Elektromobilität steuerlich fördern
Ebenfalls diese Woche hat der Bundestag beschlossen, Elektromobilität steuerlich zu fördern. In der abschließenden Beratung hat das Parlament dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Damit hat der Bundestag einen weiteren Schritt gemacht, um den CO2-Ausstoß zu verringern und Mobilität in Deutschland umweltschonender zu machen.
Das Gesetz ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung sowie die zeitlich befristete Kaufprämie. Im Einzelnen sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die steuerliche Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern. Ebenfalls soll die Befreiung auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen erweitert werden.
Zukünftig sollen sich Arbeitgeber durch einen Steueranreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird es eine Steuerermäßigung geben für Arbeitnehmer, die Strom von Ladevorrichtungen für auch privat genutzten Fahrzeuge abnehmen.
Mehr zum Gesetzesentwurf hier und zur Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung hier.