Russland setzt verstärkt Energie als Waffe ein. Erst vor kurzem hat Putin die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien gestoppt. Er droht auch Deutschland mit einem Lieferstopp. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Mit dem Entwurf schaffen wir Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer*innen. Sollte es künftig zu einer Knappheit bei Gas kommen, muss man wissen, wie viel Gas gebraucht wird und wofür. Diese Informationen werden künftig zentral von einer digitalen Plattform bei der Bundesnetzagentur gesammelt und verwaltet. Wenn das Gas zugeteilt wird, muss es auch bezahlt werden. Dürfen Gasanbieter einen Preisanstieg nicht weiterreichen und gehen deshalb insolvent, kommt gar kein Gas mehr an. Deshalb sieht der Entwurf die Weitergabe von Preisaufschlägen vor. Dafür werden enge und transparente Kriterien festgelegt. Besteht eine konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen innerhalb der kritischen Infrastruktur nicht nachkommt, kann der Staat eingreifen.
Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Im Juli steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten. Wir führen außerdem den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand werden spürbar erhöht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Durch die Erhöhung bekämpfen wir Altersarmut und federn die derzeitigen finanziellen Belastungen durch die höheren Energiepreise ab.
Höhere Kosten für Energie und Lebensmittel, pandemiebedingte Gesundheitsausgaben – all das sind finanzielle Belastungen für die Menschen in ganz Deutschland. Die Ampelkoalition hat deshalb zwei Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, welche die Verbraucher*innen spürbar entlasten. Zwei Vorhaben davon setzen wir nun um: Wir schaffen die EEG-Umlage ab, damit der Strom günstiger wird. Und wir unterstützen Kinder in bedürftigen Familien mit einem Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich sowie Menschen in Grundsicherung mit einer Einmalzahlung von 100 Euro. So sorgen wir dafür, dass Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet höhere Strompreise für viele Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage. Wir wollen Familien und Unternehmen vor hohen Energiepreisen schützen. Hier geht es um eine vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022.
Strombeziehende Unternehmen und Verbraucher*innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Endverbraucher*innen weiterzugeben. Zudem erhöhen wir die Transparenz: Stromlieferant*innen werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.
Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.
Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben.
Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht.
Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.
Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.
Die momentan hohen Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Diese Belastung werden wir mit einem Heizkostenzuschuss abfedern. So werden wir zusätzlich entstehende soziale Härten abfedern. Die Regierungskoalition hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, welcher in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen), welche mit 270€ unterstützt werden, sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher:innen und rund 75.000 Aufstiegs-Bafög-Empfänger:innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, einen Zuschuss von 230€ erhalten. Für uns als SPD war es in den Beratungen besonders wichtig, dass der Zuschuss nun automatisch, ohne ein aufwändiges bürokratisches Antragsverfahren ausgezahlt wird. Zusätzlich werden wir uns Im parlamentarischen Verfahren für eine Erhöhung des Zuschusses einsetzen, um die steigenden Preise besser abzufedern. 230
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2022-03-18 10:25:282022-03-18 12:16:14Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise
Als weiteren Schritt zur Entlastung bei den Energiepreisen wird die Ampelkoalition die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegte Umlage (EEG-Umlage) bereits zum 1. Juli 2022 abschaffen. So werden wir die hohen Strompreise für Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen senken. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.
Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Besonders wichtig ist es uns deshalb, dass bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt wird und in bestehenden Verträgen die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben ist. Zusätzlich erhöhen wir die Transparenz für die Kund:innen Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.
Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in diese Woche in der ersten Lesung beraten. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher*innen und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger*innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss auf Antrag. Wohngeldempfänger*innen erhalten die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-02-17 17:08:012022-02-17 17:25:27Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigen Einkommen
Seit dem 24. Januar 2022 können vorerst keine staatlichen Förderungen mehr für energieeffiziente Gebäude beantragt werden. Entsprechend ist in den vergangenen Wochen ein großer Bedarf an einem Austausch zwischen mir und Familien entstanden, die angesichts hoher Baupreise ihr gesamtes Geld in klimafreundliche Einfamilienhäuser investieren wollten und fest mit der Förderung gerechnet hatten. Der abrupte Förderstopp hat auch mich überrascht und ist eine große Verunsicherung. Ich setze mich dafür ein, dass es eine gesicherte Förderperspektive gibt und nicht die bestraft werden, die sich entschieden haben, für ihre Familien in klimafreundliche Wohnungen zu investieren. Die Mitarbeiter*innen meines Büros haben einen Email-Verteiler aufgebaut, über den ich Neuigkeiten zum Sachstand weiterleiten kann. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, oder Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, können Sie sich unter oliver.kaczmarek@bundestag.de melden. Bundeswirtschaftsministerium, Bundesbauministerium und Bundesfinanzministerium arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, möglichst schnell die KfW-Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-02-17 16:59:182022-02-17 17:25:06Stopp der KfW55-Förderung durch den Wirtschaftsminister
Klimaschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt.
Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sogenannte „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen. #
Förderung erneuerbarer Energien
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport europaweit bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien.
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem entsprechende Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden. Das Gesetz sieht Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz vor. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt.
Im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verfahrensbeschleunigungen auf den Weg gebracht werden. Das hat für uns große Bedeutung. Denn wo bereits eine Anlage auf einer infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Fläche steht, kann sie weiter nachhaltig und mit modernster Technik genutzt werden.
Zusätzlich werden Kommunen künftig finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Bislang gibt es dies nur bei Windkraftanlagen.
Markthochlauf von Wasserstoff
Wir stellen die gesetzlichen Weichen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Jetzt kann die Errichtung eines Wasserstoff-Starternetz in Angriff genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zum Ziel der Klimaneutralität. Außerdem stärken verschiedene Maßnahmen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie deren Teilnahme am Strommarkt.
Veröffentlichungspflichten und Vertragsgestaltung werden zukünftig stärker im Sinne der Stromkundinnen und -kunden erfolgen. Auch werden Energiespeicher neu definiert, um eine Doppelbelastung mit Abgaben und Umlagen zu beenden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-06-25 16:10:512021-06-25 16:10:51Klima- und Energiepaket auf dem Weg
Mit dem Beschluss des Pariser Abkommens von 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, bis 2050 die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu reduzieren. Diesem Weg hat sich auch Deutschland verpflichtet: 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums das Klimaschutzgesetz beschlossen, das erstmals verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festlegt und damit der gesamten Gesellschaft Verlässlichkeit und Planbarkeit verschafft. Die SPD hat sich schon damals für schärfere Reduktionsziele eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern berührt auch das Wohl künftiger Generationen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sog. „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.
Der Bundestag debattiert in dieser Woche zudem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. Sie wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, in die sich auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) mit einem Impulspapier eingebracht hat.
Der Bundestag berät darüber hinaus den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates zur 19. Legislaturperiode. Laut dem Bericht müsse ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln noch stärker als bisher in Einklang gebracht werden, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Nachhaltigkeit müsse zum zentralen Ziel politischen Handelns werden und überall mitgedacht werden. Der PBnE empfiehlt Bundestag und Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode, die Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und den PBnE zu einem eigenständigen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-06-11 14:35:352021-06-11 14:35:35Klimaschutz und Nachhaltigkeit