Wirtschaft und Finanzen – Seite 3 von 17 – Oliver Kaczmarek, Md

Bundeshaushalt 2023

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Wir haben mit dem Bundeshaushalt 2023 die schwierige Balance aus notwendigen Investitionen in die Zukunft, gesellschaftlichem Zusammenhalt unseres Landes und haushaltspolitischer Vernunft geschafft. Wir behalten das Wichtigste im Blick und setzen inmitten zahlreicher Krisen klare Prioritäten. Dieser Haushalt steht für soziale Gerechtigkeit auch in der Zeitenwende. Zudem gehen wir wichtige Zukunftsinvestitionen an. Unsere Haushaltspolitik zeigt, dass diese Koalition gemeinsam an Lösungen arbeitet, statt das Trennende zu suchen. Wir wollen gemeinsam die Zukunft gestalten und stemmen uns mit aller Kraft gegen die Klimakrise und gegen die immensen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Diesen Krisen begegnen wir entschlossen und mit der Überzeugung, dass unser Handeln einen Unterschied macht. Mit der Umsetzung des Entlastungspaketes unterstützen wir diejenigen, die inmitten einer der schwersten Krisen seit Bestehen der Bundesrepublik dringend Hilfe brauchen. Das Bürgergeld, die Erhöhung des Kindergeldes, die Hilfe bei den Heizkosten, all das findet sich im neuen Haushalt wieder. Gleichzeitig stehen wir zu unserer internationalen Verantwortung. Unsere Haushaltspolitik ist progressiv und nachhaltig. Zahlreiche Verbesserungen im Regierungsentwurf wurden durch Umschichtungen und andere Prioritätensetzungen finanziert. Das ist gerade jetzt wichtig, um Vertrauen zu schaffen und Stabilität zu geben. Gleichzeitig können wir mit einer Krisenvorsorge im Jahr 2023 flexibel auf Unvorhergesehenes reagieren.

Wir stellen uns der Klimakrise entschlossen entgegen und stärken wichtige Programme im Klima- und Transformationsfonds. Wir verbinden die Bekämpfung der fossilen Energiekrise mit dem Klimaschutz, stärken die Effizienzberatung und legen ein Programm für den schnelleren Austausch alter Heizungsanlagen mit Wärmepumpen auf. Auch international haben wir den Klimaschutz im Blick und erhöhen die Mittel für die internationale Klimainitiative. Sowohl mit dem Klima- und Transformationsfonds als auch mit dem Etat des Bundesumweltministeriums unterstützen wir die Anpassung an die Folgen der Klimakrise.

Neben kurzfristigen, krisenbedingten Maßnahmen ist es wichtig in die Zukunft zu investieren. Das spiegelt sich auch im Haushalt wider: 500 Millionen Euro im nächsten Jahr und eine Milliarde Euro in den Folgejahren stehen für den Schienenverkehr zusätzlich zur Verfügung. Wir unterstützen Kommunen aktiv bei ihren Investitionsvorhaben, zum Beispiel für Schwimmbäder und Jugendclubs, sowie bei der Anpassung an den Klimawandel und beim natürlichen Klimaschutz. Allein mit diesen Investitionsprogrammen bringen wir insgesamt 700 Millionen Euro für Investitionen in den Kommunen auf den Weg. Wir werden unser Land gerechter, moderner, digitaler und nachhaltiger machen.

Kompromiss beim Bürgergeld

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Diese Woche beschließen Bundestag und Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld. Damit können die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahresbeginn ausgezahlt werden und die Jobcenter können beginnen, die Reform in die Praxis umzusetzen. Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Menschen in Zeiten von steigenden Preisen. Für uns war es in den Verhandlungen wichtig, dass trotz des Zeitdrucks der Kern des Bürgergeldes erhalten bleibt. Dieses Ziel konnten wir erreichen. Daran ändern auch die Anpassungen bei den Mitwirkungspflichten, bei der Karrenzeit und beim Schonvermögen, auch wenn wir es uns anders gewünscht hätten, nichts. Insgesamt konnten wir einen tragfähigen Kompromiss verhandeln, der die ganz große Mehrheit der mit dem Bürgergeldgesetz einzuführenden Verbesserungen beibehält. Auch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Änderungen stellen wir die Grundsicherung auf neue, starke Beine. Unser Ziel ist und bleibt ein moderner Sozialstaat, der als Partner an der Seite der Bürgerinnen und Bürger steht. Es geht um einen System- und Kulturwandel, eine Stärkung der Arbeitslosen, eine verlässliche Absicherung in Not und das Ziel, den Weg in gute Arbeit dauerhaft zu ebenen. Ein Sozialstaat, der den Menschen hilft, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen zu ergreifen. Ein Sozialstaat auf Augenhöhe, der mit weniger Bürokratie auskommt und mehr auf Kooperation setzt. Mit diesem Paradigmenwechsel lassen wir Hartz-IV hinter uns.

Konkret wurden folgende Änderungen am Bürgergeldgesetz im Vermittlungsausschuss vereinbart:

Im Bereich der Mitwirkungspflichten / Sanktionen:

  1. Die sechsmonatige Vertrauenszeit nach Vereinbarung des Kooperationsplans entfällt. Damit können Mitwirkungspflichten während des gesamten Prozesses grundsätzlich nicht mehr nur bei Meldeversäumnissen, sondern auch bei Pflichtverletzungen eingefordert werden.
  2. Pflichtverletzungen werden von Anfang an aber geringer sanktioniert. Um einen Weg zurück in die Mitwirkung aufzuzeigen, wird ein verbindliches abgestuftes Vorgehen gewählt:

Bei einer ersten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf für die Dauer von einem Monat um 10 Prozent. Bei einer zweiten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf für die Dauer von zwei Monaten um 20 Prozent. Ab der dritten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf für die Dauer von drei Monaten um 30 Prozent. Wenn nach der ersten Sanktion im Zeitraum von 12 Monaten keine weitere Sanktion hinzukommt, beginnt das Stufenmodell wieder bei 10 Prozent. Wir tragen damit auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Eine urteilskonforme gesetzliche Regelung hierzu hatte die Union in der Vergangenheit verweigert. Zu Erinnerung: Ursprünglich war im Gesetz geregelt, dass Sanktionen mit 20 Prozent für drei Monate bei der ersten Pflichtverletzung und mit 30 Prozent für drei Monate bei der folgenden Pflichtverletzung ausgesprochen werden konnten.

  1. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Damit entfällt das Sanktionsmoratorium.
  2. Grundsätzlich erfolgt die Aufforderung zu Maßnahmen auf Grundlage des Kooperationsplans mit Rechtsfolgenbelehrung.

Im Bereich Karenzzeit / Vermögen:

  1. Die Karenzzeit soll 12 statt 24 Monate betragen.
  2. Im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage aus der Zeit der Pandemie werden die Vermögensgrenzen abgesenkt. Für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft gilt ein Freibetrag für Erspartes von 40.000 Euro, für die jede weitere Person von 15.000 Euro.
  3. Die Regelung zur Größe des selbstgenutzten Wohneigentums wird um eine Härtefallregelung ergänzt.

Was ist der Kern des Bürgergeldes, den wir bewahrt haben?

  1. Mehr Augenhöhe: Es bleibt beim Kooperationsplan, der die bisher stark verrechtlichte Eingliederungsvereinbarung ablöst. Dieser wird gemeinsam und auf Augenhöhe vereinbart.
  2. Mehr Rechte: Erfolgt keine Einigung, gibt es einen vierwöchigen Schlichtungsmechanismus. Er entlastet Jobcenter von unnötigen Klageverfahren. Die Rechte der Arbeitslosen werden dadurch gestärkt. Mehr Fördern: Wir bauen die individuelle und passgenaue Unterstützung aus, zum Beispiel durch das Entfristen des sozialen Arbeitsmarkts, aufsuchende Arbeit, Weiterbildungsgeld, Coaching und Bürgergeldbonus.
  3. Mehr Nachhaltigkeit: Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Statt schneller Vermittlung in irgendeine Arbeit geht es um nachhaltige Vermittlung in die passende Arbeit!
  4. Mehr Leistungsgerechtigkeit: Die Zuverdienstmöglichkeiten für junge Leute werden verbessert, sodass sie früh die Erfahrung machen können, dass sich Arbeit lohnt.
  5. Mehr Respekt für Lebensleistung: In den ersten 12 Monaten muss man nicht in eine andere Wohnung umziehen, sondern kann sich auf die Arbeitssuche konzentrieren. Zugleich muss das Ersparte in dieser Zeit nur eingesetzt werden, wenn es über 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt liegt. Altersvorsorgevermögen und selbst genutztes Wohneigentum sind geschützt. Es macht also einen Unterschied, ob man gearbeitet und sich was erspart hat, oder nicht.

Wir haben in der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen erlebt, dass die Union versucht hat, mit unsachlichen und falschen Behauptungen und einem doppelten Spiel das Bürgergeldgesetz zu stoppen. Wir haben gemeinsam mit unseren Ampel-Partnern in dieser Diskussion mit Sachargumenten dagegengehalten und führen nun zum nächsten Jahr das Bürgergeld ein und lassen damit Hartz-IV hinter uns. Darauf können wir stolz sein.

Haushaltsausschuss baut Ländern Brücke zur Verstetigung der Sprach-Kitas – 109 Millionen Euro für Übergangslösung kommen

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Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“

Haushaltsausschuss baut Ländern Brücke zur Verstetigung der Sprach-Kitas – 109 Millionen Euro für Übergangslösung kommen

Die Ampel-Koalitionäre haben sich darauf verständigt, für ein weiteres halbes Jahr insgesamt 109 Millionen Euro für das befristete Bundesprogramm Sprach-Kitas zur Verfügung zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass die Strukturen des Programms über den 31.12.2022 hinaus erhalten bleiben und keine Lücke entsteht, bevor die Bundesländer die Arbeit in den Sprach-Kitas über das KiTa-Qualitätsgesetz oder aus Landesmitteln weiter finanzieren können.

„Wir wissen, wie wichtig sprachliche Bildung für den weiteren Lebensweg von Kindern ist. Sprache ist das Fundament für Teilhabe und für gerechte Bildungschancen von Anfang an. Mit der von uns gebauten Brücke für Sprach-Kitas erhalten die Fachkräfte endlich das lang erhoffte Signal, dass sie ihre wichtige Arbeit weiter fortführen können und wir schaffen ebenso Klarheit für die Familien und Träger,“ erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Unna1.

Auch zukünftig wird der Bund die Länder bei ihrer Aufgabe unterstützen, die Qualität in der frühkindlichen Bildung weiter zu verbessern. Dazu wird das Gute-KiTa-Gesetz im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes weiterentwickelt.

„Wichtig ist, dass die Länder die Brücke bzw. die Zeit jetzt auch nutzen, um schnellstmöglich dafür zu sorgen, die Sprach-Kitas zu sichern. Dafür fordern wir alle Länder nachdrücklich auf, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, um die geschaffenen Strukturen der Sprach-Kitas nahtlos fortsetzen zu können,“ so Kaczmarek weiter.

 

Pressemitteilung: Über eine halbe Million Euro Bundesmittel für die Fassadensanierung von St. Viktor

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Die evangelische Kirchengemeinde in Schwerte erhält aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes 585.725 Euro für die Fassadensanierung des Turmes und der Seitenschiffe der Marktkirche St. Viktor. Das teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit, der sich auf Initiative der Kirchengemeinde erneut für die Bundesförderung stark gemacht hat. Der Haushalts-ausschuss des Deutschen Bundestags genehmigte die Förderung des Projekts, das nach derzeitiger Schätzung rund 1,171 Mio. Euro kostet, am Donnerstag.

„St. Viktor ist für viele Schwerterinnen und Schwerter nicht nur ein Wahrzeichen, sondern auch ein besonderer Ort“, sagt Kaczmarek. Und zwar nicht nur für die Gemeinde. Sie sei auch für das kulturelle Angebot der Stadt bedeutsam. „Ich freue mich daher sehr, dass dieser zentrale Aufenthaltsort den Schwerterinnen und Schwertern noch lange erhalten bleibt.“

Schon im vergangenen Jahr hat sich der Bundestagsabgeordnete erfolgreich dafür eingesetzt, dass St. Viktor beim Denkmalschutz-Sonderprogramm Berücksichtigung findet. Mit 400.000 Euro förderte der Bund die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes. „Das große Engagement der Kirchengemeinde, des Fördervereins und der Bürgerinnen und Bürger sowie die gute Planung verdienen diese Unterstützung“, ist Kaczmarek überzeugt.

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.

Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen

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Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes durch eine Einmalzahlung. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer*innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.

Zweiter Heizkostenzuschuss kommt

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Für die im Jahr 2022 erwarteten Mehrbelastungen für Haushalte wird ein zweiter Heizkostenzuschuss (HKZ II) ausgezahlt. Vom zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr werden alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Der Heizkostenzuschuss II erhöht sich von 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

Unterstützung für Unternehmen durch das ERP-Sondervermögen

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Der European Recovery Plan (ERP), besser bekannt als Marshallplan, gehört mit seinen Programmen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere des Mittelstandes – sowie Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden. Sie werden in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital vergeben.Finan

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Zudem werden Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (4,6 Millionen Euro), zur Gewährung von Stipendien an Student*innen und junge Wissenschaftler*innen sowie zur langfristigen Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen nach Deutschland (3,3 Millionen Euro) gefördert.

EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer*innen

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Die Umwandlungsrichtlinie der EU von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen regelt, muss bis Anfang 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer*innen in den oben genannten Fällen vorgesehen. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte besser wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer*innen gezielt zu umgehen.

 

Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt

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Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst. In der sich daran anschließenden Vertrauenszeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden, zudem gibt es eine entsprechende Härtefallregelung. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Außerdem wird mit dem Bürgergeld-Gesetz auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.

Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss

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Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Von diesem sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten.