Umwelt und Energie – Seite 9 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

SPD setzt Fracking-Verbot durch

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An diesem Freitag hat das Parlament das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ beschlossen. Nach einjähriger Blockade konnte sich die SPD mit ihren Forderungen durchsetzen. Der Gesetzestext schafft einen sicheren Rechtsrahmen und schützt Menschen, Umwelt und Trinkwasser.

Das sogenannte „unkonventionelle Fracking“, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Die seit Jahrzehnten vor allem in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung darf weiterhin betrieben werden, allerdings mit strikteren Umweltschutzauflagen.

Bisher liegen uns zu wenige Erkenntnisse über mögliche Folgen des Fracking vor um abschließend darüber zu entscheiden. Daher dürfen in den nächsten vier Jahren zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden – vorausgesetzt, die jeweilige Landesregierung stimmt zu. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, Probebohrungen nicht zuzustimmen.

Für die weitere Erforschung des Frackings wird auf der Grundlage des Gesetzes von der Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Diese begleitet die streng reglementierten Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich und wertet sie aus. Dafür erstellt die Expertenkommission ab dem 30. Juni 2018 jährlich Erfahrungsberichte zu erfolgten Maßnehmen und zum Stand der Technik. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Nach vier Jahren werden die neugewonnenen Erkenntnisse über Fracking unter Berücksichtigung der Berichte der Expertenkommission evaluiert. Erst auf der Grundlage der daraus gewonnen fundierten Erkenntnisse wird der Bundestag 2021 erneut über Fracking abstimmen.

Hier geht es zum angenommen Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf

Und hier findet sich die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bunderegierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804949.pdf

Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)

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Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, deren Anteil rund 33 Prozent am Stromverbrauch in 2015 erreichte.

Die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien wollen wir verstetigen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich machen. Die EEG-Reform 2014 war hierfür ein wichtiger Schritt. Jetzt geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen.

Wir werden die erneuerbaren Energien weiterhin kräftig ausbauen. Mit dem Wechsel auf das Ausschreibungssystem sorgen wir für mehr Planbarkeit und Kosteneffizienz. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Stromnetze mit dem Zubau von Ökostromanlagen Schritt halten kann.

Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung Einzug hält, kann hier nachgelesen werden: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808832.pdf

Das Fracking-Verbot kommt!

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„Nach einjähriger Blockade kann am Freitag endlich ein Fracking-Verbot im Deutschen Bundestag verabschiedet werden! Dank der harten Verhandlungslinie der SPD ist auch klar: nur der Deutsche Bundestag kann und wird in Zukunft über Fracking entscheiden.“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek über die Einigung in der Großen Koalition auf ein Fracking-Verbot.

Die Einigung sieht im Einzelnen vor: Das sogenannte unkonventionelle Fracking, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Im Jahr 2021 nimmt der Bundestag das Thema im Lichte der dann vorhandenen Erkenntnisse in die Hand und kann über Fracking erneut abstimmen. Bis dahin werden zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen erlaubt. Dazu ist die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zwingend erforderlich.

Erlaubt bleibt die seit Jahrzehnten insbesondere in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung, allerdings unter deutlich verschärften Umweltauflagen.

Abstimmung über Fracking im Bundestag

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Am Donnerstag hat das Plenum des Deutschen Bundestags einen Gesetzentwurf der Grünen zum Verbot der umstrittenen Fracking-Technik in Deutschland abgelehnt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der klaren Auffassung, dass unkonventionelles Fracking in Deutschland nicht zugelassen werden sollte.

Die Regierungskoalitionen aus SPD und Union hatten sich im April 2015 auf eine Haltung zum Thema Fracking verständigt. In der Konsequenz wurden zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht (Drucksachen 18/471318/4714), zu denen auch Experten angehört wurden. Mit dem Gesetzespaket sollte unkonventionelles Fracking verboten werden – lediglich Probebohrungen zur wissenschaftlichen Erprobung der Technologie sollte unter engen Bedingungen erlaubt werden.

Uneinigkeit entstand zwischen Union und SPD in der Frage, bei wem die Entscheidung über den weiterem Umgang mit Fracking liegen soll. Die Union möchte die Entscheidung in die Hände einer Expertenkommission legen. Für die SPD hingegen ist klar: Eine solche weitreichende Entscheidung muss der Bundestag als legitimierter Gesetzgeber treffen! Ein Fortkommen in dieser wichtigen Frage scheitert aktuell am Widerwillen der CDU. Jetzt gilt es, die strittigen Punkte aus der Welt und endlich Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft herzustellen!

Die Grünen haben über ihren, aus meiner Sicht zu kurz greifenden Antrag, eine namentliche Abstimmung beantragt, aber eine Debatte darüber abgelehnt. Das ist vollkommen absurd und zeigt, dass die Grünen beim Fracking-Verbot auf Krawall statt ordentliche politische Arbeit setzen. Auch deshalb war ihr Antrag nicht zustimmungsfähig.

 

Letztlich war meine Enthaltung aber auch an den Koalitionspartner von CDU und CSU gerichtet, der offensichtlich zwischen Fracking-Befürwortern und –gegnern keinen Kompromiss findet und jetzt in Kauf nimmt, dass die Rechtslage ohne Gesetz unklar bleibt. Ich setze mich weiter dafür ein, dass wir ein Gesetz bekommen, dass die Entscheidung über Fracking-Vorhaben allein dem Deutschen Bundestag überlässt und Fracking in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen ausschließt.

 

Hier informiert die SPD-Bundestagsfraktion über die verschiedenen Formen des Fracking und was die Große Koalition für eine gesetzliche Lösung vorschlägt: http://www.spdfraktion.de/themen/unkonventionelles-kommerzielles-fracking-de-facto-verboten

Weltklimagipfel in Paris – Signal für den Klimaschutz

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Die Ergebnisse des Weltklimagipfels in Paris waren am Donnerstag das Thema der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. In Paris ist es erstmals gelungen, ein völkerrechtlich verbindliches Ziel zum Klimaschutz zu verankern. Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Weltgemeinschaft, die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und wenn möglich nicht über 1,5 Grad Celsius ansteigen zu lassen.

Alle Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, werden nun ab 2020 alle fünf Jahre ambitionierte Klimaschutzpläne vorlegen. Wichtig ist: Das Abkommen überwindet die klimapolitisch veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Gleichzeitig enthält es feste Zusagen, um die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel konkret zu unterstützen. Die Welt hat mit dem Abkommen von Paris ein entscheidendes Signal für den Klima-schutz gesetzt.

Unser Dank gilt unserer Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Mit ihrer hervorragenden engagierten Arbeit hat sie wesentlich zum Erfolg des Klimagipfels beigetragen. Nun gilt es, das Mögliche zu tun, um die ambitionierten Ziele des Abkommens tatsächlich in der Realität umzusetzen. Dies liegt in der Verantwortung der ganzen Weltgemeinschaft. Uns in Deutschland bestärkt die Klimavereinbarung darin, die von der SPD angestoßene Energiewende hin zu einem Umstieg auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz konsequent fortzusetzen.

In einer Pressemitteilung erläutern die zuständigen Fachpolitiker der SPD-Fraktion die Bedeutung der Ergebnisse für deutsche Klimapolitik: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/paris-tritt-den-weg-zur-dekarbonisierung-fest

Klima-Gipfel in Paris

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Bis zum 11. Dezember tagen in Paris die Delegierten der UN-Klimakonferenz. Die SPD hat eine klare Erwartungshaltung: Das Ergebnis des Gipfels muss eine rechtlich verbindliche Zielvereinbarung sein, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen.

Schon heute ist der Klimawandel für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Extreme Wetterlagen verschärfen die Konkurrenz einer wachsenden Weltbevölkerung um knappe Ressourcen und verstärken weltweit Fluchtbewegungen. Die Zeit drängt, aber noch kann die Weltgemeinschaft handeln, bevor die Dynamik des Klimawandels droht, unbeherrschbar zu werden. Dafür muss jedes Land seinen Beitrag leisten, auch die großen Schwellenländer China und Brasilien.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Union haben wir unsere klare Erwartungshaltung für das Ergebnis des Gipfels in Paris zum Ausdruck gebracht: Das neue Abkommen soll ein rechtlich verbindliches Regelwerk sein, das für alle Staaten gilt. Bestandteil des Abkommens muss auch eine Kontrolle der Umsetzung auf der Basis von Berichterstattungen und Überprüfungen sein.

Tatsache ist: Um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, ist eine entschlossene Klimapolitik unabdingbar. Deshalb wird Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Mit der nun erzielten Einigung auf ein Energiepaket, sorgen wir für mehr Ordnung bei der Energiewende in Deutschland und senden zudem das Signal: Wir meinen es ernst mit unserem ambitionierten nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Klimakonferenz in Paris muss ehrgeiziges Abkommen beschließen“ können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

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Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.

Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.

Änderungen beim Ausbau der Energienetze

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.

Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.

Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf

Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf

Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris

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Vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 findet die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris statt. Mit einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen ab 2020 einzusetzen. Ziel ist es, die globale Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen.

Das neue Abkommen soll u. a. einen Mechanismus enthalten, der in regelmäßigen Abständen darüber Aufschluss gibt, wie weit die Summe der Klimaziele der Staatengemeinschaft von der Erreichung der 2-Grad-Obergrenze entfernt ist. Darüber hinaus soll es robuste Regeln zur Transparenz, Anrechnung, Berichterstattung und Überprüfung enthalten. Diese Regeln sollen für alle Staaten gelten, aber flexibel auf deren unterschiedlichen Fähigkeiten eingehen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Oliver Kaczmarek lehnt Fracking weiter ab

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CDU in NRW muss Klarheit über ihre Haltung schaffen!

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Kaczmarek: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“

Die CDU dagegen hat keine klare Position. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will Oliver Kaczmarek nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden.“

Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Kaczmarek. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

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Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.