Umwelt und Energie – Seite 9 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Elektromobilität steuerlich fördern

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Ebenfalls diese Woche hat der Bundestag beschlossen, Elektromobilität steuerlich zu fördern. In der abschließenden Beratung hat das Parlament dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Damit hat der Bundestag einen weiteren Schritt gemacht, um den CO2-Ausstoß zu verringern und Mobilität in Deutschland umweltschonender zu machen.

Das Gesetz ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung sowie die zeitlich befristete Kaufprämie. Im Einzelnen sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die steuerliche Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern. Ebenfalls soll die Befreiung auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen erweitert werden.

Zukünftig sollen sich Arbeitgeber durch einen Steueranreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird es eine Steuerermäßigung geben für Arbeitnehmer, die Strom von Ladevorrichtungen für auch privat genutzten Fahrzeuge abnehmen.

Mehr zum Gesetzesentwurf hier und zur Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung hier.

Die Brennelementesteuer muss verlängert werden

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Da mir Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis in den vergangen Wochen vermehrt Aktionspostkarten der Anti-Atom-Organisation „ausgestrahlt“ zuschicken, möchte ich meinen Standpunkt zur Brennelementesteuer für Atomkraftwerke deutlich machen:

Die Brennelementesteuer muss bis zum Betriebsende des letzten Atomkraftwerks verlängert werden. Die Atomenergie stützt sich auf eine sehr gefährliche Technologie, deren Risiken nicht die Hersteller, sondern die Allgemeinheit trägt. Wir wissen alle, dass uns die Folgen dieser Technologie, mit der die Energieversorger Milliardenbeträge verdienen, noch Jahrhunderte beschäftigen werden und die Frage eines Endlagers für den strahlenden Müll, der weiterhin produziert wird, dringend gelöst werden muss.

Über die Steuer sollten die Energieversorger daher als Verursacher auch weiterhin zur Mitfinanzierung der Kosten herangezogen werden, die durch Atomkraft entstehen. Mit der Verlängerung der Steuer können wir ein klares Zeichen setzen, dass der Atomausstieg nicht mehr verhandelbar ist.

Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien

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Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein zentraler Baustein zum Gelingen der Energiewende. Mit dem Übergang von der festen Einspeisevergütung zu Ausschreibungen leiten wir die nächste Etappe für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ein. Bis zum Jahre 2025 werden wir auf diesem Weg den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von heute 33 Prozent auf 45 Prozent steigern. Dabei hilft das System der Ausschreibungen dabei, für mehr Kosteneffizienz und eine bessere Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze zu sorgen.

In Zukunft geht der Ausbau der Erneuerbarer Energien Hand in Hand mit dem Ausbau der Stromnetze. Denn Strom zu produzieren, der nicht beim Kunden ankommt, verursacht vor allem eines: Sinnlose Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig tragen Ausschreibungsverfahren zur besseren Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren bei. Gleichzeitig sorgen sinnvolle Ausbaukorridore für eine nachhaltige Förderung Erneuerbarer Energien. Ein wichtiger Erfolg ist zudem, dass wir eine Regelung durchgesetzt haben, die Bürger-Energie-Genossenschaften besser stellt als große Unternehmen. Sie müssen für ihre Teilnahme an den Ausschreibungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sparen sich damit die hohen Vorlaufkosten.

Mit der Reform des EEG und anderer energiepolitischer Gesetze haben wir in den zurückliegenden Monaten ein hochkomplexes, für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes enorm wichtiges Mammutprojekt zu einem erfolgreichen Ende geführt. Ich finde, angesichts der Vielzahl von Einzelinteressen ist das eine Leistung, auf die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stolz sein können.

Mehr dazu hier.

SPD setzt Fracking-Verbot durch

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An diesem Freitag hat das Parlament das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ beschlossen. Nach einjähriger Blockade konnte sich die SPD mit ihren Forderungen durchsetzen. Der Gesetzestext schafft einen sicheren Rechtsrahmen und schützt Menschen, Umwelt und Trinkwasser.

Das sogenannte „unkonventionelle Fracking“, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Die seit Jahrzehnten vor allem in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung darf weiterhin betrieben werden, allerdings mit strikteren Umweltschutzauflagen.

Bisher liegen uns zu wenige Erkenntnisse über mögliche Folgen des Fracking vor um abschließend darüber zu entscheiden. Daher dürfen in den nächsten vier Jahren zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden – vorausgesetzt, die jeweilige Landesregierung stimmt zu. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, Probebohrungen nicht zuzustimmen.

Für die weitere Erforschung des Frackings wird auf der Grundlage des Gesetzes von der Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Diese begleitet die streng reglementierten Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich und wertet sie aus. Dafür erstellt die Expertenkommission ab dem 30. Juni 2018 jährlich Erfahrungsberichte zu erfolgten Maßnehmen und zum Stand der Technik. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Nach vier Jahren werden die neugewonnenen Erkenntnisse über Fracking unter Berücksichtigung der Berichte der Expertenkommission evaluiert. Erst auf der Grundlage der daraus gewonnen fundierten Erkenntnisse wird der Bundestag 2021 erneut über Fracking abstimmen.

Hier geht es zum angenommen Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf

Und hier findet sich die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bunderegierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804949.pdf

Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)

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Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, deren Anteil rund 33 Prozent am Stromverbrauch in 2015 erreichte.

Die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien wollen wir verstetigen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich machen. Die EEG-Reform 2014 war hierfür ein wichtiger Schritt. Jetzt geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen.

Wir werden die erneuerbaren Energien weiterhin kräftig ausbauen. Mit dem Wechsel auf das Ausschreibungssystem sorgen wir für mehr Planbarkeit und Kosteneffizienz. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Stromnetze mit dem Zubau von Ökostromanlagen Schritt halten kann.

Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung Einzug hält, kann hier nachgelesen werden: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808832.pdf

Das Fracking-Verbot kommt!

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„Nach einjähriger Blockade kann am Freitag endlich ein Fracking-Verbot im Deutschen Bundestag verabschiedet werden! Dank der harten Verhandlungslinie der SPD ist auch klar: nur der Deutsche Bundestag kann und wird in Zukunft über Fracking entscheiden.“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek über die Einigung in der Großen Koalition auf ein Fracking-Verbot.

Die Einigung sieht im Einzelnen vor: Das sogenannte unkonventionelle Fracking, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Im Jahr 2021 nimmt der Bundestag das Thema im Lichte der dann vorhandenen Erkenntnisse in die Hand und kann über Fracking erneut abstimmen. Bis dahin werden zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen erlaubt. Dazu ist die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zwingend erforderlich.

Erlaubt bleibt die seit Jahrzehnten insbesondere in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung, allerdings unter deutlich verschärften Umweltauflagen.

Abstimmung über Fracking im Bundestag

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Am Donnerstag hat das Plenum des Deutschen Bundestags einen Gesetzentwurf der Grünen zum Verbot der umstrittenen Fracking-Technik in Deutschland abgelehnt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der klaren Auffassung, dass unkonventionelles Fracking in Deutschland nicht zugelassen werden sollte.

Die Regierungskoalitionen aus SPD und Union hatten sich im April 2015 auf eine Haltung zum Thema Fracking verständigt. In der Konsequenz wurden zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht (Drucksachen 18/471318/4714), zu denen auch Experten angehört wurden. Mit dem Gesetzespaket sollte unkonventionelles Fracking verboten werden – lediglich Probebohrungen zur wissenschaftlichen Erprobung der Technologie sollte unter engen Bedingungen erlaubt werden.

Uneinigkeit entstand zwischen Union und SPD in der Frage, bei wem die Entscheidung über den weiterem Umgang mit Fracking liegen soll. Die Union möchte die Entscheidung in die Hände einer Expertenkommission legen. Für die SPD hingegen ist klar: Eine solche weitreichende Entscheidung muss der Bundestag als legitimierter Gesetzgeber treffen! Ein Fortkommen in dieser wichtigen Frage scheitert aktuell am Widerwillen der CDU. Jetzt gilt es, die strittigen Punkte aus der Welt und endlich Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft herzustellen!

Die Grünen haben über ihren, aus meiner Sicht zu kurz greifenden Antrag, eine namentliche Abstimmung beantragt, aber eine Debatte darüber abgelehnt. Das ist vollkommen absurd und zeigt, dass die Grünen beim Fracking-Verbot auf Krawall statt ordentliche politische Arbeit setzen. Auch deshalb war ihr Antrag nicht zustimmungsfähig.

 

Letztlich war meine Enthaltung aber auch an den Koalitionspartner von CDU und CSU gerichtet, der offensichtlich zwischen Fracking-Befürwortern und –gegnern keinen Kompromiss findet und jetzt in Kauf nimmt, dass die Rechtslage ohne Gesetz unklar bleibt. Ich setze mich weiter dafür ein, dass wir ein Gesetz bekommen, dass die Entscheidung über Fracking-Vorhaben allein dem Deutschen Bundestag überlässt und Fracking in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen ausschließt.

 

Hier informiert die SPD-Bundestagsfraktion über die verschiedenen Formen des Fracking und was die Große Koalition für eine gesetzliche Lösung vorschlägt: http://www.spdfraktion.de/themen/unkonventionelles-kommerzielles-fracking-de-facto-verboten

Weltklimagipfel in Paris – Signal für den Klimaschutz

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Die Ergebnisse des Weltklimagipfels in Paris waren am Donnerstag das Thema der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. In Paris ist es erstmals gelungen, ein völkerrechtlich verbindliches Ziel zum Klimaschutz zu verankern. Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Weltgemeinschaft, die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und wenn möglich nicht über 1,5 Grad Celsius ansteigen zu lassen.

Alle Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, werden nun ab 2020 alle fünf Jahre ambitionierte Klimaschutzpläne vorlegen. Wichtig ist: Das Abkommen überwindet die klimapolitisch veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Gleichzeitig enthält es feste Zusagen, um die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel konkret zu unterstützen. Die Welt hat mit dem Abkommen von Paris ein entscheidendes Signal für den Klima-schutz gesetzt.

Unser Dank gilt unserer Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Mit ihrer hervorragenden engagierten Arbeit hat sie wesentlich zum Erfolg des Klimagipfels beigetragen. Nun gilt es, das Mögliche zu tun, um die ambitionierten Ziele des Abkommens tatsächlich in der Realität umzusetzen. Dies liegt in der Verantwortung der ganzen Weltgemeinschaft. Uns in Deutschland bestärkt die Klimavereinbarung darin, die von der SPD angestoßene Energiewende hin zu einem Umstieg auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz konsequent fortzusetzen.

In einer Pressemitteilung erläutern die zuständigen Fachpolitiker der SPD-Fraktion die Bedeutung der Ergebnisse für deutsche Klimapolitik: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/paris-tritt-den-weg-zur-dekarbonisierung-fest

Klima-Gipfel in Paris

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Bis zum 11. Dezember tagen in Paris die Delegierten der UN-Klimakonferenz. Die SPD hat eine klare Erwartungshaltung: Das Ergebnis des Gipfels muss eine rechtlich verbindliche Zielvereinbarung sein, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen.

Schon heute ist der Klimawandel für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Extreme Wetterlagen verschärfen die Konkurrenz einer wachsenden Weltbevölkerung um knappe Ressourcen und verstärken weltweit Fluchtbewegungen. Die Zeit drängt, aber noch kann die Weltgemeinschaft handeln, bevor die Dynamik des Klimawandels droht, unbeherrschbar zu werden. Dafür muss jedes Land seinen Beitrag leisten, auch die großen Schwellenländer China und Brasilien.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Union haben wir unsere klare Erwartungshaltung für das Ergebnis des Gipfels in Paris zum Ausdruck gebracht: Das neue Abkommen soll ein rechtlich verbindliches Regelwerk sein, das für alle Staaten gilt. Bestandteil des Abkommens muss auch eine Kontrolle der Umsetzung auf der Basis von Berichterstattungen und Überprüfungen sein.

Tatsache ist: Um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, ist eine entschlossene Klimapolitik unabdingbar. Deshalb wird Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Mit der nun erzielten Einigung auf ein Energiepaket, sorgen wir für mehr Ordnung bei der Energiewende in Deutschland und senden zudem das Signal: Wir meinen es ernst mit unserem ambitionierten nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Klimakonferenz in Paris muss ehrgeiziges Abkommen beschließen“ können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

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Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.

Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.

Änderungen beim Ausbau der Energienetze

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.

Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.

Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf

Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf