Vergiftungsrisiken frühzeitiger erkennen

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Informationen über Vergiftungen werden in Deutschland vor allem von Ärzt:innen, Unfallversicherungen und individuell Betroffenen gemeldet und müssen laut Chemikaliengesetz beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR) registriert und ausgewertet werden. Dabei arbeitet das BfR eng mit den Giftinformationszentren (GIZ) der Länder zusammen. Bisher können die bei den GIZ und im BfR eingegangenen Daten nur für dringende Fragestellungen zusammengeführt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese Woche im Bundes-tag abschließend beraten wurde, sieht nun die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters beim BfR vor. Ziel ist ein verbesserter Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland.

Im Vergiftungsregister werden erstmals bundesweit zentral Informationen über das Vergiftungsrisiko von chemischen Produkten gesammelt. Ausgenommen sind Vergiftungen durch Arzneimittel, Betäubungsmittel und alkoholische Getränke, deren Wirkung ohnehin bekannt ist bzw. andernorts erfasst wird. Das Register soll eine frühzeitige Erkennung von Vergiftungsrisiken ermöglichen, die die Risikobewertung verbessert und dadurch den Gesundheits- und Verbraucherschutz stärkt.

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