Verbraucherschutz – Seite 3 von 5 – Oliver Kaczmarek, Md

Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss

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Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Von diesem sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten.

Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes

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Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ist im dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung für Rentner*innen sowie Pensionär*innen des Bundes vorgesehen. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen voraussichtlich am 15. Dezember.

Entlastung von Unternehmen bei steigenden Energiepreisen

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Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ein. Somit sorgen wir dafür, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht u.a. den sogenannten Spitzenausgleich weiter erhalten. Diese Steuerbegünstigung ist bisher nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft und einer weiter steigenden Inflation entgegengewirkt.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges

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Die Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:

  • Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Das Energieangebot soll verbessert werden, beispielsweise durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und durch den Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals. Zusätzlich sollen süddeutsche Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen können. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate eingespeicherte Gasmengen über den Winter dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
  • Einführung einer Strompreisbremse: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Die übrigen Unternehmen werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
  • Einführung einer Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Preise werden (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden.
  • Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
  • EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
  • Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.

Wohngeld Plus unterstützt künftig mehr Bürger*innen mit mehr Geld

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Um Geringverdienende, Familien und Rentner*innen dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wir sorgen dafür, dass dann zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten – künftig werden also deutlich mehr Rentner*innen, Familien und Geringverdienende unterstützt. Ziel ist, dass die Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können.

Steuerliche Entlastungen

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Für Verbraucher*innen und Unternehmen

Um die schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger*innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Der Entwurf, nachzulesen auf der Internetseite Bundesfinanzministerium – Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression, sieht vor, die Effekte der Erhöhung von Steuern durch die Anpassung des sogenannten Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich direkt unterstützt, beispielsweise durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.

 

Senkung der Umsatzsteuer bei Gas

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, berät die Bundesregierung aktuell über die Einführung einer Gasumlage. Ziel der Umlage ist, die erhöhten Kosten zur Ersatzbeschaffung für Gasunternehmen abzufedern und die Kosten gleichmäßig auf alle Gaskunden und -kundinnen zu verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet die Umlage aber auch höhere Preise für die Verbraucher*innen und Unternehmen. Daher haben die SPD und ihre Koalitionspartner in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um so die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Weitere Details sind der Internetseite Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt | Bundesregierung  zu entnehmen. Die Unternehmen sollen die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher*innen weitergeben. Die Senkung gilt solange, wie die Gasumlage erhoben wird.

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin

Bei den Beratungen des Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die SPD zusammen mit den anderen Fraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, die auf der Webseite Deutscher Bundestag – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie genauer aufgeführt sind. Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise. Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die zeitlich begrenzte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien niedrigere Steuersätze auf Bier. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien.

Faire Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen kommt

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Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter und Mieterinnen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter und Vermieterinnen stärker beteiligt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dessen Details hier erläutert sind: Entlastung bei CO2-Kosten in der Miete | Bundesregierung.

Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. Das bedeutet, dass in dem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter und Vermieterinnen. So soll auf Seite der Vermieter und Vermieterinnen ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden. Auf Seite der Mieter und Mieterinnen besteht hingegen der Anreiz, energieeffizient zu handeln. Die Regelungen sollen unbefristet gelten.

Mehr Entlastung durch eine abgesenkte Energiesteuer für Kraftstoffe

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Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten Bürger*innen und Unternehmen. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mindestmaß senkt. Dadurch werden Verbraucher*innen und Wirtschaft kurzfristig entlastet. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Diesel-kraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, sowie für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg. Nachzulesen ist dies im entsprechenden Gesetzesentwurf.

Soziale und wirtschaftliche Einschränkungen weiter bekämpfen

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Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist unser oberstes Ziel weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen für die Bürger*innen so gering wie möglich zu halten. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Dieses Gesetz sieht steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürger*innen und Unternehmen vor. Die wirtschaftliche Erholung wird durch zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unterstützt. Zudem entlasten wir Arbeitnehmer*innen. Wir verlängern die Homeoffice-Pauschale sowie die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Der SPD-Fraktion, und mir persönlich, ist es besonders wichtig, dass die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Bonus auch finanziell honoriert wird. Davon profitieren sowohl die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Beschäftigten in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 verlängert. Im Folgenden finden Sie das Gesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001908.pdf.

Regionalisierungsgesetz: Bund finanziert 9-Euro-Ticket

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Um die gestiegenen Belastungen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate. Mit diesem 9-Euro-Ticket, auch bekannt als „9 für 90“-Ticket, sollen die Bürger*innen unmittelbar entlastet und Energieeinsparung ermöglicht werden. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber*innen von Abotickets werden automatisch auf das neue 9-Euro-Ticket umgestellt. Wir sorgen dafür, dass das 9-Euro-Ticket vor Ort ab dem 1. Juni umgesetzt werden kann. Details finden Sie hier.