Wirtschaft und Finanzen – Seite 5 von 17 – Oliver Kaczmarek, Md

BAföG und Hilfe in Notlagen

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In dieser Woche beschloss der Bundestag die 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Mit der Novelle reagieren wir auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als SPD diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen: Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten. Im Gegenzug staffeln wir die Vermögensfreibeträge nach Alter. Wir heben zudem die Altersgrenze auf 45 Jahre an. Wir unterstützen Studierende mit Kindern, indem wir den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent erhöhen. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir erleichtern die Antragstellung: BAföG kann künftig leichter digital beantragt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung auf Restschuldenerlass wird vereinfacht. Zur Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Nothilfemechanismus, der Teil der 28. BAföG-Novelle ist. Er hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen – wie beispielsweise in der Corona-Pandemie, als viele Nebenjobs weggefallen sind. Mit dieser ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern – das schreiben wir in einem Entschließungsantrag fest. Diesen finden Sie hier. Wir wollen mit einer weiteren strukturellen BAföG-Reform den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion finden die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst.

Stromversorgung wird sichergestellt

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Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Außerdem schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter*innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen.

Sondervermögen Bundeswehr: Wir investieren 100 Milliarden Euro

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Die Bundeswehr wurde viele Jahre unter konservativer Führung heruntergewirtschaftet. Nun legen wir den Schalter wieder um. Unsere Streitkräfte sollen die Ausrüstung bekommen, die sie brauchen, damit sie ihre sicherheitspolitischen Aufgaben wahrnehmen können. Deshalb bringt die Bundesregierung ein Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg. Wir verankern es im Grundgesetz und schaffen so Planungssicherheit für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat*innen. Zugleich stellen wir sicher, dass Zukunftsinvestitionen in soziale Sicherheit, Klimaschutz und Digitalisierung nicht zu kurz kommen.

12 € Mindestlohn: Wir sorgen für mehr Respekt!

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Millionen von Beschäftigten arbeiten hierzulande zu niedrigen Löhnen, Erwerbs- und spätere Altersarmut gehen dabei Hand in Hand. Deshalb haben wir ein zentrales Versprechen abgegeben: Arbeit muss so bezahlt werden, dass jede*r von seinem Lohn leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Wir lösen dieses Versprechen nun ein und haben in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beraten. Durch eine einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer*innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben. Zudem erhöhen wir die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro. Steigt in Zukunft der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Damit ist eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden weiterhin möglich. Außerdem wird es spürbare Verbesserungen bei den Midijobs geben. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber*innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragsleistungen. Damit wird das Risiko der Altersarmut reduziert.

Kräftiges Rentenplus und mehr Geld für Erwerbsgeminderte

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Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Wir sorgen für das kräftigste Rentenplus seit 40 Jahren im Westen: Im Juli steigen die Renten dort um 5,25 Prozent. Zudem führen wir den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Zudem wollen wir die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand spürbar erhöhen, denn sie sind oft von Altersarmut betroffen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft.

Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen

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Ein mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .

Für Klimaschutz und Energiesicherheit – das „Osterpaket“ kommt!

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Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität und machen uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung gehen wir nun erste wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Künftig erhalten Erneuerbare Energien Vorrang. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden schrittweise erhöht: Bis auf mindestens 70 Gigawatt im Jahr 2045. Um die Ausbauziele zu erreichen, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Des Weiteren schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt: Stromanbieter müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche Aufsichtsbefugnisse über die Energielieferanten

Der Mindestlohn von 12 € kommt: Wir machen den Mindestlohn armutsfest!

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Ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie, das diese Woche ebenfalls im Parlament diskutiert wurde, war der Mindestlohn. Es steht fest: Wir erhöhen den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro. Denn wir finden, dass Arbeit vor Armut schützen muss. Millionen von Arbeitnehmer*innen werden durch die Erhöhung ab Oktober 2022 deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Der Fokus liegt hierbei unter anderem auf Frauen. Auch Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung profitieren davon. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, die nun fortgeschrieben wird: Er hilft vor allem Menschen mit geringen Einkommen, stärkt die Kaufkraft und reduziert Armut. Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer*innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben. Damit stellen wir sicher, dass Arbeit zum Leben reicht und sicher vor Erwerbsarmut schützt. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, darunter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden. Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich. Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber*innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragszahlungen, durch die das Risiko der Altersarmut reduziert wird. Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.

Die Erhöhung ist auch ein wichtiges Signal zum Tag der Arbeit am 1. Mai, der in diesem Jahr unter dem Motto „GeMAInsam Zukunft gestalten“ steht. Zusammen mit Saskia Esken werde ich dieses Jahr an der Kundgebung in Bergkamen-Oberaden teilnehmen. Gerne mit Ihnen!

Stopp der KfW55-Förderung durch den Wirtschaftsminister

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Seit dem 24. Januar 2022 können vorerst keine staatlichen Förderungen mehr für energieeffiziente Gebäude beantragt werden. Entsprechend ist in den vergangenen Wochen ein großer Bedarf an einem Austausch zwischen mir und Familien entstanden, die angesichts hoher Baupreise ihr gesamtes Geld in klimafreundliche Einfamilienhäuser investieren wollten und fest mit der Förderung gerechnet hatten. Der abrupte Förderstopp hat auch mich überrascht und ist eine große Verunsicherung. Ich setze mich dafür ein, dass es eine gesicherte Förderperspektive gibt und nicht die bestraft werden, die sich entschieden haben, für ihre Familien in klimafreundliche Wohnungen zu investieren. Die Mitarbeiter*innen meines Büros haben einen Email-Verteiler aufgebaut, über den ich Neuigkeiten zum Sachstand weiterleiten kann. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, oder Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, können Sie sich unter oliver.kaczmarek@bundestag.de melden. Bundeswirtschaftsministerium, Bundesbauministerium und Bundesfinanzministerium arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, möglichst schnell die KfW-Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird verlängert

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Mit der Zusage der EU-Kommission, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis Ende Juni 2022 zu verlängern, kann Deutschland jetzt seine Corona-Hilfsprogramme auch für große Unternehmen fortführen. Diese können nun bis Mitte 2022 staatliche Mittel zur Überwindung von Liquiditätsengpässen erhalten.

Mit der Verlängerung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützen wir die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um besonders wichtige Unternehmen finanziell zu stabilisieren.
Für die Anträge haben die Unternehmen nun bis zum 30. April 2022 Zeit. Bisher bestand keine Antragsfrist. Mit der festgelegten Antragsfrist wird sichergestellt, dass auch bei einer längeren Antragsberatung von durchschnittlich sechs Wochen die Bewilligung noch rechtzeitig vor Auslaufen des Fonds erfolgen kann. Grundsätzlich werden die Fördertöpfe verkleinert, da die bereitstehenden Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde abschließend in 2./3. Lesung in dieser Woche beraten.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000189.pdf