nicht Teil des Gesetzentwurfs. Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Kommission wird das Wirtschaftsministerium zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenständigen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801304.pdf

Über den „Neustart in der Energiewende“ informiert auch die SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Die Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50839986_kw19_regierungsbefragung/index.html

Tschernobyl-Unglück jährt sich zum 28. Mal

,

Anlässlich des 28. Jahrestages des Reaktorunglücks von Tschernobyl am 26. April 2014 erinnert der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD) an die Opfer der bis heute größten atomaren Katastrophe in der Geschichte.

Von dem Unglück waren rund neun Millionen Menschen direkt betroffen. Weite Gebiete der heutigen Ukraine sowie von Belarus und Russland wurden unbewohnbar – bis heute leiden Anwohner in vielen Regionen unter den Folgen der atomaren Strahlung. Kaczmarek hebt besonders die Leistung der Katastrophenhelfer hervor:„Mit ihrer Arbeit haben sie dazu beigetragen, dass die Reaktorkatastrophe sich nicht noch weiter über Europa ausbreiten konnte.“ Die sogenannten Liquidatoren würden daher zu Recht „die Retter Europas“ genannt. Für ihr Engagement haben sie einen hohen Preis bezahlt.

Von der Situation in den betroffenen Gebieten konnte sich Oliver Kaczmarek bei Reisen in die Ukraine und nach Belarus selbst ein Bild machen. Sein Engagement für die Hinterbliebenen der Katastrophe und seine Unterstützung für die Tschernobyl-Hilfe in Deutschland will er als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag fortsetzen. Im Juni reist er erstmals in dieser neuen Funktion nach Minsk. Mit auf die Reise geht eine Miniatur der Skulptur, die in Kamen auf Initiative der Arbeiterwohlfahrt zum Gedenken an die Opfern der Tschernobyl-Katastrophe errichtet wurde. Diese wird Kaczmarek in Minsk an belarussische Partner übergeben.

Die Arbeiterwohlfahrt erinnert am Samstag in Kamen mit einer Kerzenaktion an den Jahrestag des Reaktorunglücks. Ab 10:00 Uhr verteilt die AWO unter Beteiligung von Oliver Kaczmarek auf dem Alten Markt Kerzen, die dort um 19:00 Uhr entzündet werden.